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Schulbericht 2006 - Gesundheitsnetz Ostalbkreis

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Von Läusen befallene Kinder sollten unverzüglich mit einem geeigneten Mittel gegen<br />

Kopfläuse behandelt werden. Die Behandlung der betroffenen Kinder einer Gemeinschaftseinrichtung<br />

sollte am besten zeitgleich erfolgen, um einen erneuten Erwerb der<br />

Läuse in der Gemeinschaftseinrichtung zu vermeiden. Hierzu sollten sich die Eltern untereinander<br />

absprechen. Zwei Behandlungen im Abstand von acht Tagen werden vom Bereich<br />

Gesundheit empfohlen, da kein Läusemittel alle Nissen zu 100% abtötet. Auch 1-<br />

2% überlebende Nissen (aus denen ja wieder Läuse schlüpfen) reichen zur Aufrechterhaltung<br />

der Läuseplage!!<br />

Hat ein Kind Läuse, sollte das Haar aller Geschwisterkinder, der Freunde und Freundinnen,<br />

der Eltern und weiterer Verwandter und Kontaktpersonen, die engeren Kontakt<br />

zum betroffenen Kind hatten, auf Läuse und Nissen untersucht werden.<br />

Werden Läuse oder Nissen nahe der Kopfhaut gefunden, sind auch bei allen betroffenen<br />

Personen zwei Behandlungen mit einem geeigneten Mittel gegen Kopfläuse im Abstand<br />

von acht Tagen notwendig.<br />

Die Gebrauchsanweisung des verwendeten Läusemittels sollte genau gelesen und befolgt<br />

werden. Das verwendete Läusemittel sollte genau nach Gebrauchsanweisung angewendet<br />

werden.<br />

Bei der Behandlung mit dem Läusemittel sollte das behandelte Haar mit einer Bademütze<br />

oder Plastikhaube abgedeckt werden. Das Haar sollte nicht mit einem Frottiertuch<br />

umwickelt werden, da dieses das Läusemittel aufsaugt und so dessen Wirksamkeit vermindert.<br />

Nissenfreiheit wird vom IfSG zur Wiederzulassung eines Kindes zum Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung<br />

nicht gefordert. Allerdings zeigt die langjährige Erfahrung des Bereichs<br />

Gesundheit, dass im Haar verbliebenen Nissen häufig zur Aufrechterhaltung der<br />

Läuseplage in einer Gemeinschaftseinrichtung beitragen können. Deshalb empfiehlt der<br />

Bereich Gesundheit, alle Nissen aus dem Haar Betroffener nach erfolgter Behandlung<br />

mit einem Läusemittel zu entfernen.<br />

Nissen haften sehr fest am Haar. Um das Auskämmen mit dem Nissenkamm oder das<br />

Herausziehen der Nissen mit den Fingern zu erleichtern, sollte das Haar vorher in Essigwasser<br />

(zwei Teile Wasser plus ein Teil Haushaltsessig) gespült werden. Allerdings ist<br />

kein Mittel bekannt, das die Klebesubstanz der Nissen wirklich auflöst. Im Gegensatz zu<br />

Nissen lassen sich Schuppen vom Haar wegschnippen, Schuppen spürt man nicht als<br />

Widerstand zwischen den Fingerspitzen.<br />

Da der Nissenkamm bei feinem Kinderhaar oft nicht wirksam ist, bleibt oft nur das Herausziehen<br />

mit den Fingern oder das Herausschneiden befallener Haare. Trotzdem<br />

sollten alle Nissen entfernt werden.<br />

Eine vorbeugende Behandlung der Haare gegen Läuse ist unserer Erfahrung nach<br />

nicht möglich. Shampoos u. ä., denen -leider oft fälschlicherweise- eine solche vorbeugende<br />

Wirkung zugeschrieben wird, sind aber durchaus im Handel erhältlich.<br />

Warum werden nicht mehr Läusekontrollen in Schulen und Kindergärten vom Geschäftsbereich<br />

Gesundheit durchgeführt? Eine Kontrolle durch den Geschäftsbereich<br />

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