Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile
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im Haushalt wird max. CHF 25.– pro Stunde bezahlt. 64 Falls die Organisation nicht ein<br />
anerkannter Leistungserbringer nach Art. 51 KVV ist, kann <strong>Assistenz</strong> im Haushalt nur<br />
bis zu einem Jahreshöchstbetrag von CHF 4’800.– vergütet werden.<br />
• Pflege und Betreuung, welche Familienangehörige leisten, falls die Familienangehörigen<br />
nicht in der EL-Berechnung eingeschlossen sind und durch die Pflege eine nachweisbare,<br />
dauernde und erhebliche Erwerbseinbusse erleiden. Die Kosten werden in diesem Fall<br />
höchstens im Umfang des Erwerbsausfalls vergütet. Der Pflegebedarf muss durch ein<br />
ärztliches Zeugnis bestätigt werden. 65<br />
• Pflege und Betreuung durch arbeitsrechtlich angestellte Personen (eigentliche persönliche<br />
<strong>Assistenz</strong>). Diese Pfl ege wird nur bei Personen vergütet, die eine mittlere oder<br />
schwere Hilflosenentschädigung der IV beziehen. Die Pflege wird allerdings nur unter<br />
einschränkenden Bedingungen vergütet: Eine vom Kanton bezeichnete Stelle hat auf<br />
Gesuch hin festzulegen, welcher Anteil der Pflege und Betreuung im konkreten Fall nicht<br />
von einer kantonalen Spitexorganisation erbracht werden kann (nur dieser Anteil muss<br />
über die EL vergütet werden) und welches das Anforderungsprofil der privat angestellten<br />
Pflegekräfte sein muss.<br />
• <strong>Assistenz</strong> im Haushalt durch Privatpersonen, wenn die <strong>Assistenz</strong> leistende Person nicht<br />
im selben Haushalt wohnt, bis höchstens CHF 4’800.– im Jahr. <strong>Assistenz</strong> im Haushalt<br />
wird mit höchstens 25.– pro Stunde vergütet.<br />
• Ungedeckte Transportkosten zu medizinischen Behandlungen.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die EL zwar eine entscheidende Rolle bei der<br />
Finanzierung <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong> spielen. Die einschränkenden Bedingungen können im<br />
Einzelfall allerdings dazu führen, dass Sie nicht Ihre gesamte <strong>Assistenz</strong> über den Weg von arbeitsvertraglich<br />
angestellten Personen organisieren können, sondern teilweise die Dienste von<br />
anerkannten Spitexorganisationen beanspruchen müssen. Grosse Lücken bestehen vorallem bei<br />
der <strong>Assistenz</strong> im Haushalt, in Schule, Aus- und Weiterbildung, im Beruf und in der Freizeit.<br />
Wie müssen Sie vorgehen?<br />
Wenn Sie sich erstmals zum Bezug einer jährlichen Ergänzungsleistung anmelden wollen, so<br />
müssen Sie ein Formular ausfüllen, das über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />
Auskunft gibt. 66 Ob Sie voraussichtlich Ergänzungsleistungen erhalten werden, können Sie<br />
vorher mit dem EL-Berechnungsformular 67 grob abschätzen.<br />
Die Rechnungen für anerkannte Krankheits- und Behinderungskosten können Sie der zuständigen<br />
Stelle periodisch einreichen (z.B. alle drei Monate). 68 Es werden nur Kosten vergütet, die<br />
durch Rechnungen oder Quittungen belegt werden können. Das Geld wird Ihnen dann nach rund<br />
drei Monaten überwiesen. Wenn die Rechnungen noch nicht beglichen sind, können sie auch<br />
direkt von der EL-Stelle bezahlt werden. 69 Die Rechnungen bzw. Belege für Lohnauszahlungen<br />
müssen der EL innert 15 Monaten zur Begleichung vorgelegt werden.<br />
64<br />
WEL Rz. 5063.3<br />
65<br />
siehe Kap. 10.2.11 Gesuch für EL-Entschädigung an Familienangehörige<br />
66<br />
Adressen siehe Kap. 9.3 weitere Adressen<br />
67<br />
siehe Kap. 10.1.9 provisorische EL-Berechnung und Merkblatt «Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV»<br />
(Internetadresse siehe Kap. 9.4.2 Dokumente zum Teil 2)<br />
68<br />
siehe Kap. 10.2.16 Rechnungen für Krankheits- und Behinderungskosten an EL<br />
69<br />
WEL Rz. 5033<br />
<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»