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Bericht Jahr 2008.pdf - LBGR - Land Brandenburg

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Abschnitt B – Bergbau in Zahlen<br />

51<br />

Abschnitt B – Bergbau in Zahlen<br />

Teil 1 – Gewinnung<br />

Die Montanstatistik umfasst:<br />

1. alle nutzbaren Bodenschätze, die nach den<br />

Vorschriften des BBergG unter Aufsicht der<br />

Bergbehörde gewonnen werden.<br />

2. Erzeugnisse, die durch Bearbeitung oder<br />

Verar beitung der vorgenannten Bodenschätze<br />

in den bergbaulichen Betrieben anfallen oder<br />

hergestellt werden.<br />

Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle<br />

mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem<br />

Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen<br />

oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der<br />

Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresgrund oder im<br />

Meerwasser vorkommen. Es gibt bergfreie und<br />

grundeigene Bodenschätze.<br />

Bei Ermittlung der Zahl der Betriebe werden die<br />

betriebstechnischen Einheiten gezählt, d. h. die be -<br />

triebenen Bergwerksanlagen, die betriebenen Aufbereitungen,<br />

Mahl-, Sinter- und Röstanlagen je einzeln,<br />

soweit sie technisch selbständig sind. Nicht selbständige<br />

Aufbereitungen usw. werden bei demjenigen<br />

Betrieb gezählt, mit dem sie technisch verbunden sind.<br />

Unter Gewinnung ist außer der Rohförderung,<br />

d. h. der Förderung ohne Aufbereitungsverluste, auch<br />

die verwertbare Förderung ausgewiesen.<br />

Bei den Arbeiterinnen und Arbeitern werden<br />

sämtliche auf den Bergwerken und den zugehörigen<br />

der Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betriebsanlagen<br />

beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter<br />

(ohne Hauptverwaltungen) gezählt. Als Angestellte<br />

werden sämtliche technischen und kaufmännischen<br />

Angestellten (ohne Hauptverwaltungen) erfasst.<br />

Hinsichtlich der „sonstigen unter der Aufsicht<br />

der Bergbehörde gewonnenen Mineralien“ wird<br />

darauf hingewiesen, dass einige der hier aufgeführten<br />

Mineralien auch in Betrieben gewonnen werden,<br />

die nicht der Bergaufsicht unterliegen.<br />

Zeichenerklärung für Abschnitt B<br />

kein oder nur unvollständiger Nachweis vorhanden / Angaben aus Gründen des Datenschutzes<br />

nicht möglich<br />

darunter<br />

davon<br />

r<br />

m 3<br />

S<br />

X<br />

teilweise Aufgliederung einer Summe<br />

vollständige Aufgliederung einer Summe<br />

berichtigte Angabe<br />

die Volumenangaben für Gas beziehen sich auf Normalvolumen (Vn)<br />

geschätzte Angabe<br />

Angaben werden nicht erfasst

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