Ratgeber ArbeitgeberIn persönlicher Assistenz - Agile
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Für die Risiken Tod und Invalidität sind die ArbeitnehmerInnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
noch während 30 Tagen versichert (Nachdeckung).<br />
Sie als <strong>ArbeitgeberIn</strong> zahlen sowohl die Arbeitgeber- als auch die ArbeitnehmerInnenbeiträge,<br />
welche von der Pensionskasse periodisch in Rechnung gestellt werden. Den ArbeitnehmerInnen<br />
müssen Sie deren Beitrag vom Bruttolohn abziehen.<br />
Am Jahresende müssen Sie der Pensionskasse die ausbezahlten Löhne auf einem zugeschickten<br />
Formular ausweisen, damit abgeklärt werden kann, wie hoch die tatsächlich geschuldeten<br />
Beiträge sind.<br />
Normalerweise erhält jede versicherte Person von der Pensionskasse einmal im Jahr einen<br />
Versicherungsausweis. Auf Wunsch muss die Pensionskasse jederzeit die Freizügigkeitsleistung<br />
bekannt geben.<br />
4.4 Krankentaggeldversicherung<br />
Müssen Sie eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?<br />
Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz freiwillig. Ein solcher Abschluss<br />
hat für Sie als <strong>ArbeitgeberIn</strong> vor allem den Vorteil, dass Sie im Krankheitsfall oder bei<br />
Mutterschaft einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers keine Lohnfortzahlung leisten müssen,<br />
was insbesondere bei langjährigen Angestellten eine Belastung sein kann. Zudem bietet eine<br />
Krankentaggeldversicherung den ArbeitnehmerInnen bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen<br />
besseren Schutz als die blosse Lohnfortzahlung, dauert doch die Leistungspflicht in der Regel<br />
720 Tage. Ob der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung im konkreten Fall sinnvoll ist,<br />
müssen Sie selbst entscheiden. Bei sehr kleinen Arbeitspensen lohnt sich der administrative<br />
Aufwand kaum. Bei höheren Monatslöhnen hingegen ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung<br />
empfehlenswert, da Sie bei längerer Krankheit sonst eventuell in einen finanziellen<br />
Engpass kommen. Sie müssen dann nämlich den Lohn doppelt bezahlen: einmal für den<br />
kranken Assistenten/die kranke Assistentin und einmal für seine/ihre Vertretung.<br />
In jedem Fall muss die Krankentaggeldversicherung vor der Krankheit bzw. vor der Schwangerschaft<br />
abgeschlossen werden.<br />
Wie hoch sind die Beiträge?<br />
Krankentaggeldversicherungen sind nicht billig. Verlangen Sie bei zwei bis drei Versicherungen<br />
eine Offerte, damit Sie die Prämien und die Leistungen vergleichen können. 36 Eine oft gewählte<br />
Lösung besteht darin, dass der/die <strong>ArbeitgeberIn</strong> in der ersten Phase einer Krankheit die<br />
Lohnfortzahlung selbst übernimmt, während die Versicherung nach Ablauf einer (zum Voraus<br />
zu vereinbarenden) Wartezeit von 14, 30 oder 60 Tagen ein Taggeld erbringt. Die Prämien für<br />
solche Versicherungen mit aufgeschobenem Taggeld sind wesentlich günstiger.<br />
Ist eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen worden, die weitergehende Leistungen<br />
als die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung erbringt (was die Regel ist), dürfen Sie als<br />
<strong>ArbeitgeberIn</strong> die Hälfte der Prämien für die Krankentaggeldversicherung der Abeitnehmerin/<br />
dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Taggeld von min-<br />
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Adressen beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) siehe Kap. 9.3 weitere Adressen<br />
<strong>Ratgeber</strong> «Wie werde ich <strong>ArbeitgeberIn</strong> <strong>persönlicher</strong> <strong>Assistenz</strong>?»