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Die gesetzliche Krankenversicherung vor Reformen – Finanzierung ...

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1.3 Wege zur Nutzerorientierung und Partizipation<br />

13. Der Rat hat sich bereits in seinem Gutachten 2000/2001 nachdrücklich für mehr<br />

‚Patientenorientierung‘ in der Versorgung ausgesprochen. Auch die Politik fordert vermehrt,<br />

den ‚Patienten in den Mittelpunkt‘ zu stellen. <strong>Die</strong>se Forderung steht allerdings<br />

häufig im Widerspruch zu bisher maßgeblichen Leitbildern, professionellen Verhaltensmustern,<br />

Organisationsabläufen und Interessen der Institutionen des Gesundheitswesens.<br />

<strong>Die</strong> GKV-Gesundheitsreform 2000 unternahm erstmals explizit den Versuch, die Eigenverantwortung<br />

und Kompetenz der Patienten und Versicherten zu stärken. Es zeigt<br />

sich allerdings, dass die strukturelle Realität der Institutionen dem noch nicht nachhaltig<br />

gerecht wird. Auch in der Arzt-Patienten-Beziehung ist eine konsequente Patientenorientierung<br />

noch nicht hinreichend realisiert. <strong>Die</strong>s geht zum Teil auf ‚Eigenrationalitäten‘<br />

des Systems zurück, zum Teil auf nicht patientenorientierte Rahmenbedingungen gesundheitlicher<br />

Versorgung.<br />

In einem solchen Feld konfligierender Zielbündel und Interessen müssen gesellschaftliche,<br />

rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Rahmen<strong>vor</strong>gaben für Medizin und<br />

Versorgung in Zukunft der grundlegenden Dualität der angewandten Medizin zwischen<br />

Objektivität, Wissenschafts- und Systemorientierung einerseits und dem subjektiven<br />

Empfinden von Patienten und den Einstellungen ihrer Behandler andererseits mehr wissenschaftliche<br />

Beachtung und hinreichenden organisatorischen und rechtlichen Raum<br />

geben.<br />

14. Umfragen deuten darauf hin, dass die Versicherten mehr direkten Einfluss auf Entscheidungen<br />

nehmen möchten, die den Einsatz knapper Ressourcen im Gesundheitswesen<br />

betreffen. <strong>Die</strong>s erscheint insofern verständlich, als in diesem Zusammenhang eine<br />

Prioritätenbildung erfolgt, die auch Werturteile, z. B. über den Nutzen von Behandlungsmethoden<br />

oder Medikamenten, einschließt. Den Umstand, dass bisher fast ausschließlich<br />

<strong>–</strong> <strong>vor</strong>wiegend professionelle <strong>–</strong> Akteure im Gesundheitswesen diese Entscheidungen<br />

treffen, hält der Rat, auch angesichts einer sich künftig möglicherweise<br />

verschärfenden Ressourcenknappheit, für nicht mehr angemessen. Der Rat empfiehlt<br />

deshalb die Einsetzung eines Patientenbeauftragten, der dem Parlament angehört, und<br />

die Etablierung eines Versichertenrates, der Versicherte gegenüber den Krankenkassen<br />

vertritt und Aufgaben zur Stärkung der Nutzerorientierung des Gesundheitssystems<br />

wahrnimmt.<br />

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