Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile
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18<br />
4 Welche Versicherungen müssen Sie abschliessen?<br />
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Versicherungen:<br />
4.1 AHV, IV, EO, ALV<br />
4.2 Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung<br />
4.3 Berufliche Vorsorge (Pensionskasse/2. Säule)<br />
4.4 Krankentaggeldversicherung<br />
4.5 Familienzulagen<br />
4.6 Haftpflichtversicherung<br />
Es werden jeweils folgende Fragen beantwortet:<br />
• Welche Angestellten müssen Sie versichern?<br />
• Wie hoch sind die Beiträge?<br />
• Was müssen Sie vorkehren?<br />
Als <strong>ArbeitgeberIn</strong> müssen Sie für Ihre Angestellten eine Reihe von Versicherungen abschliessen:<br />
Im Vordergrund stehen dabei die AHV/IV/EO, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung.<br />
Andere Versicherungen sind freiwillig (wie z.B. die Krankentaggeldversicherung)<br />
oder sie müssen erst abgeschlossen werden, wenn der Lohn Ihrer Angestellten eine gewisse<br />
Höhe überschreitet (berufliche Vorsorge).<br />
Der Abschluss dieser Versicherungen und das Abrechnen sind mit einem gewissen administrativen<br />
Aufwand verbunden. Im ersten Moment werden Sie vielleicht verunsichert sein, doch<br />
sollten Sie sich durch diese Arbeitgeberpflichten nicht abschrecken lassen. Der Umgang mit<br />
den Versicherungen wird mit der Zeit zur Routine, wenn man sich einmal mit den Abläufen<br />
vertraut gemacht hat. Sie dürfen sich auch jederzeit bei Ihren Versicherungen den nötigen Rat<br />
holen, wenn Fragen auftauchen.<br />
Im Folgenden erläutern wir, welche Rechte und Pfl ichten Sie als <strong>ArbeitgeberIn</strong> gegenüber<br />
den einzelnen Versicherungen haben. Unsere Angaben sind mehrheitlich dem KMU-<strong>Ratgeber</strong><br />
entnommen, den das Bundesamt für Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat<br />
für Wirtschaft (seco) erarbeitet hat. 19 Dort fi nden sich auch noch ausführlichere<br />
Informationen sowie verschiedene Adressen.<br />
4.1 AHV, IV, EO, ALV 20<br />
Die Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung<br />
(IV), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Arbeitlosenversicherung (ALV) werden alle über<br />
die AHV-Ausgleichskasse abgerechnet. Deshalb werden sie hier gemeinsam betrachtet.<br />
19<br />
http://www.bsv.admin.ch/kmu-ratgeber (Stand 30. Aug. 2003)<br />
20<br />
siehe auch Merkblätter «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO», «Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die<br />
AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb» und «Beiträge an die Arbeitslosenversicherung» (Internetadresse<br />
siehe Kap. 9.4.1 Dokumente zum Teil 1)<br />
<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»