Sachverhalt/Lösung
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jeglicher Lebenserfahrung, dass Kaufvertrag über ein Grundstück ohne Besichtigung<br />
oder anderweitige Informationen durch die E vorgenommen worden wäre.<br />
Die Vermittlungstätigkeit der Y-GmbH ist zumindest mitursächlich im Sinne der für<br />
§ 652 BGB erforderlichen Kausalität zum Zustandekommen des Hauptvertrages.<br />
b. Die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision richtet sich nach den vertraglichen<br />
Vereinbarungen der Parteien. Die Parteien haben hier eine Provision von 5 % vom<br />
tatsächlich gezahlten Kaufpreis vereinbart. Ausgehend von einem Kaufpreis von<br />
2.375.000 € liegt der an die Y-GmbH zu zahlende Betrag bei 118.750 €.<br />
2. Außervertragliche Ansprüche<br />
Anhaltspunkte für außervertragliche Ansprüche der Y-GmbH bestehen hingegen nicht.<br />
Ausführungen dazu dürften daher im Gutachten auch hier entbehrlich sein.<br />
3. Ergebnis:<br />
Im Hinblick auf das Grundstück an der Hamburger Außenalster stehen der Y-GmbH<br />
Zahlungsansprüche in Höhe von 118.750 € zu.<br />
III. Ansprüche wegen der Vermittlung des Grundstücks in Berlin-Kladow<br />
1. § 652 BGB in Verbindung mit dem Maklervertrag<br />
Die Y-GmbH könnte gegen die X-GmbH einen Provisionsanspruch in Höhe von<br />
25.000 € aus dem Maklervertrag vom 10. Januar 2010 haben.<br />
a. Auch hier ist zunächst ein Maklervertrag am 10. Januar 2010 wirksam zwischen den<br />
Vertragsparteien geschlossen worden.<br />
b. Ein Grundstückskaufvertrag wurde auch zwischen A und der X-GmbH geschlossen.<br />
c. (Mit-)ursächlich i.S.d. § 652 BGB sind nur solche Vermittlungsbemühungen, die noch<br />
während des laufenden Maklervertrags unternommen worden sind. Da ein Teil dieser<br />
Bemühungen (Zeitungsanzeige) vor, die übrigen (Kontaktaufnahme und Exposé) nach<br />
der Kündigung erfolgten, kommt es darauf an, ob der Maklervertrag durch die<br />
Kündigung beendet wurde und deshalb zu prüfen ist, ob die Zeitungsanzeige als<br />
Vermittlungstätigkeit ausreicht.<br />
d. Eine wirksame Kündigung setzt Kündigungserklärung und Kündigungsgrund voraus.<br />
652.doc letzte Änderung: 8.08.12 Frey Seite 11