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Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

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Person mit <strong>Assistenz</strong>bedarf im selben Haushalt oder in unmittelbarer Nachbarschaft leben.<br />

Die Pauschalentschädigung wird nur ausgerichtet, wenn die geleistete <strong>Assistenz</strong> nicht schon<br />

von einer anderen Stelle bezahlt wird und die Person mit <strong>Assistenz</strong>bedarf seit mindestens<br />

zwei Jahren ihren Wohnsitz im Kanton Fribourg hat. Die Hilflosigkeit muss zudem von der Gesundheits-<br />

und Fürsorgedirektion des Kantons Fribourg als mittel bis hoch eingestuft werden.<br />

Die Pauschalentschädigung muss bei der Bezirkskommission mit einem schriftlichen Gesuch<br />

beantragt werden. Für die Abklärung kommt eine Krankenpflegerin der örtlichen Spitex-Organisation<br />

zu Ihnen nach Hause. Quartalsweise können dann Angehörige oder nahe stehende<br />

Personen, welche die <strong>Assistenz</strong> leisten, Rechnung stellen. Der/die <strong>Assistenz</strong>nehmende muss<br />

die Rechnung unterschreiben. Pro Person mit einer Behinderung wird nur eine Pauschalentschädigung<br />

ausbezahlt. Ziel dieser Entschädigung ist es, den regelmässigen Einsatz von Spitex<br />

oder Familienhilfe oder die Einweisung in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden.<br />

Kanton Tessin<br />

Der Kanton Tessin sieht Direkthilfen in Form von Unterhaltsbeiträgen für zu Hause lebende behinderte<br />

und ältere Personen vor. Diese Beiträge werden Personen gewährt, die eine AHV- oder<br />

IV-Rente beziehen und auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, um zu Hause leben zu können.<br />

Ziel dieser Beiträge ist es, die Einweisung in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden.<br />

Der <strong>Assistenz</strong>bedarf gilt als nachgewiesen, wenn die Person eine Hilflosenentschädigung bezieht.<br />

Ist dies nicht der Fall, wird der <strong>Assistenz</strong>bedarf anhand eines entsprechenden Formulars<br />

und der Beurteilung des Vertrauensarztes ermittelt.<br />

Auf diese Leistung haben nur im Tessin lebende Personen Anspruch.<br />

Auskunft: Dipartimento sanità e socialità, Sezione del sostegno a enti e attività sociali, Tel.<br />

091 814 70 46.<br />

<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»

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