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Bemerkungen 2010 - Hessischer Rechnungshof

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Kurzfassungen aller Beiträge<br />

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz (Epl. 09)<br />

13 Sanierung von gewerblichen Altlasten<br />

Der <strong>Rechnungshof</strong> hat Mängel bei der Durchführung von Sanierungsverfahren<br />

aufgezeigt. Er hat die Praxis bei der Übertragung der Sanierungsfälle<br />

an den Träger der Altlastensanierung beanstandet und kritisiert, dass<br />

Sanierungskosten nicht zeitnah gegenüber den Sanierungsverantwort lichen<br />

geltend gemacht werden.<br />

Das Ministerium teilt die rechtlichen Bedenken des <strong>Rechnungshof</strong>s nicht.<br />

Unabhängig davon hat es zugesagt, für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen<br />

verauslagte Landesmittel so weit wie möglich geltend zu machen.<br />

Die Anregung zu prüfen, ob mit Landesmitteln sanierte Altlastengrundstücke<br />

in Landeseigentum übernommen werden können, hat es begrüßt. Der<br />

<strong>Rechnungshof</strong> hält an seiner rechtlichen Bewertung fest.<br />

(Volltext ab Seite 257)<br />

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (Epl. 15)<br />

14 Zinsverluste der Johann Wolfgang Goethe-Universität<br />

Das Universitätsklinikum Frankfurt verwaltet die Drittmittel für den Fachbereich<br />

Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität. In einer Vereinbarung<br />

ist geregelt, dass dadurch dem Fachbereich keine Kosten entstehen.<br />

Drittmittel sind verzinslich anzulegen und an die Universität abzuführen.<br />

Zinsen für die verwalteten Mittel wurden an die Universität nicht entrichtet.<br />

Die Universität war der Ansicht, dass der Zinsverzicht die Kompensation<br />

für die dem Universitätsklinikum entstandenen Kosten gewesen sei. Kenntnisse<br />

über deren tatsächliche Höhe waren keine vorhanden.<br />

26 <strong>Bemerkungen</strong> <strong>2010</strong> des Hessischen <strong>Rechnungshof</strong>s

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