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Sachverhalt/Lösung

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jeglicher Lebenserfahrung, dass Kaufvertrag über ein Grundstück ohne Besichtigung<br />

oder anderweitige Informationen durch die E vorgenommen worden wäre.<br />

Die Vermittlungstätigkeit der Y-GmbH ist zumindest mitursächlich im Sinne der für<br />

§ 652 BGB erforderlichen Kausalität zum Zustandekommen des Hauptvertrages.<br />

b. Die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision richtet sich nach den vertraglichen<br />

Vereinbarungen der Parteien. Die Parteien haben hier eine Provision von 5 % vom<br />

tatsächlich gezahlten Kaufpreis vereinbart. Ausgehend von einem Kaufpreis von<br />

2.375.000 € liegt der an die Y-GmbH zu zahlende Betrag bei 118.750 €.<br />

2. Außervertragliche Ansprüche<br />

Anhaltspunkte für außervertragliche Ansprüche der Y-GmbH bestehen hingegen nicht.<br />

Ausführungen dazu dürften daher im Gutachten auch hier entbehrlich sein.<br />

3. Ergebnis:<br />

Im Hinblick auf das Grundstück an der Hamburger Außenalster stehen der Y-GmbH<br />

Zahlungsansprüche in Höhe von 118.750 € zu.<br />

III. Ansprüche wegen der Vermittlung des Grundstücks in Berlin-Kladow<br />

1. § 652 BGB in Verbindung mit dem Maklervertrag<br />

Die Y-GmbH könnte gegen die X-GmbH einen Provisionsanspruch in Höhe von<br />

25.000 € aus dem Maklervertrag vom 10. Januar 2010 haben.<br />

a. Auch hier ist zunächst ein Maklervertrag am 10. Januar 2010 wirksam zwischen den<br />

Vertragsparteien geschlossen worden.<br />

b. Ein Grundstückskaufvertrag wurde auch zwischen A und der X-GmbH geschlossen.<br />

c. (Mit-)ursächlich i.S.d. § 652 BGB sind nur solche Vermittlungsbemühungen, die noch<br />

während des laufenden Maklervertrags unternommen worden sind. Da ein Teil dieser<br />

Bemühungen (Zeitungsanzeige) vor, die übrigen (Kontaktaufnahme und Exposé) nach<br />

der Kündigung erfolgten, kommt es darauf an, ob der Maklervertrag durch die<br />

Kündigung beendet wurde und deshalb zu prüfen ist, ob die Zeitungsanzeige als<br />

Vermittlungstätigkeit ausreicht.<br />

d. Eine wirksame Kündigung setzt Kündigungserklärung und Kündigungsgrund voraus.<br />

652.doc letzte Änderung: 8.08.12 Frey Seite 11

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