05.11.2013 Aufrufe

Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen

Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen

Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>RAe</strong> <strong>Füßer</strong> & <strong>Kollegen</strong> – 27–<br />

stab von einer normativ vorgegebenen – den Gerichtsvollziehern<br />

unter Berücksichtigung der<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit<br />

erlaubten – Ausstattung eines Büros in sachlicher<br />

<strong>und</strong> personeller Hinsicht ausgehen. Freilich<br />

wären – insofern realitätsnäher als vom Senat<br />

angedacht – die im Durchschnitt tatsächlich zu<br />

den jeweiligen Positionen anfallenden Kosten<br />

maßgeblich. Überobligatorische - zulässige –<br />

Einsparbemühungen der Gerichtsvollzieher (Mehrarbeit,<br />

Einschaltung von Hilfskräften aus dem<br />

Familienverb<strong>und</strong>, Verwendung von auf dem<br />

„Flohmarkt“ erstandenen Möbeln, etc.) werden<br />

rechnerisch nicht berücksichtigt. Für die Berechnung<br />

der im Rahmen der Pauschalierung verwendeten<br />

Werte würde man abweichend vom modellhaften<br />

bedarfsorientierten Maßstab, zum Beispiel<br />

bei der Berechnung nicht tarifrechtlich geprägte<br />

Werte ansetzen, sondern die Zahlen, die<br />

sich bei den Gerichtsvollziehern, die tatsächlich<br />

externe Hilfskräfte gegen Entgelt beschäftigen,<br />

im Durchschnitt tatsächlich ergeben.<br />

Wir dürfen anmerken, dass die von uns im Auftrag<br />

der von uns vertretenen Gerichtsvollzieher<br />

- vgl. hierzu den bereits als Anlage 11 vorgelegten<br />

Zwischenbericht - durchgeführte empirische<br />

Untersuchung unter anderem ergab, dass unter<br />

Ansatz sogenannter Substitutionspreise die derzeit<br />

gewährte Bürokostenentschädigung die erstattungsfähigen<br />

Kosten jeweils deutlich unterschreitet.<br />

Die durchschnittlichen Gesamtkosten<br />

einschließlich marktüblicher – konservativ ermittelter<br />

– fiktiver Personalkosten liegen im Freistaat<br />

<strong>Bayern</strong> – je nachdem, welchen durchschnittlichen<br />

St<strong>und</strong>enlohn für unbezahlte Familienangehörige<br />

man ansetzt – zwischen 17.699,00 € <strong>und</strong><br />

18.588,00 €. Berücksichtigt man jedoch, dass<br />

selbst bei Ansatz des minimalen durchschnittlichen<br />

St<strong>und</strong>enlohns, wie er nur im Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

am Markt für externes entgelt-<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

G:\DATEV\DATEN\PHANTASY\ORIGINAL\Texte\03\56\00256-03 00032 DOK0 <strong>Normenkontrollbegründung</strong><br />

vom 5. Februar 2004 anonymisiert.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!