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Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen

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<strong>RAe</strong> <strong>Füßer</strong> & <strong>Kollegen</strong> – 23–<br />

dachte Aufgaben selbst erledigt hat oder<br />

durch ein mitarbeitendes Familienmitglied,<br />

das er nicht nach dem oben genannten<br />

Mischsatz entlohnt, hat erledigen lassen.“<br />

30<br />

Der Senat geht – gleichsam mit einem argumentum<br />

ad absurdum – davon aus, dass der Dienstherr<br />

nicht dadurch gewissermaßen Nutznießer der<br />

- nach Ansicht des Senats – von der Rechtsordnung<br />

nicht vorgesehenen <strong>und</strong> nicht gebilligten<br />

„Selbstausbeutung“ vieler Gerichtsvollzieher werden<br />

dürfe.<br />

bbb)<br />

Sachkosten<br />

Hinsichtlich der Sachkosten ist mit dem Senat<br />

festzuhalten, dass in den der Bürokostenabgeltung<br />

zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Sachkostenkatalog<br />

diejenigen Beträge einzustellen seien, die<br />

„zur tatsächlichen Deckung der notwendigen,<br />

mithin objektiv erforderlichen Sachkosten“<br />

31<br />

als ausreichend anzusehen sind. Hierbei ist im<br />

Lichte der rechtgr<strong>und</strong>sätzlichen Ausführungen<br />

des Senates ebenfalls auf den Sachkostenbedarf<br />

abzustellen, der<br />

ist.<br />

„bei pauschalierender <strong>und</strong> typisierender Betrachtung<br />

für ein ordnungsgemäß arbeitendes<br />

Gerichtsvollzieherbüro auch unter dem<br />

Blickwinkel des Gr<strong>und</strong>satzes der Sparsamkeit<br />

<strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit notwendig, mithin<br />

objektiv erforderlich“ 32<br />

bb)<br />

Alternative Maßstäbe<br />

Die am objektiven Bedarf orientierte Sichtweise des Senates<br />

ist im Ergebnis richtig. Sie ist insbesondere einem<br />

die durchschnittlich tatsächlich entstehenden Bürokosten<br />

30<br />

31<br />

32<br />

BayVGH, a.a.O., BA S. 8.<br />

BayVGH, a.a.O., BA S. 11.<br />

BayVGH, a.a.O., BA S. 10.<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

G:\DATEV\DATEN\PHANTASY\ORIGINAL\Texte\03\56\00256-03 00032 DOK0 <strong>Normenkontrollbegründung</strong><br />

vom 5. Februar 2004 anonymisiert.doc

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