06.11.2013 Aufrufe

Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

27<br />

Kündigungsschutz<br />

Nach Ablauf der Probezeit dürfen Sie das Arbeitsverhältnis unter folgenden Voraussetzungen<br />

nicht kündigen:<br />

• vier Wochen vor und nach dem obligatorischen Militär- oder Zivildienst;<br />

• bei teilweiser oder ganzer Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall des<br />

Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin im 1. Dienstjahr während 30 Tagen, vom 2. bis 5.<br />

Jahr während 90 Tagen, ab dem 6. Jahr während 180 Tagen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit;<br />

• während der Schwangerschaft und in den ersten 16 Wochen nach Geburt des Kindes.<br />

41<br />

Wenn Sie die Kündigung während dieser Zeit aussprechen, ist sie ungültig. Wenn Sie die<br />

Kündigung vorher ausgesprochen haben und die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist,<br />

läuft sie erst nach dieser Sperrfrist weiter.<br />

5.2 Arbeitszeugnis<br />

Am Ende des Arbeitsverhältnisses müssen Sie als <strong>ArbeitgeberIn</strong> für die ArbeitnehmerInnen ein<br />

Arbeitszeugnis schreiben. 42 Darin steht wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat und welche<br />

Arbeit die AssistentInnen ausgeführt haben. In einem zweiten Teil wird die Arbeit bewertet: Die<br />

Leistungen und das Verhalten der ArbeitnehmerInnen werden beschrieben. Dabei sollten Sie<br />

negative Beurteilungen vermeiden. Waren Sie mit den Leistungen der ArbeitnehmerInnen nicht<br />

zufrieden, lassen Sie entsprechende Passagen aus. Diesen zweiten Teil des Arbeitszeugnisses<br />

müssen Sie weglassen, wenn es der/die ArbeitnehmerIn verlangt.<br />

Arbeitszeugnisse gehören zu den Bewerbungsunterlagen. ArbeitnehmerInnen brauchen das<br />

Arbeitszeugnis für die Stellensuche. Deshalb können sie jederzeit (d.h. auch vor Ende des<br />

Arbeitsverhältnisses) von Ihnen ein Zwischenzeugnis verlangen. Übergeben Sie das Arbeitszeugnis<br />

ungefaltet, damit es besser kopiert werden kann!<br />

41<br />

OR Art. 336c; Für weiterreichende Informationen ist unbedingt das «Merkblatt über den Schutz der Arbeitnehmerinnen<br />

bei Mutterschaft» beizuziehen (Internetadresse siehe Kap. 9.4.1 Dokumente zum Teil 1).<br />

42<br />

siehe Kap. 10.2.9 Arbeitszeugnis<br />

<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!