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Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

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37<br />

im Haushalt wird max. CHF 25.– pro Stunde bezahlt. 64 Falls die Organisation nicht ein<br />

anerkannter Leistungserbringer nach Art. 51 KVV ist, kann <strong>Assistenz</strong> im Haushalt nur<br />

bis zu einem Jahreshöchstbetrag von CHF 4’800.– vergütet werden.<br />

• Pflege und Betreuung, welche Familienangehörige leisten, falls die Familienangehörigen<br />

nicht in der EL-Berechnung eingeschlossen sind und durch die Pflege eine nachweisbare,<br />

dauernde und erhebliche Erwerbseinbusse erleiden. Die Kosten werden in diesem Fall<br />

höchstens im Umfang des Erwerbsausfalls vergütet. Der Pflegebedarf muss durch ein<br />

ärztliches Zeugnis bestätigt werden. 65<br />

• Pflege und Betreuung durch arbeitsrechtlich angestellte Personen (eigentliche persönliche<br />

<strong>Assistenz</strong>). Diese Pfl ege wird nur bei Personen vergütet, die eine mittlere oder<br />

schwere Hilflosenentschädigung der IV beziehen. Die Pflege wird allerdings nur unter<br />

einschränkenden Bedingungen vergütet: Eine vom Kanton bezeichnete Stelle hat auf<br />

Gesuch hin festzulegen, welcher Anteil der Pflege und Betreuung im konkreten Fall nicht<br />

von einer kantonalen Spitexorganisation erbracht werden kann (nur dieser Anteil muss<br />

über die EL vergütet werden) und welches das Anforderungsprofil der privat angestellten<br />

Pflegekräfte sein muss.<br />

• <strong>Assistenz</strong> im Haushalt durch Privatpersonen, wenn die <strong>Assistenz</strong> leistende Person nicht<br />

im selben Haushalt wohnt, bis höchstens CHF 4’800.– im Jahr. <strong>Assistenz</strong> im Haushalt<br />

wird mit höchstens 25.– pro Stunde vergütet.<br />

• Ungedeckte Transportkosten zu medizinischen Behandlungen.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die EL zwar eine entscheidende Rolle bei der<br />

Finanzierung <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong> spielen. Die einschränkenden Bedingungen können im<br />

Einzelfall allerdings dazu führen, dass Sie nicht Ihre gesamte <strong>Assistenz</strong> über den Weg von arbeitsvertraglich<br />

angestellten Personen organisieren können, sondern teilweise die Dienste von<br />

anerkannten Spitexorganisationen beanspruchen müssen. Grosse Lücken bestehen vorallem bei<br />

der <strong>Assistenz</strong> im Haushalt, in Schule, Aus- und Weiterbildung, im Beruf und in der Freizeit.<br />

Wie müssen Sie vorgehen?<br />

Wenn Sie sich erstmals zum Bezug einer jährlichen Ergänzungsleistung anmelden wollen, so<br />

müssen Sie ein Formular ausfüllen, das über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />

Auskunft gibt. 66 Ob Sie voraussichtlich Ergänzungsleistungen erhalten werden, können Sie<br />

vorher mit dem EL-Berechnungsformular 67 grob abschätzen.<br />

Die Rechnungen für anerkannte Krankheits- und Behinderungskosten können Sie der zuständigen<br />

Stelle periodisch einreichen (z.B. alle drei Monate). 68 Es werden nur Kosten vergütet, die<br />

durch Rechnungen oder Quittungen belegt werden können. Das Geld wird Ihnen dann nach rund<br />

drei Monaten überwiesen. Wenn die Rechnungen noch nicht beglichen sind, können sie auch<br />

direkt von der EL-Stelle bezahlt werden. 69 Die Rechnungen bzw. Belege für Lohnauszahlungen<br />

müssen der EL innert 15 Monaten zur Begleichung vorgelegt werden.<br />

64<br />

WEL Rz. 5063.3<br />

65<br />

siehe Kap. 10.2.11 Gesuch für EL-Entschädigung an Familienangehörige<br />

66<br />

Adressen siehe Kap. 9.3 weitere Adressen<br />

67<br />

siehe Kap. 10.1.9 provisorische EL-Berechnung und Merkblatt «Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV»<br />

(Internetadresse siehe Kap. 9.4.2 Dokumente zum Teil 2)<br />

68<br />

siehe Kap. 10.2.16 Rechnungen für Krankheits- und Behinderungskosten an EL<br />

69<br />

WEL Rz. 5033<br />

<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»

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