Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen
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<strong>RAe</strong> <strong>Füßer</strong> & <strong>Kollegen</strong> – 51–<br />
erscheint es uns sinnvoll, auch dieses Normenkontrollverfahren während<br />
der Zwischenzeit zu fördern. Sollte der Senat auf der Gr<strong>und</strong>lage seiner<br />
vorläufigen Einschätzung der Rechtslage erwägen, dem Normenkontrollantrag<br />
voraussichtlich statt zu geben, könnte ein entsprechender prozessleitender<br />
Hinweis zumindest den zu erwartenden Streit gegen die<br />
Rückforderungsbescheide für das Jahr 2002 möglicherweise noch abwenden.<br />
Jedenfalls erscheint die von uns angeregte Vorlage an den Europäischen<br />
Gerichtshof ungeachtet vorstehender Erwägungen auch für<br />
den Fall des Ruhens des Verfahrens verfahrensökonomisch sinnvoll.<br />
Eine beglaubigte <strong>und</strong> eine einfache Abschrift zur Zustellung an den Antragsgegner<br />
sind beigefügt.<br />
Klaus <strong>Füßer</strong><br />
Rechtsanwalt<br />
Roman Götze<br />
Rechtsanwalt<br />
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G:\DATEV\DATEN\PHANTASY\ORIGINAL\Texte\03\56\00256-03 00032 DOK0 <strong>Normenkontrollbegründung</strong><br />
vom 5. Februar 2004 anonymisiert.doc