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Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

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15<br />

verpflichten, Arbeiten auszuführen, die nicht unter die im Arbeitsvertrag genannten Bereiche<br />

fallen. Fassen Sie deshalb die Aufgabenbereiche im Arbeitsvertrag möglichst weit.<br />

3.3 Dauer des Anstellungsverhältnisses<br />

Alle ArbeitnehmerInnen sind zuerst für eine Probezeit angestellt. Die Probezeit dauert mindestens<br />

einen Monat. Soll sie länger sein (maximal drei Monate), muss dies im Arbeitsvertrag<br />

stehen. Während dieser Probezeit haben <strong>ArbeitgeberIn</strong> und ArbeitnehmerIn die Möglichkeit,<br />

sich besser kennen zu lernen und definitiv herauszufinden, ob sie sich ein Arbeitsverhältnis<br />

vorstellen können. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Danach<br />

gelten nach Gesetz folgende Kündigungsfristen:<br />

im 1. Dienstjahr<br />

im 2. – 9. Dienstjahr<br />

ab dem 10. Dienstjahr<br />

1 Monat<br />

2 Monate<br />

3 Monate<br />

Gekündigt wird jeweils auf das Ende eines Monats. Diese Kündigungsfristen dürfen im Arbeitsvertrag<br />

verändert werden. Die Kündigungsfrist darf jedoch nicht kürzer sein als ein Monat und<br />

muss für <strong>ArbeitgeberIn</strong> und ArbeitnehmerIn gleich lang sein.<br />

3.4 Arbeitszeit, Freizeit und Ferien 10<br />

Die zwingenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit sind für die ArbeitnehmerInnen<br />

nicht allzu grosszügig. Meistens werden die Regelungen mit dem Arbeitsvertrag zu<br />

Gunsten der ArbeitnehmerInnen abgeändert.<br />

Pro Woche muss der/die ArbeitnehmerIn mindestens einen ganzen freien Tag haben. Pro<br />

Jahr bekommt der/die ArbeitnehmerIn mindestens vier Wochen bezahlte Ferien. Bis zum 20.<br />

Altersjahr sind es mindestens fünf Wochen. Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen.<br />

Dauert das Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr, wird der Ferienanspruch anteilsmässig<br />

gekürzt.<br />

Schliesslich müssen Sie dem/der ArbeitnehmerIn für die Erledigung wichtiger <strong>persönlicher</strong><br />

Angelegenheiten und für Familienanlässe (wie Heirat, Geburt, Todesfall usw.) die nötige Freizeit<br />

gewähren. Wie lang der Anspruch dauert, richtet sich nach dem Ortsgebrauch. Die Richtwerte<br />

können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht erfragen. 11<br />

3.5 Lohn 12<br />

Für die geleistete Arbeit zahlen Sie dem Assistenten oder der Assistentin einen Lohn. Dieser<br />

kann entweder pro gearbeitete Stunde (Stundenlohn) oder pro Monat (Monatslohn) berechnet<br />

werden.<br />

10<br />

siehe auch Merkblatt «Ferienanspruch der Arbeitnehmer» (Internetadresse siehe Kap. 9.4.1 Dokumente zum Teil 1)<br />

11<br />

Beispiel für Bern siehe Kap. 10.4.2 Regelung der Frei-Tage<br />

12<br />

siehe Kap. 10.1.8 Berechnungsvorlagen von Brutto-, Nettolohn und Lohnkosten<br />

<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»

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