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Bericht Jahr 2008.pdf - LBGR - Land Brandenburg

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Die Nutzung der Windenergie zur Strom erzeugung<br />

hat in den letzten <strong>Jahr</strong>en kräftig zugenommen.<br />

Ende 2008 betrug die installierte Leistung der Windenergieanlagen<br />

in Deutschland 23.894 MW. Die Stromerzeugung<br />

stieg von 39,7 (2007) auf rund 40,4 Mrd.<br />

kWh (2008). Sie erreicht damit einen Anteil von 6,6 %<br />

an der gesamten Bruttostromerzeugung. Der Zubau<br />

von Windkraftanlagen hatte 2002 mit 3.240 MW seinen<br />

bisherigen Höchststand. 2008 wurden 1.665 MW<br />

neu errichtet. Im internationalen Vergleich rangiert<br />

Deutschland bei der installierten Leistung der Windenergieanlagen<br />

nach den USA an zweiter Stelle.<br />

A 1.3 Die Lage in den einzelnen Bergbauzweigen 3<br />

A 1.3.1 Steinkohlenbergbau<br />

Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau<br />

Der Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau<br />

und der damit verbundene Beschäftigungsabbau<br />

wurden auch im <strong>Jahr</strong> 2008 sozialverträglich<br />

weitergeführt. Wegen bergbaubedingter Erschütterungen<br />

erfolgte zum 01.05.2008 eine Teilstilllegung<br />

des Bergwerkes Saar. Zum 01.07.2008 wurde die<br />

Förderung auf dem Bergwerk Walsum eingestellt.<br />

Somit hat die Deutsche Steinkohle AG im Dezember<br />

2008 noch sieben Bergwerke an Ruhr (5), Saar und in<br />

Ibbenbüren betrieben. Zum 01.01.2009 wurde mit<br />

dem Bergwerk Lippe ein weiterer Förderstandort<br />

geschlossen.<br />

Die deutsche Steinkohlenförderung wurde somit<br />

in den letzten zehn <strong>Jahr</strong>en von ca. 50 Mio. t auf 17,1 Mio. t<br />

in 2008 zurückgeführt; gleichzeitig erfolgte eine Re -<br />

duzierung der Belegschaft von 84.000 auf 27.000<br />

Beschäftigte (ohne Mitarbeiter in struktureller Kurzarbeit<br />

und Qualifizierung). Für den Zeitraum 2006 bis<br />

2008 hat der Bergbau Zuwendungsbescheide erhalten.<br />

Die Beihilfen der öffentlichen Hand werden sich<br />

auf 7,319 Mrd. € belaufen, davon entfallen 5,699 Mrd. €<br />

auf den Bund und 1,620 Mrd. € auf das <strong>Land</strong> Nordrhein-Westfalen.<br />

Die RAG AG wird einen jährlichen<br />

Eigenbeitrag in Höhe von 150 Mio. € leisten. Am<br />

07.02.2007 wurde eine kohlepolitische Verständi gung<br />

zwischen dem Bund, den Revierländern NRW und<br />

Saarland, der RAG AG und der IG BCE erzielt. Die subventionierte<br />

Steinkohlenförderung in Deutschland<br />

wird demnach bis zum Ende des <strong>Jahr</strong>es 2018 sozialverträglich<br />

beendet. Der Deutsche Bundestag wird diese<br />

Vereinbarung auf Grundlage eines gemeinsamen<br />

<strong>Bericht</strong>s der Bundesregierung und der <strong>Land</strong>esregierungen<br />

der Revierländer in 2012 überprüfen.<br />

Der Auslaufprozess wird durch die zwischen dem<br />

Bund, den Revierländern und der RAG AG am 14.08.2007<br />

abgeschlossene Rahmenvereinbarung „Sozialverträgliche<br />

Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus<br />

in Deutschland“ und durch ein Steinkohlefinanzierungsgesetz<br />

geregelt. Das Gesetz zur Finanzierung<br />

der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus<br />

zum <strong>Jahr</strong> 2018 (Steinkohlefinan zierungsgesetz)<br />

ist am 28.12.2007 in Kraft getreten. Das<br />

Gesetz legt die finanziellen Verpflichtungen des Bundes<br />

im Auslaufprozess fest. Auf der Grundlage des<br />

Steinkohlefinanzierungsgesetzes sind am 28.12.2008<br />

die Zuwendungsbescheide über die Absatz- und<br />

Stilllegungsbeihilfen für die <strong>Jahr</strong>e 2009 bis 2012 und<br />

über die Hilfen für die nach der dauerhaften Einstellung<br />

des subventionierten Steinkohlenbergbaus<br />

der RAG AG weiter bestehenden Verpflichtungen<br />

erteilt worden.<br />

Die Rahmenvereinbarung regelt die finanzielle<br />

Lastenverteilung zwischen Bund, Revierländern und<br />

RAG AG. Bund und Revierländer werden danach die<br />

für den Zeitraum 2009 bis 2019 erforderlichen Finanzhilfen<br />

für Absatz, Stilllegungen und Altlasten gewähren.<br />

Für die Ewigkeitslasten (Grubenwasserhaltung,<br />

Dauerbergschäden, Grundwasserreinigung) ist eine<br />

gesonderte Regelung getroffen worden, die die spezielle<br />

Verantwortung der Revierländer widerspiegelt.<br />

Die Finanzierung der Ewigkeitslasten wird durch die<br />

am 10.07.2007 gegründete RAG-Stiftung über die<br />

Verwertung des Beteiligungsvermögens der RAG AG<br />

(Beteiligungsbereich firmiert mittlerweile unter dem<br />

Namen Evonik Industries AG) gewährleistet und durch<br />

die Revierländer abgesichert. Diese Absiche rung<br />

erfolgt durch den am 14.08.2007 zwischen den beiden<br />

Revierländern und der RAG-Stiftung abgeschlossenen<br />

Erblastenvertrag.<br />

3 Die Angaben über Förderung in den einzelnen Bergbauzweigen enthalten immer die verwertbare Förderung. Die Angaben in<br />

Klammern beziehen sich auf das Vorjahr.

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