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VNP–Schriften 4 - Verein Naturschutzpark eV

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46 VNP-Schriften 4–Niederhaverbeck 2013<br />

_______________________________________________________________<br />

Der Schutzzweck der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ von<br />

1993 berücksichtigt noch nicht die naturschutzfachlichen Anforderungen, die sich aus<br />

der FFH- und der EU-Vogelschutzrichtlinie für die Erhaltung und Entwicklung der<br />

Lebensräume, der Pflanzen- und Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie<br />

der Wert bestimmenden und weiterer Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

ergeben.<br />

Hinweise zur Umsetzung der EU-rechtlichen Anforderungen geben die von der Fachbehörde<br />

für Naturschutz im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft<br />

und Naturschutz formulierten und im Entwurf vorliegenden vorläufigen Erhaltungsziele<br />

im Sinne von § 7 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz.<br />

Hinweise für die Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes„Lüneburger Heide“:<br />

1. Allgemeine Erhaltungsziele<br />

Erhaltung und Entwicklung eines großräumigen Landschaftsausschnitts der Zentralheide<br />

um den Wilseder Berg in den naturräumlichen Haupteinheiten Hohe<br />

Heide, Südheide und Wümmeniederung mit den größten zusammenhängenden,<br />

durch die vorindustrielle Heidebauernwirtschaft geprägten Heiden der nordwesteuropäischen<br />

Geest,<br />

Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt und des Strukturreichtums der miteinander<br />

vernetzten und verzahnten Lebensräume überwiegend nährstoffarmer Standorte<br />

insbesondere des Hochmoorkomplexes, der Talräume der Heidebäche, der weitgehend<br />

offenen Heidegebiete mit trockenen Sandheiden, Wacholderheiden, Feuchtheiden<br />

und eingestreuten Heidemooren sowie der historisch alten Laubwälder und<br />

anderer Althölzer,<br />

Erhaltung, Entwicklung und Erweiterung der Lebensräume der autochthonen Population<br />

der Leitart Birkhuhn zur dauerhaften Sicherung ihres Bestandes,<br />

Erhaltung und Entwicklung der Heidelandschaft als Lebensraum insbesondere von<br />

Kammmolch, Groppe, Bachneunauge, Großer Moosjungfer und zahlreicher Vogelarten<br />

der EU-Vogelschutzrichtlinie,<br />

Erhaltung und Entwicklung des großräumigen Biotopkomplexes als Teil eines Verbundes<br />

mit den ähnlich strukturierten Gebieten der Truppenübungsplätze Bergen-<br />

Hohne und Munster-Süd sowie der Großen Heide bei Unterlüß als großräumiger<br />

Verbreitungsschwerpunkt für zahlreiche Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

mit dem Verbreitungsschwerpunkt in der großflächigen halboffenen Landschaft<br />

trocken-warmer Standorte sowie beruhigter Waldgebiete in Niedersachsen und<br />

Nordwestdeutschland.

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