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Bemerkungen 2010 - Hessischer Rechnungshof

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Vorbemerkung<br />

0.8 Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung<br />

Die Landesregierung hat am 10. September 2004 gemäß § 6a des Gesetzes<br />

über den Hessischen <strong>Rechnungshof</strong> den Präsidenten des <strong>Rechnungshof</strong>s mit<br />

dessen Einverständnis zum Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der<br />

Verwaltung bestellt. Die Tätigkeit des Landesbeauftragten ist in den Richtlinien<br />

der Landesregierung vom 23. August 2004 geregelt (Staatsanzeiger für<br />

das Land Hessen 39/2004 Seite 3086).<br />

0.9 Zusammenarbeit mit dem Europäischen <strong>Rechnungshof</strong><br />

Die Prüfung der Haushaltsmittel der EU obliegt dem Europäischen <strong>Rechnungshof</strong>.<br />

Für den <strong>Rechnungshof</strong> ergeben sich insbesondere dann Prüfungsrechte,<br />

wenn EU-Mittel durch das Land bewirtschaftet oder gemeinsam mit<br />

eigenen Mitteln eingesetzt werden.<br />

Die Zusammenarbeit zwischen Europäischem <strong>Rechnungshof</strong> und den Rechnungshöfen<br />

der Mitgliedstaaten der EU wird durch den Vertrag über die Arbeitsweise<br />

der Europäischen Union geregelt (Artikel 287 Absatz 3). Die Bestimmung<br />

gewährleistet die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Rechnungshöfe<br />

unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit.<br />

0.10 Zusammenarbeit mit anderen Prüfungseinrichtungen im nationalen,<br />

inter- und supranationalen Bereich<br />

Der <strong>Rechnungshof</strong> arbeitet auch mit anderen Einrichtungen der Finanzkontrolle<br />

und sonstigen Organisationen zusammen.<br />

Die Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder treffen sich<br />

regelmäßig und erörtern gemeinsam interessierende Fragen. Zur Förderung<br />

einer einheitlichen Meinungsbildung und zum Erfahrungsaustausch von Sachbzw.<br />

Prüfungsthemen wurden Arbeitskreise eingerichtet. Diesen Arbeitskreisen<br />

gehört grundsätzlich je ein Vertreter der Rechnungshöfe des Bundes und<br />

der Länder an.<br />

42 <strong>Bemerkungen</strong> <strong>2010</strong> des Hessischen <strong>Rechnungshof</strong>s

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