Bericht Jahr 2008.pdf - LBGR - Land Brandenburg
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Abschnitt C – Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen<br />
157<br />
Abschnitt C – Aufsuchung und Gewinnung von<br />
Kohlenwasserstoffen<br />
<strong>Bericht</strong> gemäß Artikel 9 der Richtlinie 94/22/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai<br />
1994 über die Erteilung und Nutzung von Geneh migungen<br />
zur Prospektion, Exploration und Gewinnung<br />
von Kohlenwasserstoffen (ABl. Nr. L 164 vom 30. Juni<br />
1994, Seite 3).<br />
Gemäß Artikel 9 der Richtlinie 94/22/EG veröffentlicht<br />
jeder Mitgliedstaat jährlich einen <strong>Bericht</strong>,<br />
den er der Kommission übermittelt und der Angaben<br />
über die zur Prospektion, Exploration und Gewin nung<br />
freigegebenen geographischen Gebiete, die erteilten<br />
Genehmigungen, die Inhaber dieser Genehmigungen<br />
und deren Zusammensetzung sowie über die in<br />
seinem Hoheitsgebiet vermuteten Vorkommen enthält.<br />
In Ausführung dieser Verpflichtung werden die<br />
nachstehenden Angaben veröffentlicht:<br />
Teil 1 – Erdöl- und Erdgasreserven<br />
Das Niedersächsische <strong>Land</strong>esamt für Bergbau,<br />
Geologie und Rohstoffe beziffert die sicheren und<br />
wahrscheinlichen Erdölvorräte für das Gebiet der<br />
Bundesrepublik Deutschland zum 01. Januar 2009 auf<br />
insgesamt rund 34 Mio. t. Als sichere und wahrscheinliche<br />
inländische Erdgasreserven werden zum 01.<br />
Januar 2009 insgesamt rd. 193,7 Mrd. m 3 (Vn), bezogen<br />
auf den natürlichen Brennwert, angegeben.<br />
Teil 2 – Gebiete und erteilte Genehmigungen<br />
einschl. Veränderungen im<br />
<strong>Jahr</strong> 2008<br />
Wie in der Bekanntmachung der Regierung der<br />
Bundesrepublik Deutschland vom 24. August 1994 bis<br />
94/C 294/07 – gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie<br />
94/22/EG ausgeführt (ABl. Nr. C 294 vom 22. Oktober<br />
1994, Seite 11), ist in der Bundesrepublik Deutschland<br />
das gesamte Hoheitsgebiet einschließlich des Be reichs<br />
des Fest landsockels zur Aufsuchung (Prospektion,<br />
Explora tion) und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen<br />
freigegeben, soweit nicht individuelle Genehmigungen<br />
vorliegen. Angaben über die erteilten<br />
Genehmigun gen, die Inhaber dieser Geneh mi gungen<br />
und deren Zusammensetzung enthält das nachfolgende<br />
Ver zeichnis mit Übersichtskarten. Dieses<br />
gibt einen Über blick über die vergebenen Berechtigungen<br />
für die Aufsuchung und Gewinnung von<br />
Kohlenwasser stoffen in der Bundesrepublik Deutschland<br />
sowie die Veränderungen im <strong>Jahr</strong> 2008. Die<br />
Erlaubnisgebiete, in denen individuelle Gewinnungsberechtigungen<br />
für Kohlenwasserstoffe bestehen,<br />
sind gekennzeichnet. Außerhalb von Erlaubnisgebieten<br />
liegende Ge winnungsgebiete sind gesondert<br />
dargestellt. Aus führliche Auskünfte können bei<br />
den <strong>Land</strong>esberg be hörden eingeholt werden, die in<br />
der Bekannt machung 94/C 294/07 und dem nachfolgenden<br />
Verzeichnis aufgeführt sind.