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Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

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38<br />

Stehen die Krankheits- und Behinderungskosten zum Voraus fest (z.B. mit einem Arbeitsvertrag<br />

für persönliche <strong>Assistenz</strong>), können sie auch monatlich vergütet werden. 70<br />

7.6 Exkurs: Betreuungsgutschriften der AHV 71<br />

Die Betreuungsgutschriften der AHV dienen nicht der direkten Finanzierung von <strong>Assistenz</strong>.<br />

Wenn wir an dieser Stelle dennoch auf diese Gutschriften verweisen, so geschieht dies deshalb,<br />

weil mit der Einführung der Betreuungsgutschriften die Alters- und Invaliditätsvorsorge<br />

jener <strong>Assistenz</strong>personen erheblich verbessert worden ist, welche Familienangehörige (oft ohne<br />

Entgelt) betreuen.<br />

Für die Berechnung der AHV-Rente ist das während dem Erwerbsleben erzielte Einkommen<br />

massgebend. Wenn nun jemand Familienangehörige pfl egt anstatt einer bezahlten Arbeit<br />

nach zu gehen, hat er/sie Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift von CHF 37’980.– 72 pro<br />

Jahr. Dieser Betrag wird nicht ausbezahlt, sondern nur dem Erwerbseinkommen, das für die<br />

Berechnung der AHV-Rente massgebend ist, zugerechnet. Dies führt in aller Regel zu einer<br />

höheren AHV-Rente.<br />

Voraussetzung für die Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ist, dass die<br />

pflegenden Familienangehörigen mit der Person mit <strong>Assistenz</strong>bedarf in einem gemeinsamen<br />

Haushalt oder in unmittelbarer Nachbarschaft leben und diese Anspruch auf eine mittlere oder<br />

schwere Hilflosenentschädigung hat. Betreuungsgutschriften müssen für jedes Jahr bei der<br />

kantonalen AHV-Ausgleichskasse am Wohnort beantragt werden. 73 Der Anspruch verjährt nach<br />

Ablauf von fünf Jahren.<br />

7.7 Zusätzliche Leistungen der Kantone<br />

Da es kaum möglich ist, die gesamten kantonalen Gesetzgebungen nach Möglichkeiten zur<br />

Finanzierung <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong> zu durchforsten, wird die folgende Aufzählung lückenhaft<br />

sein. Es lohnt sich auf jeden Fall, selbst bei den zuständigen Kantonsbehörden nachzufragen,<br />

ob es zusätzliche Leistungen gibt.<br />

Kanton Basel-Landschaft 74<br />

Für die Grundpflege nach KVG können Angehörige, NachbarInnen oder Dritte über die Spitex<br />

angestellt werden. Die Spitex-Organisationen rechnen mit der Krankenversicherung direkt ab.<br />

Die AssistentInnen erhalten ihren Lohn von der Spitex-Organisation.<br />

Kanton Fribourg 75<br />

Der Kanton Fribourg sieht eine Pauschalentschädigung von CHF 25.– pro Tag vor für Angehörige<br />

oder nahe stehende Personen, die jemandem <strong>Assistenz</strong> leisten. Sie müssen mit der<br />

70<br />

WEL Rz. 5035<br />

71<br />

AHVG Art. 29septies und AHVV Art. 52g<br />

72<br />

Stand August 2003<br />

73<br />

siehe Kap. 10.2.12 Gesuch für Anrechnung der Pflege- und Betreuungsgutschriften und Merkblatt «Betreuungsgutschriften»<br />

(Internetadresse siehe Kap. 9.4.2 Dokumente zum Teil 2)<br />

74<br />

Gesetze siehe Kap. 9.4.3 Kantonale Dokumente<br />

75<br />

Gesetze siehe Kap. 9.4.3 Kantonale Dokumente<br />

<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»

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