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Die gesetzliche Krankenversicherung vor Reformen – Finanzierung ...

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durch geeignete Maßnahmen“ hinzu. Einige dieser Kriterien, wie z. B. die humane und<br />

dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung,<br />

orientieren sich stärker an medizinisch-ethischen Normen, andere wiederum, wie die<br />

wirtschaftliche oder das Maß des Notwendigen nicht übersteigende Gesundheitsversorgung,<br />

mehr an ökonomischen Prinzipien (Wille, E. 1997). <strong>Die</strong> übrigen Kriterien, wie<br />

die bedarfsgerechte, gleichmäßige, ausreichende und zweckmäßige Behandlung, spiegeln<br />

sowohl medizinisch-ethische als auch ökonomische Postulate wider. Mehrere dieser<br />

Kriterien, wie z. B. die wirksame, notwendige, ausreichende, bedarfsgerechte und<br />

humane Behandlung, enthalten implizite Hinweise auf das Solidarprinzip bzw. distributive<br />

Normen. <strong>Die</strong> Forderung nach einer gleichmäßigen Versorgung betont explizit das<br />

Verteilungspostulat.<br />

31. <strong>Die</strong> Akademie für Ethik in der Medizin e.V. (1994) führt die folgenden fünf Ziele<br />

als zentrale Rahmenbedingungen eines ethisch orientierten Gesundheitssystems an:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

gute Krankenversorgung und Gesundheitsfürsorge,<br />

Versorgungssicherheit,<br />

gleicher Zugang,<br />

Ausgleich der sich aus der ‚natürlichen‘ und ‚sozialen Lotterie‘ ergebenden Ungleichheiten<br />

sowie<br />

Sicherung von Freiheitsspielräumen.<br />

Während die ersten drei Ziele die Leistungsseite der Gesundheitsversorgung betreffen,<br />

zielt der Ausgleich von Ungleichheiten im Wesentlichen auf eine solidarische <strong>Finanzierung</strong><br />

ab. Bei der Sicherung von Freiheitsspielräumen sieht die Akademie die entscheidenden<br />

Hindernisse zum einen „im Fehlen von Wahlmöglichkeiten“ und zum anderen<br />

in der „Unfähigkeit, wählen zu können“. <strong>Die</strong> Ziele Solidarität und Wahlfreiheit können,<br />

müssen aber nicht zwangsläufig in einem konfliktären Verhältnis stehen. „Wahlfreiheit<br />

des Versicherungsnehmers kann man sich auch durch Wahlmöglichkeiten in der Sozialversicherung<br />

realisiert denken“ (ebenda). <strong>Die</strong> Akademie weist in diesem Kontext auch<br />

darauf hin, dass die Solidarität keine Einbahnstraße darstellt, die nur die Gesellschaft<br />

gegenüber dem einzelnen Individuum zu solidarischen Leistungen verpflichtet. Sie verlangt<br />

daneben auch ein solidarisches Verhalten vom Einzelnen gegenüber der Versichertengemeinschaft.<br />

So liegt eine eigenverantwortliche Lebensweise nicht nur im Interesse<br />

des einzelnen Individuums, sondern bildet insofern für ihn auch eine Verpflichtung,<br />

„als im Falle von (vermeidbarer) Krankheit die Solidargemeinschaft den überwie-<br />

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