09.11.2013 Aufrufe

Öffnen Sie es hier als PDF-Dokument - Österreichischer ...

Öffnen Sie es hier als PDF-Dokument - Österreichischer ...

Öffnen Sie es hier als PDF-Dokument - Österreichischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

20<br />

Kommunal: Recht & Verwaltung<br />

Risiko Grundeigentum: Augen auf, Kauf ist Kauf<br />

Kontaminierte Liegenschaften –<br />

wer zahlt?<br />

Der Verkauf einer Liegenschaft läuft im Regelfall im guten Einvernehmen<br />

aller Beteiligten ab. Ansonsten würde der Kauf ja nicht über die<br />

Bühne gehen. Di<strong>es</strong>e Freude wird dann getrübt, wenn der erste Bagger<br />

auf Verunreinigungen im Erdreich stößt oder der erste Hausbrunnen<br />

ungewünschte Wasserqualitäten aufweist.<br />

Martin Niederhuber<br />

Die B<strong>es</strong>eitigung von Kontaminationen<br />

kann teurer sein <strong>als</strong> der<br />

ganze Grundstückskauf – spät<strong>es</strong>tens<br />

wenn <strong>es</strong> um die Verantwortung<br />

und Kostentragung geht,<br />

zeigt jeder der beteiligten Akteure<br />

auf den anderen.<br />

Haftungsdschungel<br />

Im Regelfall werden die Bezirksverwaltungs -<br />

behörden ermitteln, ob ein B<strong>es</strong>eitigungs- oder<br />

Behandlungsauftrag nach den Vorschriften d<strong>es</strong><br />

Wasserrechts oder d<strong>es</strong> Abfallrechts zu erlassen ist.<br />

Die g<strong>es</strong>etzlichen Regeln, wer<br />

denn nun wofür einzustehen<br />

hat, haben sich über viele Jahre<br />

in verschiedenen Rechtsmaterien<br />

entwickelt und sind dementsprechend<br />

uneinheitlich und<br />

unübersichtlich. Im Regelfall<br />

werden die Bezirksverwaltungsbehörden<br />

ermitteln, ob ein B<strong>es</strong>eitigungs-<br />

oder Behandlungsauftrag<br />

nach den Vorschriften<br />

d<strong>es</strong> Wasserrechts (§§ 31 und<br />

138 WRG 1959) oder d<strong>es</strong> Abfallrechts<br />

(§§ 73 und 74 AWG<br />

2002) zu erlassen ist. Seit mittlerweile<br />

vier Jahren können sie<br />

ergänzend auf die Haftungsb<strong>es</strong>timmungen<br />

d<strong>es</strong> Bund<strong>es</strong>-Umwelthaftungsg<strong>es</strong>etz<strong>es</strong><br />

(§§ 6 bis 8<br />

B-UHG) greifen.<br />

Das Grundmuster all di<strong>es</strong>er B<strong>es</strong>timmungen<br />

bleibt – bei allen<br />

Di<strong>es</strong>er sogenannte „historische Grundeigentümer“<br />

haftet immer dann, wenn er dem<br />

damaligen Treiben zug<strong>es</strong>timmt hat oder<br />

di<strong>es</strong><strong>es</strong> zumind<strong>es</strong>t geduldet und zumutbare<br />

