Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile
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Person mit <strong>Assistenz</strong>bedarf im selben Haushalt oder in unmittelbarer Nachbarschaft leben.<br />
Die Pauschalentschädigung wird nur ausgerichtet, wenn die geleistete <strong>Assistenz</strong> nicht schon<br />
von einer anderen Stelle bezahlt wird und die Person mit <strong>Assistenz</strong>bedarf seit mindestens<br />
zwei Jahren ihren Wohnsitz im Kanton Fribourg hat. Die Hilflosigkeit muss zudem von der Gesundheits-<br />
und Fürsorgedirektion des Kantons Fribourg als mittel bis hoch eingestuft werden.<br />
Die Pauschalentschädigung muss bei der Bezirkskommission mit einem schriftlichen Gesuch<br />
beantragt werden. Für die Abklärung kommt eine Krankenpflegerin der örtlichen Spitex-Organisation<br />
zu Ihnen nach Hause. Quartalsweise können dann Angehörige oder nahe stehende<br />
Personen, welche die <strong>Assistenz</strong> leisten, Rechnung stellen. Der/die <strong>Assistenz</strong>nehmende muss<br />
die Rechnung unterschreiben. Pro Person mit einer Behinderung wird nur eine Pauschalentschädigung<br />
ausbezahlt. Ziel dieser Entschädigung ist es, den regelmässigen Einsatz von Spitex<br />
oder Familienhilfe oder die Einweisung in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden.<br />
Kanton Tessin<br />
Der Kanton Tessin sieht Direkthilfen in Form von Unterhaltsbeiträgen für zu Hause lebende behinderte<br />
und ältere Personen vor. Diese Beiträge werden Personen gewährt, die eine AHV- oder<br />
IV-Rente beziehen und auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, um zu Hause leben zu können.<br />
Ziel dieser Beiträge ist es, die Einweisung in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden.<br />
Der <strong>Assistenz</strong>bedarf gilt als nachgewiesen, wenn die Person eine Hilflosenentschädigung bezieht.<br />
Ist dies nicht der Fall, wird der <strong>Assistenz</strong>bedarf anhand eines entsprechenden Formulars<br />
und der Beurteilung des Vertrauensarztes ermittelt.<br />
Auf diese Leistung haben nur im Tessin lebende Personen Anspruch.<br />
Auskunft: Dipartimento sanità e socialità, Sezione del sostegno a enti e attività sociali, Tel.<br />
091 814 70 46.<br />
<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»