Stimme der Übrigen - uebrigen
Stimme der Übrigen - uebrigen
Stimme der Übrigen - uebrigen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fußnoten<br />
(1) „Wenn jedoch auf einer Generalkonferenz<br />
das Urteil <strong>der</strong> aus allen Teilen des<br />
Feldes versammelten Brü<strong>der</strong> ausgeführt<br />
wird, dann dürfen persönliche Unabhängigkeit<br />
und persönliches Urteil nicht hartnäckig<br />
aufrechterhalten, son<strong>der</strong>n müssen<br />
untergeordnet werden. Nie darf ein Mitarbeiter<br />
das beharrliche Aufrechterhalten<br />
seiner Unabhängigkeit als Tugend ansehen,<br />
wenn sie dem Beschluß <strong>der</strong> Gesamtgemeinschaft<br />
entgegensteht.“ (Zeugnisse<br />
für die Gemeinde, Band 9, S. 246)<br />
(2) Im Gemeindehandbuch (letzte gebundene<br />
Ausgabe im DIN A6 Format, herausgegeben<br />
Mitte <strong>der</strong> 70ger Jahre) lesen wir auf Seite<br />
254: „Zu den schweren Sünden, für die<br />
Glie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeindezucht unterworfen werden<br />
sollen, gehören die folgenden: „... 5. Festhalten<br />
o<strong>der</strong> teilhaben an einer zwieträchtigen<br />
o<strong>der</strong> abtrünnigen Bewegung bzw. Organisation<br />
o<strong>der</strong> hartnäckiger Weigerung, die rechtmäßig<br />
eingesetzte Gemeindeleitung anzuerkennen<br />
o<strong>der</strong> sich <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />
und Gemeindedisziplin zu fügen...“<br />
(3) (Quelle: www.bibelschule.info/.../Wor-<br />
king-policy-of-the-General-Conference-of-<br />
Seventh-day-Adventists-2005-<br />
2006_21970.pdf) und Grundaussagen, die<br />
wir wissen müssen (wesentliche Aussagen<br />
zum Thema werden hervorgehoben): „ARTI-<br />
KEL XIII - DER EXEKUTIVAUSSCHUSS<br />
Absatz 1.a. Während <strong>der</strong> Zeiträume zwischen<br />
den Vollversammlungen <strong>der</strong> Generalkonferenz<br />
wird dem Exekutivausschuss die Vollmacht<br />
übertragen, im Auftrag <strong>der</strong> Generalkonferenz<br />
Vollversammlung zu handeln.<br />
Die Mitgliedschaft, aus welcher <strong>der</strong> Exekutivausschuss<br />
besteht, schließt Stellvertreter<br />
<strong>der</strong> Divisionen des ganzen Weltfeldes ein,<br />
sowie die Vorsteher aller Verbandsvereinigungen<br />
und Verbandsmissionen, und spricht<br />
deshalb für die Weltgemeinschaft. Hauptanliegen,<br />
welche ihre Auswirkung auf die gesamte<br />
Weltgemeinde haben, werden bei den<br />
jährlichen Beratungssitzungen des Exekutivausschusses<br />
behandelt, wenn alle Mitglie<strong>der</strong><br />
des Ausschusses eingeladen sind, anwesend<br />
zu sein. Die Vollmacht des Exekutivausschusses<br />
ist daher die Vollmacht <strong>der</strong> weltweiten<br />
Gemeinschaft.<br />
b. Der Exekutivausschuss soll auch Vollmacht<br />
haben, Beglaubigungen o<strong>der</strong> Zulassungen,<br />
zu gewähren o<strong>der</strong> zu entziehen;<br />
Ausschüsse zu bilden, wie zum Beispiel einen<br />
Ernennungs-Ausschuss mit seinem Aufgabengebiet,<br />
und <strong>der</strong> Personen ernennt, die<br />
notwendig sind, die jeweiligen Aufgaben wirksam<br />
umzusetzen.<br />
c. Der Exekutivausschuss soll Vollmacht<br />
haben, aus bestimmten Gründen zu wählen<br />
o<strong>der</strong> abzusetzen: Beamte, Vorsteher<br />
und verbundene Vorsteher <strong>der</strong> Abteilungen/Vereinigungen/Dienste,<br />
und Ausschussmitglie<strong>der</strong>,<br />
und für die bestehende<br />
Wahlperriode jede Lücke aufzufüllen,<br />
die in Ämtern, Trägerschaften, Ausschüssen<br />
o<strong>der</strong> Angestellten infolge Todes, Zurücktretens<br />
