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Bemerkungen 2010 - Hessischer Rechnungshof

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Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2009<br />

zeichneten Ordnung den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung<br />

der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenüberzustellen. Die Haushaltsrechnung<br />

bildet die Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch den<br />

Hessischen Landtag.<br />

Das Ministerium der Finanzen hat die Haushaltsrechnung 2009 mit Datum<br />

vom 27. August <strong>2010</strong> aufgestellt. 9 Sie ging beim <strong>Rechnungshof</strong> am 15. Oktober<br />

<strong>2010</strong> ein. Mit Schreiben vom 18. Januar 2011 korrigierte das Ministerium<br />

Teile der Haushaltsrechnung (vgl. Abschnitt 1.2.9).<br />

1.2.2 Rechnung des <strong>Rechnungshof</strong>s<br />

Der Hessische Landtag hat die Schlussbilanz des <strong>Rechnungshof</strong>s zum 31. Dezember<br />

2009 in seiner 49. Sitzung am 23. Juni <strong>2010</strong> nach § 16 des Gesetzes über<br />

den Hessischen <strong>Rechnungshof</strong> mit einer Bilanzsumme von 15 857 264,35 Euro<br />

festgestellt. Anschließend wurden die Beiträge des <strong>Rechnungshof</strong>s zur Haushaltsrechnung<br />

2009 sachlich, rechnerisch und förmlich vorbereitend durch beauftragte<br />

Prüfungsbeamte geprüft. Die vorbereitende Prüfung schloss ohne<br />

Beanstandungen ab. Mit diesen prüfungsvorbereitenden Erläuterungen wurde<br />

die Rechnung des <strong>Rechnungshof</strong>s für das Haushaltsjahr 2009 mit Datum vom<br />

19. Oktober <strong>2010</strong> dem Landtag vorgelegt (Landtagsdrucksache 18/2986).<br />

Der Landtag prüft die Rechnung des <strong>Rechnungshof</strong>s und erteilt Entlastung<br />

(§ 101 LHO). Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung<br />

hat in seiner 10. Sitzung am 26. Januar 2011 beschlossen, dem federführenden<br />

Haushaltsausschuss vorzuschlagen, dem Plenum zu empfehlen, wegen<br />

der Rechnung des <strong>Rechnungshof</strong>s – Einzelplan 11 – für das Haushaltsjahr<br />

2009 Entlastung zu erteilen. Dem Vorschlag folgte der Haushaltsausschuss in<br />

seiner 34. Sitzung am 23. Februar 2011. Der Landtag beschloss die Entlastung<br />

in seiner 69. Sitzung am 3. März 2011.<br />

9 Bemessen vom Jahresende (31.12.2009) bis zum Datum der Unterzeichnung der Haushaltsrechnung<br />

(27.08.<strong>2010</strong>) entspricht dies 239 Tagen (Vorjahr: 349 Tage). Dies ist im Zehnjahresvergleich<br />

der früheste Termin. Für die Haushaltsrechnungen 2000 bis 2009 lag der Durchschnitt<br />

bei 319 Tagen.<br />

48 <strong>Bemerkungen</strong> <strong>2010</strong> des Hessischen <strong>Rechnungshof</strong>s

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