Bericht Jahr 2008.pdf - LBGR - Land Brandenburg
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Die Nutzung der Windenergie zur Strom erzeugung<br />
hat in den letzten <strong>Jahr</strong>en kräftig zugenommen.<br />
Ende 2008 betrug die installierte Leistung der Windenergieanlagen<br />
in Deutschland 23.894 MW. Die Stromerzeugung<br />
stieg von 39,7 (2007) auf rund 40,4 Mrd.<br />
kWh (2008). Sie erreicht damit einen Anteil von 6,6 %<br />
an der gesamten Bruttostromerzeugung. Der Zubau<br />
von Windkraftanlagen hatte 2002 mit 3.240 MW seinen<br />
bisherigen Höchststand. 2008 wurden 1.665 MW<br />
neu errichtet. Im internationalen Vergleich rangiert<br />
Deutschland bei der installierten Leistung der Windenergieanlagen<br />
nach den USA an zweiter Stelle.<br />
A 1.3 Die Lage in den einzelnen Bergbauzweigen 3<br />
A 1.3.1 Steinkohlenbergbau<br />
Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau<br />
Der Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau<br />
und der damit verbundene Beschäftigungsabbau<br />
wurden auch im <strong>Jahr</strong> 2008 sozialverträglich<br />
weitergeführt. Wegen bergbaubedingter Erschütterungen<br />
erfolgte zum 01.05.2008 eine Teilstilllegung<br />
des Bergwerkes Saar. Zum 01.07.2008 wurde die<br />
Förderung auf dem Bergwerk Walsum eingestellt.<br />
Somit hat die Deutsche Steinkohle AG im Dezember<br />
2008 noch sieben Bergwerke an Ruhr (5), Saar und in<br />
Ibbenbüren betrieben. Zum 01.01.2009 wurde mit<br />
dem Bergwerk Lippe ein weiterer Förderstandort<br />
geschlossen.<br />
Die deutsche Steinkohlenförderung wurde somit<br />
in den letzten zehn <strong>Jahr</strong>en von ca. 50 Mio. t auf 17,1 Mio. t<br />
in 2008 zurückgeführt; gleichzeitig erfolgte eine Re -<br />
duzierung der Belegschaft von 84.000 auf 27.000<br />
Beschäftigte (ohne Mitarbeiter in struktureller Kurzarbeit<br />
und Qualifizierung). Für den Zeitraum 2006 bis<br />
2008 hat der Bergbau Zuwendungsbescheide erhalten.<br />
Die Beihilfen der öffentlichen Hand werden sich<br />
auf 7,319 Mrd. € belaufen, davon entfallen 5,699 Mrd. €<br />
auf den Bund und 1,620 Mrd. € auf das <strong>Land</strong> Nordrhein-Westfalen.<br />
Die RAG AG wird einen jährlichen<br />
Eigenbeitrag in Höhe von 150 Mio. € leisten. Am<br />
07.02.2007 wurde eine kohlepolitische Verständi gung<br />
zwischen dem Bund, den Revierländern NRW und<br />
Saarland, der RAG AG und der IG BCE erzielt. Die subventionierte<br />
Steinkohlenförderung in Deutschland<br />
wird demnach bis zum Ende des <strong>Jahr</strong>es 2018 sozialverträglich<br />
beendet. Der Deutsche Bundestag wird diese<br />
Vereinbarung auf Grundlage eines gemeinsamen<br />
<strong>Bericht</strong>s der Bundesregierung und der <strong>Land</strong>esregierungen<br />
der Revierländer in 2012 überprüfen.<br />
Der Auslaufprozess wird durch die zwischen dem<br />
Bund, den Revierländern und der RAG AG am 14.08.2007<br />
abgeschlossene Rahmenvereinbarung „Sozialverträgliche<br />
Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus<br />
in Deutschland“ und durch ein Steinkohlefinanzierungsgesetz<br />
geregelt. Das Gesetz zur Finanzierung<br />
der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus<br />
zum <strong>Jahr</strong> 2018 (Steinkohlefinan zierungsgesetz)<br />
ist am 28.12.2007 in Kraft getreten. Das<br />
Gesetz legt die finanziellen Verpflichtungen des Bundes<br />
im Auslaufprozess fest. Auf der Grundlage des<br />
Steinkohlefinanzierungsgesetzes sind am 28.12.2008<br />
die Zuwendungsbescheide über die Absatz- und<br />
Stilllegungsbeihilfen für die <strong>Jahr</strong>e 2009 bis 2012 und<br />
über die Hilfen für die nach der dauerhaften Einstellung<br />
des subventionierten Steinkohlenbergbaus<br />
der RAG AG weiter bestehenden Verpflichtungen<br />
erteilt worden.<br />
Die Rahmenvereinbarung regelt die finanzielle<br />
Lastenverteilung zwischen Bund, Revierländern und<br />
RAG AG. Bund und Revierländer werden danach die<br />
für den Zeitraum 2009 bis 2019 erforderlichen Finanzhilfen<br />
für Absatz, Stilllegungen und Altlasten gewähren.<br />
Für die Ewigkeitslasten (Grubenwasserhaltung,<br />
Dauerbergschäden, Grundwasserreinigung) ist eine<br />
gesonderte Regelung getroffen worden, die die spezielle<br />
Verantwortung der Revierländer widerspiegelt.<br />
Die Finanzierung der Ewigkeitslasten wird durch die<br />
am 10.07.2007 gegründete RAG-Stiftung über die<br />
Verwertung des Beteiligungsvermögens der RAG AG<br />
(Beteiligungsbereich firmiert mittlerweile unter dem<br />
Namen Evonik Industries AG) gewährleistet und durch<br />
die Revierländer abgesichert. Diese Absiche rung<br />
erfolgt durch den am 14.08.2007 zwischen den beiden<br />
Revierländern und der RAG-Stiftung abgeschlossenen<br />
Erblastenvertrag.<br />
3 Die Angaben über Förderung in den einzelnen Bergbauzweigen enthalten immer die verwertbare Förderung. Die Angaben in<br />
Klammern beziehen sich auf das Vorjahr.