Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen
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<strong>RAe</strong> <strong>Füßer</strong> & <strong>Kollegen</strong> – 23–<br />
dachte Aufgaben selbst erledigt hat oder<br />
durch ein mitarbeitendes Familienmitglied,<br />
das er nicht nach dem oben genannten<br />
Mischsatz entlohnt, hat erledigen lassen.“<br />
30<br />
Der Senat geht – gleichsam mit einem argumentum<br />
ad absurdum – davon aus, dass der Dienstherr<br />
nicht dadurch gewissermaßen Nutznießer der<br />
- nach Ansicht des Senats – von der Rechtsordnung<br />
nicht vorgesehenen <strong>und</strong> nicht gebilligten<br />
„Selbstausbeutung“ vieler Gerichtsvollzieher werden<br />
dürfe.<br />
bbb)<br />
Sachkosten<br />
Hinsichtlich der Sachkosten ist mit dem Senat<br />
festzuhalten, dass in den der Bürokostenabgeltung<br />
zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Sachkostenkatalog<br />
diejenigen Beträge einzustellen seien, die<br />
„zur tatsächlichen Deckung der notwendigen,<br />
mithin objektiv erforderlichen Sachkosten“<br />
31<br />
als ausreichend anzusehen sind. Hierbei ist im<br />
Lichte der rechtgr<strong>und</strong>sätzlichen Ausführungen<br />
des Senates ebenfalls auf den Sachkostenbedarf<br />
abzustellen, der<br />
ist.<br />
„bei pauschalierender <strong>und</strong> typisierender Betrachtung<br />
für ein ordnungsgemäß arbeitendes<br />
Gerichtsvollzieherbüro auch unter dem<br />
Blickwinkel des Gr<strong>und</strong>satzes der Sparsamkeit<br />
<strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit notwendig, mithin<br />
objektiv erforderlich“ 32<br />
bb)<br />
Alternative Maßstäbe<br />
Die am objektiven Bedarf orientierte Sichtweise des Senates<br />
ist im Ergebnis richtig. Sie ist insbesondere einem<br />
die durchschnittlich tatsächlich entstehenden Bürokosten<br />
30<br />
31<br />
32<br />
BayVGH, a.a.O., BA S. 8.<br />
BayVGH, a.a.O., BA S. 11.<br />
BayVGH, a.a.O., BA S. 10.<br />
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G:\DATEV\DATEN\PHANTASY\ORIGINAL\Texte\03\56\00256-03 00032 DOK0 <strong>Normenkontrollbegründung</strong><br />
vom 5. Februar 2004 anonymisiert.doc