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Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen

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<strong>RAe</strong> <strong>Füßer</strong> & <strong>Kollegen</strong> – 41–<br />

a) Verstoß gegen Art. 141 EGV i.V.m. RL 75/117/EWG: Mittelbare<br />

Diskriminierung von Frauen<br />

Art. 141 EGV <strong>und</strong> die RL 75/117/EWG gewährleisten die<br />

Lohngleichheit. Sie stehen allen Vorschriften, Regelungen oder<br />

Maßnahmen entgegen, die eine im Ergebnis unterschiedlich<br />

hohe Vergütung von männlichen <strong>und</strong> weiblichen Arbeitnehmern<br />

bewirken, sofern sich die unterschiedliche Behandlung<br />

nicht mit objektiven Faktoren erklären lässt, die nichts mit einer<br />

Diskriminierung auf Gr<strong>und</strong> des Geschlechts zu tun haben<br />

52 . Im Folgenden wird nach Vergegenwärtigung des normenkontrollrechtlichen<br />

Prüfungsumfanges (sogleich aa)) aufgezeigt,<br />

dass die nach § 1 V BayGVEntschVO i.V.m.<br />

§ 1 GVEntschÄndVO zu berechnende Bürokostenentschädigung<br />

in Folge der Anwendbarkeit von Art. 141 EGV <strong>und</strong> der<br />

Richtlinie 75/117/EWG auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse<br />

(nachfolgend bb)) eine Vergütung darstellt (danach cc)),<br />

die mittelbar diskriminierend ist (unten dd)), so dass die zu<br />

Gr<strong>und</strong>e liegende gemeinschaftswidrige Norm<br />

(§ 1 GVEntschÄndVO) zumindest für unanwendbar zu erklären<br />

ist (abschließend ee)). Im Einzelnen:<br />

aa)<br />

Prüfungsumfang<br />

Nach zutreffender Ansicht sind die im Normkontrollverfahren<br />

zur Überprüfung gestellten untergesetzlichen<br />

Rechtsnormen auch auf ihre Vereinbarkeit mit primären<br />

<strong>und</strong> sek<strong>und</strong>ären Gemeinschaftsrecht zu überprüfen 53 .<br />

Dies ergibt sich bei funktionsgerechter <strong>und</strong> europarechtskonformer<br />

Auslegung des § 47 I VwGO bereits<br />

unmittelbar aus dem geltenden deutschen Verwaltungsprozessrecht,<br />

folgt überdies aus den europarechtlichen<br />

Anforderungen an das nationale Verwaltungsprozessrecht<br />

54 .<br />

52<br />

53<br />

54<br />

Vgl. st. Rspr. des EuGH, Urt. v. 09.09.1999 – Rs.C-281/97 (Krüger) -,<br />

Slg. 1999, I-5127 ff. m.w.N.<br />

Vgl. BVerwG, Urt. v. 23.12.1994 – 3 NB 1/93 -, NVwZ-RR 1995, 358; VGH<br />

Baden-Württemberg, Urt. v. 14.05.1992 – 9 S 2730/86 -, VBlBW 1992, 333;<br />

Pache/Burmeister, NVwZ 1996, 979 ff.<br />

Vgl. Pache/Burmeister, NVwZ 1996, 979 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke,<br />

VwGO-Kommentar, 13. Auflage (2002), § 47 Rdnr. 99 <strong>und</strong> 120.<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

G:\DATEV\DATEN\PHANTASY\ORIGINAL\Texte\03\56\00256-03 00032 DOK0 <strong>Normenkontrollbegründung</strong><br />

vom 5. Februar 2004 anonymisiert.doc

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