Abwehrmaßnahmen unterlassen hat.<br />

anwaltlich durchaus inter<strong>es</strong>santen<br />

Fin<strong>es</strong>sen im Detail – aber<br />

das Gleiche: Ein behördlich<strong>es</strong><br />

Einschreiten ist dann geboten,<br />

wenn öffentliche Inter<strong>es</strong>sen<br />

(insb<strong>es</strong>ondere der Schutz von<br />

G<strong>es</strong>undheit, Boden und Grundwasser)<br />

gefährdet sind. Die Behörden<br />

greifen dabei zunächst<br />

auf den Verursacher, in zweiter<br />

Linie auf denjenigen, der zum<br />

Zeitpunkt der Verunreinigung<br />

Liegenschaftseigentümer war,<br />

und <strong>als</strong> letzte Option auf den Erwerber<br />

ein<strong>es</strong> bereits vorher kontaminierten<br />

Grundstücks.<br />

Will man <strong>als</strong>o Streit und zusätzliche<br />

Kosten nach dem Kauf verhindern,<br />

wird man gut beraten<br />

sein, schon vor dem Kauf aufzupassen.<br />

Ein Vertrauen auf die<br />

Zusicherungen d<strong>es</strong> Verkäufers<br />

ist dabei genauso ungenügend<br />

wie ein bloßer Blick in das<br />

Grundbuch. Ergänzend dazu<br />

sind jedenfalls der Altlastenatlas<br />

(eine Verordnung d<strong>es</strong> Umweltministers)<br />

und der Verdachtsflächenkataster<br />

(ein Verzeichnis<br />

d<strong>es</strong> Umweltbund<strong>es</strong>amts) zu prüfen.<br />

Der oberste Grundsatz ist<br />

aber noch viel einfacher: Nicht<br />

den Kopf in den Sand stecken!<br />

Im Regelfall sind in der Gemeinde<br />

frühere Industrie-Altstandorte<br />

genauso bekannt wie alte<br />

Gräben und Böschungen, die<br />

man vor Jahren mit Hausmüll<br />

und Bauschutt verfüllt hat.<br />

Wird nun eine Kontamination<br />

entdeckt, hat die Behörde zunächst<br />

den Verursacher zu belangen.<br />

Gibt <strong>es</strong> mehrere Verursacher<br />

kann die Behörde im Einzelfall<br />

auch nur einen von ihnen<br />

verpflichten, im Zweifel haften<br />

alle solidarisch. Es überrascht<br />

nicht, dass der Verursacher in<br />

vielen Fällen unbekannt, unauffindbar<br />

oder schlicht nicht mehr<br />

existent ist. Mangelnde Finanzkraft,<br />

die Eröffnung ein<strong>es</strong> Konkurs<strong>es</strong><br />

oder mangelnd<strong>es</strong> Wollen<br />

stehen seiner Haftung jedoch im<br />

Regelfall nicht entgegen.<br />

Last exit: Liegenschafts -<br />

eigentümerhaftung<br />

Kann nun der Verursacher nicht<br />

mehr herangezogen werden, sehen<br />

die G<strong>es</strong>etze unisono die<br />

subisidiäre Haftung d<strong>es</strong> Liegenschaftseigentümers<br />

vor. Der Erwerber<br />

ein<strong>es</strong> Grundstück<strong>es</strong> haftet<br />

bereits dann, wenn er zum<br />

Zeitpunkt d<strong>es</strong> Kaufs von der<br />

Kontamination wusste oder bei<br />

gehöriger Aufmerksamkeit wissen<br />

musste. Spät<strong>es</strong>tens zu di<strong>es</strong>em<br />

Zeitpunkt macht <strong>es</strong> Sinn,<br />

wenn man <strong>als</strong> Käufer all jene<br />

Vorsichtsmaßnahmen g<strong>es</strong>etzt –<br />

und hoffentlich auch dokumentiert<br />

– hat, die unliebsame und<br />

kostspielige Überraschungen<br />

nach dem Kauf ausschließen sollen:<br />

Kontrolle von Grundbuch,<br />

Altlastenatlas, Verdachtsflächenkataster;<br />

Nachkontrolle sichtbarer<br />

Anzeichen, Überprüfung verfügbarer<br />

Informationen.<br />

Di<strong>es</strong>elben Sorgfaltspflichten gelten<br />

letztlich auch dann, wenn<br />

eine Gemeinde Grundstücke<br />

verkauft. Sind etwaige Kontaminationen<br />

di<strong>es</strong>er Liegenschaften<br />

der Gemeinde zurechenbar,<br />

bleibt di<strong>es</strong>e selbst dann in der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!