o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründen<br />
aufgetreten sind. Die Redewendung „aus<br />
Gründen“ (for cause), wenn angewandt in<br />
Verbindung mit Absetzung einer Person<br />
von einem gewählten o<strong>der</strong> angewiesenen<br />
Posten, soll mit einschließen jedoch nicht<br />
beschränkt sein auf (1) Befähigungsmangel<br />
(2), andauerndem Mangel an Zusammenarbeit<br />
mit rechtmäßigen Vollmachtsträgern in<br />
wesentlichen Angelegenheiten, sowie bei<br />
entsprechen<strong>der</strong> Anstellung und bei Richtlinien<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaft; und (3), bei Handlungen,<br />
die Gegenstand <strong>der</strong> Disziplinierung<br />
unter dem Gemeindehandbuch sind.<br />
e. Wenn irgendeine Person, die gemäß Artikel<br />
VI Absatz 1 <strong>der</strong> Verfassung einst gewählt<br />
wurde, jetzt aber durch den Exekutivausschuss<br />
ihres Dienstbereiches zu entheben ist,<br />
so soll dies mit einer zwei Drittel Mehrheit <strong>der</strong><br />
anwesenden Mitglie<strong>der</strong> in einer regulären Beschlussversammlungen<br />
erfolgen.<br />
f. Der Exekutivausschuss soll die Vollmacht<br />
haben, aus bestimmtem Grunde (for cause),<br />
Mitglie<strong>der</strong> aus dem Exekutivausschuss, o<strong>der</strong><br />
irgendeinem an<strong>der</strong>en Ausschuss, für den er<br />
verantwortlich ist, mit einer zwei Drittel Mehrheit<br />
<strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> anlässlich<br />
einer regulären Versammlungen auszuschließen.<br />
B 15 10 Festhalten an den Richtlinien erfor<strong>der</strong>lich<br />
1. Alle Organisationen in jedem Teil des<br />
Weltfeldes sollen an den Arbeits-Richtlinien<br />
<strong>der</strong> Generalkonferenz strikt festhalten.<br />
Das Werk in je<strong>der</strong> Organisation soll in<br />
voller Übereinstimmung gehandhabt werden<br />
mit den Richtlinien <strong>der</strong> Generalkonferenz und<br />
denen ihrer jeweiligen Division. Keinerlei<br />
Abweichung von diesen Richtlinien soll<br />
vorgenommen werden ohne Zustimmung<br />
des Exekutivausschusses <strong>der</strong> Generalkonferenz.<br />
B 15 15 Beamte und Verwaltungsangestellte<br />
sollen in Übereinstimmung mit den<br />
Richtlinien arbeiten<br />
Von Beamten und Verwaltungsangestellten<br />
wird erwartet, dass sie in Übereinstimmung<br />
mit den Arbeits-Richtlinien <strong>der</strong> Generalkonferenz<br />
arbeiten.<br />
Solche, die Unfähigkeit an den Tag legen<br />
o<strong>der</strong> Unwilligkeit, ihre Arbeit in Übereinstimmung<br />
mit den Richtlinien auszuführen,<br />
sollten von ihren jeweiligen rechtmäßigen<br />
Dienststellen o<strong>der</strong> übergeordneten<br />
Gremien o<strong>der</strong> Ausschüssen, nicht weiter<br />
in ausüben<strong>der</strong> Leiterschaft beschäftigt<br />
werden.“<br />
(4) „Adventistische Weltkirche rügt untergeordnete<br />
Kirchenleitungen wegen eigenständigen<br />
Vorgehens<br />
Silver Spring, Maryland/USA, 18.10.2012/<br />
APD Der Exekutivausschuss <strong>der</strong> adventistischen<br />
Weltkirchenleitung (Generalkonferenz)<br />
hat am 16. Oktober eine Stellungnahme mit<br />
265 zu 25 <strong>Stimme</strong>n verabschiedet, welche die<br />
Vorgehensweise und das Verfahren in <strong>der</strong><br />
Weltkirche klarstellt, wenn Meinungsverschiedenheiten<br />
und abweichende Beschlussfassungen<br />
vorliegen, wie Adventist News Network<br />
(ANN) berichtete.<br />
Mit <strong>der</strong> Erklärung reagiere <strong>der</strong> Exekutivausschuss<br />
<strong>der</strong> Generalkonferenz, das wichtigste<br />
