Schulbericht 2006 - Gesundheitsnetz Ostalbkreis
Schulbericht 2006 - Gesundheitsnetz Ostalbkreis
Schulbericht 2006 - Gesundheitsnetz Ostalbkreis
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Von Läusen befallene Kinder sollten unverzüglich mit einem geeigneten Mittel gegen<br />
Kopfläuse behandelt werden. Die Behandlung der betroffenen Kinder einer Gemeinschaftseinrichtung<br />
sollte am besten zeitgleich erfolgen, um einen erneuten Erwerb der<br />
Läuse in der Gemeinschaftseinrichtung zu vermeiden. Hierzu sollten sich die Eltern untereinander<br />
absprechen. Zwei Behandlungen im Abstand von acht Tagen werden vom Bereich<br />
Gesundheit empfohlen, da kein Läusemittel alle Nissen zu 100% abtötet. Auch 1-<br />
2% überlebende Nissen (aus denen ja wieder Läuse schlüpfen) reichen zur Aufrechterhaltung<br />
der Läuseplage!!<br />
Hat ein Kind Läuse, sollte das Haar aller Geschwisterkinder, der Freunde und Freundinnen,<br />
der Eltern und weiterer Verwandter und Kontaktpersonen, die engeren Kontakt<br />
zum betroffenen Kind hatten, auf Läuse und Nissen untersucht werden.<br />
Werden Läuse oder Nissen nahe der Kopfhaut gefunden, sind auch bei allen betroffenen<br />
Personen zwei Behandlungen mit einem geeigneten Mittel gegen Kopfläuse im Abstand<br />
von acht Tagen notwendig.<br />
Die Gebrauchsanweisung des verwendeten Läusemittels sollte genau gelesen und befolgt<br />
werden. Das verwendete Läusemittel sollte genau nach Gebrauchsanweisung angewendet<br />
werden.<br />
Bei der Behandlung mit dem Läusemittel sollte das behandelte Haar mit einer Bademütze<br />
oder Plastikhaube abgedeckt werden. Das Haar sollte nicht mit einem Frottiertuch<br />
umwickelt werden, da dieses das Läusemittel aufsaugt und so dessen Wirksamkeit vermindert.<br />
Nissenfreiheit wird vom IfSG zur Wiederzulassung eines Kindes zum Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung<br />
nicht gefordert. Allerdings zeigt die langjährige Erfahrung des Bereichs<br />
Gesundheit, dass im Haar verbliebenen Nissen häufig zur Aufrechterhaltung der<br />
Läuseplage in einer Gemeinschaftseinrichtung beitragen können. Deshalb empfiehlt der<br />
Bereich Gesundheit, alle Nissen aus dem Haar Betroffener nach erfolgter Behandlung<br />
mit einem Läusemittel zu entfernen.<br />
Nissen haften sehr fest am Haar. Um das Auskämmen mit dem Nissenkamm oder das<br />
Herausziehen der Nissen mit den Fingern zu erleichtern, sollte das Haar vorher in Essigwasser<br />
(zwei Teile Wasser plus ein Teil Haushaltsessig) gespült werden. Allerdings ist<br />
kein Mittel bekannt, das die Klebesubstanz der Nissen wirklich auflöst. Im Gegensatz zu<br />
Nissen lassen sich Schuppen vom Haar wegschnippen, Schuppen spürt man nicht als<br />
Widerstand zwischen den Fingerspitzen.<br />
Da der Nissenkamm bei feinem Kinderhaar oft nicht wirksam ist, bleibt oft nur das Herausziehen<br />
mit den Fingern oder das Herausschneiden befallener Haare. Trotzdem<br />
sollten alle Nissen entfernt werden.<br />
Eine vorbeugende Behandlung der Haare gegen Läuse ist unserer Erfahrung nach<br />
nicht möglich. Shampoos u. ä., denen -leider oft fälschlicherweise- eine solche vorbeugende<br />
Wirkung zugeschrieben wird, sind aber durchaus im Handel erhältlich.<br />
Warum werden nicht mehr Läusekontrollen in Schulen und Kindergärten vom Geschäftsbereich<br />
Gesundheit durchgeführt? Eine Kontrolle durch den Geschäftsbereich<br />
7