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Die gesetzliche Krankenversicherung vor Reformen – Finanzierung ...

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55. <strong>Die</strong> entsprechende Relevanz bzw. Größenordnung dieser Wachstumslücke für das<br />

Beitragsaufkommen verdeutlicht eine fiktive Berechnung, die unterstellt, dass die beitragspflichtigen<br />

Einnahmen je Mitglied im Beobachtungszeitraum mit der Wachstumsrate<br />

des BIP je Erwerbstätigem zugenommen hätten. Danach wären die beitragspflichtigen<br />

Einnahmen je Mitglied im Jahre 2000 um 16,7 % höher gewesen, was in den alten<br />

Bundesländern bei gegebenem Beitragssatz fiktiven Mehreinnahmen von 35,6 Mrd. DM<br />

entspricht. Mit Hilfe dieser fiktiven Mehreinnahmen ließe sich das gegebene Ausgabenvolumen<br />

bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von knapp 11,6 % decken. <strong>Die</strong>ser<br />

Beitragssatz weicht unwesentlich von jenem der Jahre 1980 bzw. 1984 ab (siehe auch<br />

Tabelle A2 im Anhang zu Kapitel 2). Hochgerechnet auf das gesamte Bundesgebiet<br />

belaufen sich die entsprechenden fiktiven Mehreinnahmen auf fast 43 Mrd. DM.<br />

2.2.1.3 <strong>Die</strong> Lohnquote als Indikator der Einnahmenbasis<br />

56. Wie bereits erwähnt, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen im wesentlichen<br />

aus den Arbeitseinkommen von versicherungspflichtig Beschäftigten und den<br />

Renten zusammen. <strong>Die</strong> Lohnquote gilt in diesem Kontext häufig als Indikator für den<br />

Anteil, den die Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg einer Volkswirtschaft für sich<br />

verbuchen können. <strong>Die</strong> Lohnquote bezieht die Bruttoeinkommen aus unselbständiger<br />

Arbeit entweder auf das Volkseinkommen bzw. Nettosozialprodukt zu Faktorkosten<br />

(sog. Lohnquote I) oder auf das Bruttoinlandsprodukt (sog. Lohnquote II). <strong>Die</strong> Bruttoeinkommen<br />

aus unselbständiger Arbeit umfassen die Bruttolohn- und -gehaltssumme,<br />

die gesetzlich <strong>vor</strong>geschriebenen Sozialkosten und die sonstigen Sozialkosten der Arbeitgeber.<br />

<strong>Die</strong> Bruttolohn- und -gehaltssumme bildet die Summe der Löhne und Gehälter,<br />

die den Arbeitern, Angestellten, Beamten, Soldaten einschließlich der Wehrpflichtigen,<br />

Volontäre und ähnlichen Arbeitnehmergruppen <strong>vor</strong> Abzug von Sozialbeiträgen der<br />

Arbeitnehmer und der Lohnsteuer zufließen. <strong>Die</strong> gesetzlich <strong>vor</strong>geschriebenen Sozialkosten<br />

beinhalten im Wesentlichen Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen<br />

und Beiträge zu Berufsgenossenschaften. Bei den sonstigen Sozialkosten handelt es<br />

sich um freiwillige Zuwendungen an die Arbeitnehmer oder deren Familienangehörige,<br />

die u. a. einer zusätzlichen Altersversorgung, einem verbesserten Krankenschutz sowie<br />

der Aus- und Fortbildung dienen.<br />

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