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Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile

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23<br />

Für die Risiken Tod und Invalidität sind die ArbeitnehmerInnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

noch während 30 Tagen versichert (Nachdeckung).<br />

Sie als <strong>ArbeitgeberIn</strong> zahlen sowohl die Arbeitgeber- als auch die ArbeitnehmerInnenbeiträge,<br />

welche von der Pensionskasse periodisch in Rechnung gestellt werden. Den ArbeitnehmerInnen<br />

müssen Sie deren Beitrag vom Bruttolohn abziehen.<br />

Am Jahresende müssen Sie der Pensionskasse die ausbezahlten Löhne auf einem zugeschickten<br />

Formular ausweisen, damit abgeklärt werden kann, wie hoch die tatsächlich geschuldeten<br />

Beiträge sind.<br />

Normalerweise erhält jede versicherte Person von der Pensionskasse einmal im Jahr einen<br />

Versicherungsausweis. Auf Wunsch muss die Pensionskasse jederzeit die Freizügigkeitsleistung<br />

bekannt geben.<br />

4.4 Krankentaggeldversicherung<br />

Müssen Sie eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?<br />

Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz freiwillig. Ein solcher Abschluss<br />

hat für Sie als <strong>ArbeitgeberIn</strong> vor allem den Vorteil, dass Sie im Krankheitsfall oder bei<br />

Mutterschaft einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers keine Lohnfortzahlung leisten müssen,<br />

was insbesondere bei langjährigen Angestellten eine Belastung sein kann. Zudem bietet eine<br />

Krankentaggeldversicherung den ArbeitnehmerInnen bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen<br />

besseren Schutz als die blosse Lohnfortzahlung, dauert doch die Leistungspflicht in der Regel<br />

720 Tage. Ob der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung im konkreten Fall sinnvoll ist,<br />

müssen Sie selbst entscheiden. Bei sehr kleinen Arbeitspensen lohnt sich der administrative<br />

Aufwand kaum. Bei höheren Monatslöhnen hingegen ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung<br />

empfehlenswert, da Sie bei längerer Krankheit sonst eventuell in einen finanziellen<br />

Engpass kommen. Sie müssen dann nämlich den Lohn doppelt bezahlen: einmal für den<br />

kranken Assistenten/die kranke Assistentin und einmal für seine/ihre Vertretung.<br />

In jedem Fall muss die Krankentaggeldversicherung vor der Krankheit bzw. vor der Schwangerschaft<br />

abgeschlossen werden.<br />

Wie hoch sind die Beiträge?<br />

Krankentaggeldversicherungen sind nicht billig. Verlangen Sie bei zwei bis drei Versicherungen<br />

eine Offerte, damit Sie die Prämien und die Leistungen vergleichen können. 36 Eine oft gewählte<br />

Lösung besteht darin, dass der/die <strong>ArbeitgeberIn</strong> in der ersten Phase einer Krankheit die<br />

Lohnfortzahlung selbst übernimmt, während die Versicherung nach Ablauf einer (zum Voraus<br />

zu vereinbarenden) Wartezeit von 14, 30 oder 60 Tagen ein Taggeld erbringt. Die Prämien für<br />

solche Versicherungen mit aufgeschobenem Taggeld sind wesentlich günstiger.<br />

Ist eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen worden, die weitergehende Leistungen<br />

als die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung erbringt (was die Regel ist), dürfen Sie als<br />

<strong>ArbeitgeberIn</strong> die Hälfte der Prämien für die Krankentaggeldversicherung der Abeitnehmerin/<br />

dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Taggeld von min-<br />

36<br />

Adressen beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) siehe Kap. 9.3 weitere Adressen<br />

<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»

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