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Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen

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<strong>RAe</strong> <strong>Füßer</strong> & <strong>Kollegen</strong> – 25–<br />

Bürotätigkeiten existiert nicht, hier genießt der<br />

Gerichtsvollzieher fast alle Freiheiten Insofern<br />

darf den Gerichtsvollziehern kein Nachteil daraus<br />

erwachsen, Familienangehörige zu beschäftigen<br />

oder - in den Grenzen des dienstrechtlich Zulässigen<br />

- sich selbst überobligatorisch zu engagieren.<br />

Versäumt es der Dienstherr, vermeintlichen Missständen<br />

unmittelbar auf der dienstrechtlichen E-<br />

bene mit den hierfür zur Verfügung stehenden<br />

Mitteln zu begegnen, kann er unerwünschtes<br />

Verhalten nicht nachträglich mittelbar auf der<br />

Kostenebene sanktionieren. Denn § 49 III BBesG<br />

ermächtigt als Entschädigungsregelung den<br />

Normgeber nicht zu Maßnahmen mit primär verhaltenslenkender<br />

Zielrichtung. Hierfür enthält das<br />

Dienstrecht die geeigneten <strong>und</strong> völlig ausreichenden<br />

Mechanismen. Es ist der Justizverwaltung<br />

hingegen – auch wegen des Gebotes der Widerspruchsfreiheit<br />

der Rechtsordnung - verwehrt,<br />

durch den „goldenen Zügel“ steuernd auf die<br />

Amtsführung der Gerichtsvollzieher einzuwirken.<br />

Wenn gewünscht ist, dass alle Gerichtsvollzieher<br />

Hilfspersonal beschäftigten, müsste dieses durch<br />

entsprechende Weisung angeordnet werden.<br />

Außerdem lassen sich gegen die realitätsbezogene<br />

Sichtweise Praktikabilitätserwägungen mobilisieren:<br />

Der normativ-typologische Maßstab des<br />

Senates erfordert gr<strong>und</strong>sätzlich nur eine Analyse<br />

des Bedarfs eines modellhaft - wirtschaftlich <strong>und</strong><br />

sparsam - „gerechneten“ Gerichtsvollzieherbüros<br />

unter optimalen Bedingungen. Entsprechende A-<br />

nalysen im Hinblick auf einen modernisierten<br />

Sachkostenkatalog <strong>und</strong> dem Personalbedarf<br />

könnten b<strong>und</strong>eseinheitlich erarbeitet werden, wären<br />

dann länderspezifisch gegebenenfalls nur<br />

noch im Hinblick auf Besonderheiten bei der<br />

Preisentwicklung für besonders relevante <strong>und</strong> regional<br />

sensitive Kostenpositionen (z. B.: Bürokosten,<br />

Miete) anzupassen. Jeder stärker wirklichkeitsorientierte<br />

Maßstab müsste, soll er wirklich<br />

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G:\DATEV\DATEN\PHANTASY\ORIGINAL\Texte\03\56\00256-03 00032 DOK0 <strong>Normenkontrollbegründung</strong><br />

vom 5. Februar 2004 anonymisiert.doc

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