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Das Datenschutzgesetz aus Sicht der Arbeitnehmer

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78 Kolumnentitel<br />

Die Datenschutz-Angelegenheiten <strong>der</strong> Europäischen Union sind in <strong>der</strong> Generaldirektion Justiz angesiedelt:<br />

http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/index_en.htm<br />

Hier sind auch die Arbeitspapiere und Stellungnahmen <strong>der</strong> Artikel-29-Datenschutzgruppe zu finden. Insbeson<strong>der</strong>e sind<br />

die folgenden Veröffentlichungen für den <strong>Arbeitnehmer</strong>Innen-Datenschutz von Bedeutung:<br />

• Stellungnahme 8/2001 bezüglich <strong>der</strong> Verarbeitung personenbezogener Daten in Arbeitgeber/<br />

<strong>Arbeitnehmer</strong>-Beziehungen vom 13. September 2001, WP 48;<br />

http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2001/wp48de.pdf<br />

• Empfehlung1/2001 hinsichtlich Daten in Beurteilungen von <strong>Arbeitnehmer</strong>Innen vom 22. März 2001, WP 42;<br />

http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2001/wp42de.pdf<br />

• Arbeitsdokument zur Überwachung <strong>der</strong> elektronischen Kommunikation von Beschäftigten vom<br />

29. Mai 2002, WP 55; http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2002/wp55_de.pdf<br />

Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher<br />

Personen bei <strong>der</strong> Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr unter:<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:html<br />

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten und den Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre in <strong>der</strong> elektronischen Kommunikation<br />

(Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, sog.“ ePrivacy- Richtlinie“)<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:201:0037:0047:DE:PDF<br />

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei<br />

<strong>der</strong> Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen <strong>der</strong> Gemeinschaft und<br />

zum freien Datenverkehr<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001R0045:DE:HTML<br />

Für den Bereich des Datenschutzes im Bereich <strong>der</strong> (ehemaligen) sog. „dritten Säule“ wurde <strong>der</strong> Rahmenbeschluss<br />

2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen<br />

<strong>der</strong> polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, Amtsblatt Nr. L 350, 60<br />

– 71, beschlossen.<br />

http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/staat_buerger/gesetzgebung/datenschutz_schengen/rahmenbeschluss-d.pdf<br />

Europäischer Datenschutzbeauftragter zuständig für die Einhaltung des Datenschutzes innerhalb <strong>der</strong><br />

EU-Einrichtungen und Organe; http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/EDPS?lang=de<br />

Kanadische Bundesdatenschutzbeauftragte – Fe<strong>der</strong>al Privacy Commissioner – und dem eigenen Bereich für Privatunternehmen:<br />

http://www.priv.gc.ca/resource/io_pr_e.cfm<br />

Die Bestimmungen des „Safe Harbor“ sowie die Liste <strong>der</strong> Firmen, die sich diesen Bestimmungen unterwerfen:<br />

http://www.export.gov/safeharbor/

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