Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile
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Kündigungsschutz<br />
Nach Ablauf der Probezeit dürfen Sie das Arbeitsverhältnis unter folgenden Voraussetzungen<br />
nicht kündigen:<br />
• vier Wochen vor und nach dem obligatorischen Militär- oder Zivildienst;<br />
• bei teilweiser oder ganzer Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall des<br />
Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin im 1. Dienstjahr während 30 Tagen, vom 2. bis 5.<br />
Jahr während 90 Tagen, ab dem 6. Jahr während 180 Tagen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit;<br />
• während der Schwangerschaft und in den ersten 16 Wochen nach Geburt des Kindes.<br />
41<br />
Wenn Sie die Kündigung während dieser Zeit aussprechen, ist sie ungültig. Wenn Sie die<br />
Kündigung vorher ausgesprochen haben und die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist,<br />
läuft sie erst nach dieser Sperrfrist weiter.<br />
5.2 Arbeitszeugnis<br />
Am Ende des Arbeitsverhältnisses müssen Sie als <strong>ArbeitgeberIn</strong> für die ArbeitnehmerInnen ein<br />
Arbeitszeugnis schreiben. 42 Darin steht wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat und welche<br />
Arbeit die AssistentInnen ausgeführt haben. In einem zweiten Teil wird die Arbeit bewertet: Die<br />
Leistungen und das Verhalten der ArbeitnehmerInnen werden beschrieben. Dabei sollten Sie<br />
negative Beurteilungen vermeiden. Waren Sie mit den Leistungen der ArbeitnehmerInnen nicht<br />
zufrieden, lassen Sie entsprechende Passagen aus. Diesen zweiten Teil des Arbeitszeugnisses<br />
müssen Sie weglassen, wenn es der/die ArbeitnehmerIn verlangt.<br />
Arbeitszeugnisse gehören zu den Bewerbungsunterlagen. ArbeitnehmerInnen brauchen das<br />
Arbeitszeugnis für die Stellensuche. Deshalb können sie jederzeit (d.h. auch vor Ende des<br />
Arbeitsverhältnisses) von Ihnen ein Zwischenzeugnis verlangen. Übergeben Sie das Arbeitszeugnis<br />
ungefaltet, damit es besser kopiert werden kann!<br />
41<br />
OR Art. 336c; Für weiterreichende Informationen ist unbedingt das «Merkblatt über den Schutz der Arbeitnehmerinnen<br />
bei Mutterschaft» beizuziehen (Internetadresse siehe Kap. 9.4.1 Dokumente zum Teil 1).<br />
42<br />
siehe Kap. 10.2.9 Arbeitszeugnis<br />
<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»