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Bemerkungen 2010 - Hessischer Rechnungshof

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Vorwort<br />

Der Bericht enthält die vom Kollegium des Hessischen <strong>Rechnungshof</strong>s verabschiedeten<br />

<strong>Bemerkungen</strong> <strong>2010</strong>. Damit kommt der <strong>Rechnungshof</strong> seiner Verpflichtung<br />

nach, den Landtag, die Landesregierung und die Öffentlichkeit über<br />

wesentliche Prüfungsergebnisse zu informieren.<br />

Das Berichtsjahr 2009 war beeinflusst von der größten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise<br />

nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie und die eingeleiteten Konjunkturmaßnahmen<br />

haben sich in den Haushalten von Bund und Ländern spürbar niedergeschlagen.<br />

Die Nettokreditaufnahme und die Verschuldung des Landes<br />

Hessen haben neue Höchstwerte erreicht. Der erste Gesamtabschluss des Landes<br />

Hessen auf den 31. Dezember 2009, der von Wirtschaftsprüfern testiert und<br />

vom <strong>Rechnungshof</strong> festgestellt wurde, macht diese Entwicklung transparent.<br />

Mit einem Anstieg von rund 7 Mrd. Euro gegenüber der Eröffnungsbilanz weist<br />

der Gesamtabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von<br />

rund 65 Mrd. Euro aus.<br />

Vor dem Hintergrund der steigenden Staatsverschuldung hat sich die Mehrheit<br />

der Wählerinnen und Wähler in einer Volksabstimmung am 27. März 2011<br />

für die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Hessische Verfassung ausgesprochen.<br />

Trotz der aktuellen konjunkturellen Erholung wird das damit verbundene<br />

Ziel, ab dem Jahr 2020 Haushalte grundsätzlich ohne Nettoneuverschuldung<br />

aufzustellen, nur zu erreichen sein, wenn die Anstrengungen zur<br />

Haushaltskonsolidierung verstärkt werden. Dabei können die Empfehlungen<br />

und Hinweise des <strong>Rechnungshof</strong>s in seinen <strong>Bemerkungen</strong> eine wichtige Unterstützung<br />

darstellen.<br />

Neben einer Analyse der finanzwirtschaftlichen Lage des Landeshaushalts<br />

(Teil I) enthalten die <strong>Bemerkungen</strong> weitere Einzelbeiträge, die für die Entlastung<br />

der Landesregierung von Bedeutung sind (Teil II und Teil III). Die zahlreichen<br />

Beiträge in Teil III zeigen, dass finanzwirksame Empfehlungen des<br />

<strong>Rechnungshof</strong>s schon während laufender Prüfungsverfahren umgesetzt werden.<br />

In Teil IV wird über ausgewählte Berichte und Stellungnahmen an den<br />

Landtag und die Landesregierung informiert. Die zahlreichen Beiträge zeigen<br />

die Funktion des <strong>Rechnungshof</strong>s als Berater von Parlament und Regierung.<br />

Darmstadt, im April 2011<br />

Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser<br />

Präsident des Hessischen <strong>Rechnungshof</strong>s

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