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Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

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18<br />

4 Welche Versicherungen müssen Sie abschliessen?<br />

In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Versicherungen:<br />

4.1 AHV, IV, EO, ALV<br />

4.2 Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung<br />

4.3 Berufliche Vorsorge (Pensionskasse/2. Säule)<br />

4.4 Krankentaggeldversicherung<br />

4.5 Familienzulagen<br />

4.6 Haftpflichtversicherung<br />

Es werden jeweils folgende Fragen beantwortet:<br />

• Welche Angestellten müssen Sie versichern?<br />

• Wie hoch sind die Beiträge?<br />

• Was müssen Sie vorkehren?<br />

Als <strong>ArbeitgeberIn</strong> müssen Sie für Ihre Angestellten eine Reihe von Versicherungen abschliessen:<br />

Im Vordergrund stehen dabei die AHV/IV/EO, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung.<br />

Andere Versicherungen sind freiwillig (wie z.B. die Krankentaggeldversicherung)<br />

oder sie müssen erst abgeschlossen werden, wenn der Lohn Ihrer Angestellten eine gewisse<br />

Höhe überschreitet (berufliche Vorsorge).<br />

Der Abschluss dieser Versicherungen und das Abrechnen sind mit einem gewissen administrativen<br />

Aufwand verbunden. Im ersten Moment werden Sie vielleicht verunsichert sein, doch<br />

sollten Sie sich durch diese Arbeitgeberpflichten nicht abschrecken lassen. Der Umgang mit<br />

den Versicherungen wird mit der Zeit zur Routine, wenn man sich einmal mit den Abläufen<br />

vertraut gemacht hat. Sie dürfen sich auch jederzeit bei Ihren Versicherungen den nötigen Rat<br />

holen, wenn Fragen auftauchen.<br />

Im Folgenden erläutern wir, welche Rechte und Pfl ichten Sie als <strong>ArbeitgeberIn</strong> gegenüber<br />

den einzelnen Versicherungen haben. Unsere Angaben sind mehrheitlich dem KMU-<strong>Ratgeber</strong><br />

entnommen, den das Bundesamt für Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat<br />

für Wirtschaft (seco) erarbeitet hat. 19 Dort fi nden sich auch noch ausführlichere<br />

Informationen sowie verschiedene Adressen.<br />

4.1 AHV, IV, EO, ALV 20<br />

Die Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung<br />

(IV), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Arbeitlosenversicherung (ALV) werden alle über<br />

die AHV-Ausgleichskasse abgerechnet. Deshalb werden sie hier gemeinsam betrachtet.<br />

19<br />

http://www.bsv.admin.ch/kmu-ratgeber (Stand 30. Aug. 2003)<br />

20<br />

siehe auch Merkblätter «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO», «Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die<br />

AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb» und «Beiträge an die Arbeitslosenversicherung» (Internetadresse<br />

siehe Kap. 9.4.1 Dokumente zum Teil 1)<br />

<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»

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