Kirchenleitungsgremium <strong>der</strong> Siebenten-<br />
Tags-Adventisten zwischen den alle fünf Jahre<br />
stattfindenden Weltsynoden (Generalkonferenz-Vollversammlungen),<br />
auf die abweichenden<br />
Beschlüsse von zwei überregionalen<br />
Kirchenleitungen in den USA und einer in<br />
Deutschland, so ANN. Delegiertenversammlungen<br />
<strong>der</strong> “Columbia Union Conference”<br />
(CUC), <strong>der</strong> “Pacific Union Conference” (PUC)<br />
und des Norddeutschen Verbandes (NDV)<br />
hatten 2012 die Ordination zum Pastorendienst<br />
unabhängig vom Geschlecht beschlossen.<br />
Die Beschlüsse, welche nicht im Einklang mit<br />
den während <strong>der</strong> adventistischen Weltsynoden<br />
von 1990 und 1995 getroffenen Entscheidungen<br />
<strong>der</strong> Weltkirche stünden, drückten<br />
nicht nur eine Meinungsverschiedenheit aus,<br />
heißt es in <strong>der</strong> verabschiedeten Stellungnahme,<br />
son<strong>der</strong>n seien ein klarer Ausdruck <strong>der</strong><br />
Selbstbestimmung. Sie würden einen Bereich<br />
betreffen, zu dem die Weltkirche zweimal in<br />
an<strong>der</strong>er Weise entschieden habe. Der Exekutivausschuss<br />
<strong>der</strong> Generalkonferenz betrachte<br />
die Beschlüsse <strong>der</strong> untergeordneten<br />
Kirchenleitungen “als gravierende Fehler”, so<br />
das Dokument. In ihm wird betont: ´Diese Erklärung<br />
befasst sich mit Struktur, Organisation<br />
und Abläufen in <strong>der</strong> Kirche. Es geht an<br />
und für sich nicht um die Frage <strong>der</strong> Ordination<br />
zum Pastorendienst.`<br />
Die angenommene Stellungnahme drücke<br />
laut ANN die Missbilligung über die Beschlüsse<br />
<strong>der</strong> drei überregionalen Kirchenleitungen<br />
(Union/Verband) aus, appelliere an alle Kirchenverwaltungsebenen,<br />
die Auswirkungen<br />
unabhängiger Entscheide zu bedenken und<br />
bekräftige die Rolle <strong>der</strong> Frauen im Leben und<br />
Dienst <strong>der</strong> Kirche. Das Dokument weise auch<br />
auf die theologischen Studien zur Ordinationsfrage<br />
hin, <strong>der</strong>en Ergebnisse 2014 vorliegen<br />
sollten. Sanktionen würden in <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
we<strong>der</strong> ausgesprochen noch vorgeschlagen.<br />
´Die Weltkirche kann nicht Praktiken legitimieren,<br />
die eindeutig im Wi<strong>der</strong>spruch zur Absicht<br />
<strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Generalkonferenz-Vollversammlung<br />
stehen. Deshalb anerkennt die<br />
Weltkirche die Beschlüsse von regionalen<br />
(Vereinigungen) und überregionalen (Verbände/Unionen)<br />
Kirchenleitungen nicht, welche<br />
die Ordination zum Pastorendienst unabhängig<br />
vom Geschlecht zugelassen o<strong>der</strong> umgesetzt<br />
haben`, heißt es in <strong>der</strong> beschlossenen<br />
Erklärung.<br />
Laut ´Spectrum` sei das zu verabschiedende<br />
Dokument den Mitglie<strong>der</strong>n des Exekutivausschusses<br />
nach zweistündiger mündlicher Einführung<br />
während <strong>der</strong> Sitzung ausgeteilt worden.<br />
Während <strong>der</strong> Diskussion hätten sich 23<br />
Personen zu Wort gemeldet. Eine nordamerikanische<br />
Delegierte habe festgestellt, dass<br />
es bei <strong>der</strong> ganzen Angelegenheit nicht nur<br />
um Verfahrensfragen, son<strong>der</strong>n auch um Fragen<br />
<strong>der</strong> Gerechtigkeit und Gleichheit gehe.<br />
Verschiedene Ausschussmitglie<strong>der</strong> hätten, so<br />
35<br />
Januar 2013 <strong>Stimme</strong> <strong>der</strong> <strong>Übrigen</strong>