Bericht Jahr 2008.pdf - LBGR - Land Brandenburg
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Abschnitt B – Bergbau in Zahlen<br />
51<br />
Abschnitt B – Bergbau in Zahlen<br />
Teil 1 – Gewinnung<br />
Die Montanstatistik umfasst:<br />
1. alle nutzbaren Bodenschätze, die nach den<br />
Vorschriften des BBergG unter Aufsicht der<br />
Bergbehörde gewonnen werden.<br />
2. Erzeugnisse, die durch Bearbeitung oder<br />
Verar beitung der vorgenannten Bodenschätze<br />
in den bergbaulichen Betrieben anfallen oder<br />
hergestellt werden.<br />
Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle<br />
mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem<br />
Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen<br />
oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der<br />
Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresgrund oder im<br />
Meerwasser vorkommen. Es gibt bergfreie und<br />
grundeigene Bodenschätze.<br />
Bei Ermittlung der Zahl der Betriebe werden die<br />
betriebstechnischen Einheiten gezählt, d. h. die be -<br />
triebenen Bergwerksanlagen, die betriebenen Aufbereitungen,<br />
Mahl-, Sinter- und Röstanlagen je einzeln,<br />
soweit sie technisch selbständig sind. Nicht selbständige<br />
Aufbereitungen usw. werden bei demjenigen<br />
Betrieb gezählt, mit dem sie technisch verbunden sind.<br />
Unter Gewinnung ist außer der Rohförderung,<br />
d. h. der Förderung ohne Aufbereitungsverluste, auch<br />
die verwertbare Förderung ausgewiesen.<br />
Bei den Arbeiterinnen und Arbeitern werden<br />
sämtliche auf den Bergwerken und den zugehörigen<br />
der Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betriebsanlagen<br />
beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter<br />
(ohne Hauptverwaltungen) gezählt. Als Angestellte<br />
werden sämtliche technischen und kaufmännischen<br />
Angestellten (ohne Hauptverwaltungen) erfasst.<br />
Hinsichtlich der „sonstigen unter der Aufsicht<br />
der Bergbehörde gewonnenen Mineralien“ wird<br />
darauf hingewiesen, dass einige der hier aufgeführten<br />
Mineralien auch in Betrieben gewonnen werden,<br />
die nicht der Bergaufsicht unterliegen.<br />
Zeichenerklärung für Abschnitt B<br />
kein oder nur unvollständiger Nachweis vorhanden / Angaben aus Gründen des Datenschutzes<br />
nicht möglich<br />
darunter<br />
davon<br />
r<br />
m 3<br />
S<br />
X<br />
teilweise Aufgliederung einer Summe<br />
vollständige Aufgliederung einer Summe<br />
berichtigte Angabe<br />
die Volumenangaben für Gas beziehen sich auf Normalvolumen (Vn)<br />
geschätzte Angabe<br />
Angaben werden nicht erfasst