Normenkontrollbegründung Bayern - RAe Füßer und Kollegen
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<strong>RAe</strong> <strong>Füßer</strong> & <strong>Kollegen</strong> – 25–<br />
Bürotätigkeiten existiert nicht, hier genießt der<br />
Gerichtsvollzieher fast alle Freiheiten Insofern<br />
darf den Gerichtsvollziehern kein Nachteil daraus<br />
erwachsen, Familienangehörige zu beschäftigen<br />
oder - in den Grenzen des dienstrechtlich Zulässigen<br />
- sich selbst überobligatorisch zu engagieren.<br />
Versäumt es der Dienstherr, vermeintlichen Missständen<br />
unmittelbar auf der dienstrechtlichen E-<br />
bene mit den hierfür zur Verfügung stehenden<br />
Mitteln zu begegnen, kann er unerwünschtes<br />
Verhalten nicht nachträglich mittelbar auf der<br />
Kostenebene sanktionieren. Denn § 49 III BBesG<br />
ermächtigt als Entschädigungsregelung den<br />
Normgeber nicht zu Maßnahmen mit primär verhaltenslenkender<br />
Zielrichtung. Hierfür enthält das<br />
Dienstrecht die geeigneten <strong>und</strong> völlig ausreichenden<br />
Mechanismen. Es ist der Justizverwaltung<br />
hingegen – auch wegen des Gebotes der Widerspruchsfreiheit<br />
der Rechtsordnung - verwehrt,<br />
durch den „goldenen Zügel“ steuernd auf die<br />
Amtsführung der Gerichtsvollzieher einzuwirken.<br />
Wenn gewünscht ist, dass alle Gerichtsvollzieher<br />
Hilfspersonal beschäftigten, müsste dieses durch<br />
entsprechende Weisung angeordnet werden.<br />
Außerdem lassen sich gegen die realitätsbezogene<br />
Sichtweise Praktikabilitätserwägungen mobilisieren:<br />
Der normativ-typologische Maßstab des<br />
Senates erfordert gr<strong>und</strong>sätzlich nur eine Analyse<br />
des Bedarfs eines modellhaft - wirtschaftlich <strong>und</strong><br />
sparsam - „gerechneten“ Gerichtsvollzieherbüros<br />
unter optimalen Bedingungen. Entsprechende A-<br />
nalysen im Hinblick auf einen modernisierten<br />
Sachkostenkatalog <strong>und</strong> dem Personalbedarf<br />
könnten b<strong>und</strong>eseinheitlich erarbeitet werden, wären<br />
dann länderspezifisch gegebenenfalls nur<br />
noch im Hinblick auf Besonderheiten bei der<br />
Preisentwicklung für besonders relevante <strong>und</strong> regional<br />
sensitive Kostenpositionen (z. B.: Bürokosten,<br />
Miete) anzupassen. Jeder stärker wirklichkeitsorientierte<br />
Maßstab müsste, soll er wirklich<br />
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G:\DATEV\DATEN\PHANTASY\ORIGINAL\Texte\03\56\00256-03 00032 DOK0 <strong>Normenkontrollbegründung</strong><br />
vom 5. Februar 2004 anonymisiert.doc