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Bericht Jahr 2008.pdf - LBGR - Land Brandenburg

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Abschnitt C – Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen<br />

157<br />

Abschnitt C – Aufsuchung und Gewinnung von<br />

Kohlenwasserstoffen<br />

<strong>Bericht</strong> gemäß Artikel 9 der Richtlinie 94/22/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai<br />

1994 über die Erteilung und Nutzung von Geneh migungen<br />

zur Prospektion, Exploration und Gewinnung<br />

von Kohlenwasserstoffen (ABl. Nr. L 164 vom 30. Juni<br />

1994, Seite 3).<br />

Gemäß Artikel 9 der Richtlinie 94/22/EG veröffentlicht<br />

jeder Mitgliedstaat jährlich einen <strong>Bericht</strong>,<br />

den er der Kommission übermittelt und der Angaben<br />

über die zur Prospektion, Exploration und Gewin nung<br />

freigegebenen geographischen Gebiete, die erteilten<br />

Genehmigungen, die Inhaber dieser Genehmigungen<br />

und deren Zusammensetzung sowie über die in<br />

seinem Hoheitsgebiet vermuteten Vorkommen enthält.<br />

In Ausführung dieser Verpflichtung werden die<br />

nachstehenden Angaben veröffentlicht:<br />

Teil 1 – Erdöl- und Erdgasreserven<br />

Das Niedersächsische <strong>Land</strong>esamt für Bergbau,<br />

Geologie und Rohstoffe beziffert die sicheren und<br />

wahrscheinlichen Erdölvorräte für das Gebiet der<br />

Bundesrepublik Deutschland zum 01. Januar 2009 auf<br />

insgesamt rund 34 Mio. t. Als sichere und wahrscheinliche<br />

inländische Erdgasreserven werden zum 01.<br />

Januar 2009 insgesamt rd. 193,7 Mrd. m 3 (Vn), bezogen<br />

auf den natürlichen Brennwert, angegeben.<br />

Teil 2 – Gebiete und erteilte Genehmigungen<br />

einschl. Veränderungen im<br />

<strong>Jahr</strong> 2008<br />

Wie in der Bekanntmachung der Regierung der<br />

Bundesrepublik Deutschland vom 24. August 1994 bis<br />

94/C 294/07 – gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie<br />

94/22/EG ausgeführt (ABl. Nr. C 294 vom 22. Oktober<br />

1994, Seite 11), ist in der Bundesrepublik Deutschland<br />

das gesamte Hoheitsgebiet einschließlich des Be reichs<br />

des Fest landsockels zur Aufsuchung (Prospektion,<br />

Explora tion) und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen<br />

freigegeben, soweit nicht individuelle Genehmigungen<br />

vorliegen. Angaben über die erteilten<br />

Genehmigun gen, die Inhaber dieser Geneh mi gungen<br />

und deren Zusammensetzung enthält das nachfolgende<br />

Ver zeichnis mit Übersichtskarten. Dieses<br />

gibt einen Über blick über die vergebenen Berechtigungen<br />

für die Aufsuchung und Gewinnung von<br />

Kohlenwasser stoffen in der Bundesrepublik Deutschland<br />

sowie die Veränderungen im <strong>Jahr</strong> 2008. Die<br />

Erlaubnisgebiete, in denen individuelle Gewinnungsberechtigungen<br />

für Kohlenwasserstoffe bestehen,<br />

sind gekennzeichnet. Außerhalb von Erlaubnisgebieten<br />

liegende Ge winnungsgebiete sind gesondert<br />

dargestellt. Aus führliche Auskünfte können bei<br />

den <strong>Land</strong>esberg be hörden eingeholt werden, die in<br />

der Bekannt machung 94/C 294/07 und dem nachfolgenden<br />

Verzeichnis aufgeführt sind.

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