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Bemerkungen 2010 - Hessischer Rechnungshof

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Kurzfassungen aller Beiträge<br />

Die Finanzämter bezogen grunderwerbsteuerliche Sachverhalte nur teilweise<br />

in Betriebsprüfungen ein und setzten grundsätzlich keine Verspätungszuschläge<br />

fest.<br />

Das Ministerium der Finanzen hat die Prüfungsfeststellungen anerkannt<br />

und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ergriffen.<br />

(Volltext ab Seite 341)<br />

36 <strong>Bemerkungen</strong> <strong>2010</strong> des Hessischen <strong>Rechnungshof</strong>s

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