Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile
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Stehen die Krankheits- und Behinderungskosten zum Voraus fest (z.B. mit einem Arbeitsvertrag<br />
für persönliche <strong>Assistenz</strong>), können sie auch monatlich vergütet werden. 70<br />
7.6 Exkurs: Betreuungsgutschriften der AHV 71<br />
Die Betreuungsgutschriften der AHV dienen nicht der direkten Finanzierung von <strong>Assistenz</strong>.<br />
Wenn wir an dieser Stelle dennoch auf diese Gutschriften verweisen, so geschieht dies deshalb,<br />
weil mit der Einführung der Betreuungsgutschriften die Alters- und Invaliditätsvorsorge<br />
jener <strong>Assistenz</strong>personen erheblich verbessert worden ist, welche Familienangehörige (oft ohne<br />
Entgelt) betreuen.<br />
Für die Berechnung der AHV-Rente ist das während dem Erwerbsleben erzielte Einkommen<br />
massgebend. Wenn nun jemand Familienangehörige pfl egt anstatt einer bezahlten Arbeit<br />
nach zu gehen, hat er/sie Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift von CHF 37’980.– 72 pro<br />
Jahr. Dieser Betrag wird nicht ausbezahlt, sondern nur dem Erwerbseinkommen, das für die<br />
Berechnung der AHV-Rente massgebend ist, zugerechnet. Dies führt in aller Regel zu einer<br />
höheren AHV-Rente.<br />
Voraussetzung für die Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ist, dass die<br />
pflegenden Familienangehörigen mit der Person mit <strong>Assistenz</strong>bedarf in einem gemeinsamen<br />
Haushalt oder in unmittelbarer Nachbarschaft leben und diese Anspruch auf eine mittlere oder<br />
schwere Hilflosenentschädigung hat. Betreuungsgutschriften müssen für jedes Jahr bei der<br />
kantonalen AHV-Ausgleichskasse am Wohnort beantragt werden. 73 Der Anspruch verjährt nach<br />
Ablauf von fünf Jahren.<br />
7.7 Zusätzliche Leistungen der Kantone<br />
Da es kaum möglich ist, die gesamten kantonalen Gesetzgebungen nach Möglichkeiten zur<br />
Finanzierung <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong> zu durchforsten, wird die folgende Aufzählung lückenhaft<br />
sein. Es lohnt sich auf jeden Fall, selbst bei den zuständigen Kantonsbehörden nachzufragen,<br />
ob es zusätzliche Leistungen gibt.<br />
Kanton Basel-Landschaft 74<br />
Für die Grundpflege nach KVG können Angehörige, NachbarInnen oder Dritte über die Spitex<br />
angestellt werden. Die Spitex-Organisationen rechnen mit der Krankenversicherung direkt ab.<br />
Die AssistentInnen erhalten ihren Lohn von der Spitex-Organisation.<br />
Kanton Fribourg 75<br />
Der Kanton Fribourg sieht eine Pauschalentschädigung von CHF 25.– pro Tag vor für Angehörige<br />
oder nahe stehende Personen, die jemandem <strong>Assistenz</strong> leisten. Sie müssen mit der<br />
70<br />
WEL Rz. 5035<br />
71<br />
AHVG Art. 29septies und AHVV Art. 52g<br />
72<br />
Stand August 2003<br />
73<br />
siehe Kap. 10.2.12 Gesuch für Anrechnung der Pflege- und Betreuungsgutschriften und Merkblatt «Betreuungsgutschriften»<br />
(Internetadresse siehe Kap. 9.4.2 Dokumente zum Teil 2)<br />
74<br />
Gesetze siehe Kap. 9.4.3 Kantonale Dokumente<br />
75<br />
Gesetze siehe Kap. 9.4.3 Kantonale Dokumente<br />
<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»