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Bemerkungen 2010 - Hessischer Rechnungshof

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Kurzfassungen aller Beiträge<br />

25 Verwendung von Fördermitteln für Projekte des Landesbetriebs<br />

Hessisches Landeslabor<br />

Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor führte mit Partnern das Projekt<br />

„Anwendung der Nahen Infrarotspektroskopie (NIRS) in der Biogasproduktion“<br />

durch.<br />

Bei der Projektfinanzierung wurde das Gebot der Haushaltsklarheit nicht<br />

beachtet, indem Fördermittel zur Projektfinanzierung beim Landesbetrieb<br />

eingesetzt wurden. Verfahren zur Auftragsvergabe und zur Genehmigung<br />

einer Nebentätigkeit wiesen Fehler auf.<br />

Der <strong>Rechnungshof</strong> hat die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsdarstellung<br />

sowie des Vergabeverfahrens angemahnt und auf die Einhaltung der Bestimmungen<br />

zur Nebentätigkeit hingewiesen.<br />

Das Ministerium hat die Prüfungsfeststellungen im Wesentlichen anerkannt<br />

und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ergriffen.<br />

(Volltext ab Seite 325)<br />

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (Epl. 15)<br />

26 Nebentätigkeiten der Bediensteten an hessischen Hochschulen<br />

Die Einkünfte Hochschulbediensteter aus Nebentätigkeiten lagen im Bereich<br />

der Ingenieurs- bzw. ärztlichen Leistungen zum Teil deutlich über den<br />

Bezügen aus ihrer Haupttätigkeit. Beim Überschreiten vorgegebener Einkommensgrenzen<br />

prüften die Hochschulen nicht, ob die Nebentätigkeiten<br />

wegen der zeitlichen Beanspruchung zu untersagen waren. Prüfungen, ob<br />

nach Aufnahme einer genehmigten Nebentätigkeit dienstliche Belange beeinträchtigt<br />

wurden, hatte nur eine Hochschule dokumentiert.<br />

Der <strong>Rechnungshof</strong> hat darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise der<br />

meisten Hochschulen nicht im Einklang mit dem Nebentätigkeitsrecht steht.<br />

34 <strong>Bemerkungen</strong> <strong>2010</strong> des Hessischen <strong>Rechnungshof</strong>s

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