Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile
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verpflichten, Arbeiten auszuführen, die nicht unter die im Arbeitsvertrag genannten Bereiche<br />
fallen. Fassen Sie deshalb die Aufgabenbereiche im Arbeitsvertrag möglichst weit.<br />
3.3 Dauer des Anstellungsverhältnisses<br />
Alle ArbeitnehmerInnen sind zuerst für eine Probezeit angestellt. Die Probezeit dauert mindestens<br />
einen Monat. Soll sie länger sein (maximal drei Monate), muss dies im Arbeitsvertrag<br />
stehen. Während dieser Probezeit haben <strong>ArbeitgeberIn</strong> und ArbeitnehmerIn die Möglichkeit,<br />
sich besser kennen zu lernen und definitiv herauszufinden, ob sie sich ein Arbeitsverhältnis<br />
vorstellen können. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Danach<br />
gelten nach Gesetz folgende Kündigungsfristen:<br />
im 1. Dienstjahr<br />
im 2. – 9. Dienstjahr<br />
ab dem 10. Dienstjahr<br />
1 Monat<br />
2 Monate<br />
3 Monate<br />
Gekündigt wird jeweils auf das Ende eines Monats. Diese Kündigungsfristen dürfen im Arbeitsvertrag<br />
verändert werden. Die Kündigungsfrist darf jedoch nicht kürzer sein als ein Monat und<br />
muss für <strong>ArbeitgeberIn</strong> und ArbeitnehmerIn gleich lang sein.<br />
3.4 Arbeitszeit, Freizeit und Ferien 10<br />
Die zwingenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit sind für die ArbeitnehmerInnen<br />
nicht allzu grosszügig. Meistens werden die Regelungen mit dem Arbeitsvertrag zu<br />
Gunsten der ArbeitnehmerInnen abgeändert.<br />
Pro Woche muss der/die ArbeitnehmerIn mindestens einen ganzen freien Tag haben. Pro<br />
Jahr bekommt der/die ArbeitnehmerIn mindestens vier Wochen bezahlte Ferien. Bis zum 20.<br />
Altersjahr sind es mindestens fünf Wochen. Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen.<br />
Dauert das Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr, wird der Ferienanspruch anteilsmässig<br />
gekürzt.<br />
Schliesslich müssen Sie dem/der ArbeitnehmerIn für die Erledigung wichtiger <strong>persönlicher</strong><br />
Angelegenheiten und für Familienanlässe (wie Heirat, Geburt, Todesfall usw.) die nötige Freizeit<br />
gewähren. Wie lang der Anspruch dauert, richtet sich nach dem Ortsgebrauch. Die Richtwerte<br />
können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht erfragen. 11<br />
3.5 Lohn 12<br />
Für die geleistete Arbeit zahlen Sie dem Assistenten oder der Assistentin einen Lohn. Dieser<br />
kann entweder pro gearbeitete Stunde (Stundenlohn) oder pro Monat (Monatslohn) berechnet<br />
werden.<br />
10<br />
siehe auch Merkblatt «Ferienanspruch der Arbeitnehmer» (Internetadresse siehe Kap. 9.4.1 Dokumente zum Teil 1)<br />
11<br />
Beispiel für Bern siehe Kap. 10.4.2 Regelung der Frei-Tage<br />
12<br />
siehe Kap. 10.1.8 Berechnungsvorlagen von Brutto-, Nettolohn und Lohnkosten<br />
<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»