PDF-Download - Hohe Tauern
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Damit die Balz nicht verstummt –<br />
Hühnervögel zwischen Jagd und Artenschutz 42<br />
In Südtirol wurde auf die Möglichkeit der Jagdausübung des Auerhahnes bereits ab<br />
dem Jahre 1984 verzichtet. Die Balzjagd auf den Auerhahn hat die Jägerschaft von<br />
sich aus eingeschränkt. Aus den ursprünglichen eineinhalb Monaten Jagdzeit ging<br />
man in der 60er Jahren auf einen Monat zurück, und ab Beginn der 70er Jahre durfte<br />
nur mehr an ein bis zwei Wochen in der ersten Maihälfte auf den großen Hahn gejagt<br />
werden. Zwischendurch verzichtete die Jägerschaft ganz auf eine Jagdausübung,<br />
um mit organisierten Zählungen den Bestand zu erheben. Im Jahr 1979 einige man<br />
sich schließlich mit den Naturschützern auf eine alternierende Jagd, jedes zweite<br />
Jahr wurde ausgesetzt. 1983 war die Frühjahrsjagd das letzte Mal erlaubt. Danach<br />
suchte der Landesjagdausschuss nicht mehr um eine Jagderöffnung an. Die<br />
Chancen auf eine Genehmigung waren ohnehin auf praktisch Null geschwunden.<br />
Das Landesjagdgesetz von 1987 listete den Auerhahn nicht mehr unter den<br />
jagdbaren Tieren auf.<br />
Birkhahn: Die Balzjagd ist laut Vogelrichtlinie und italienisches Rahmengesetz nicht<br />
mehr erlaubt.<br />
Im damaligen Jagdkomitee, bei der Diskussion mit den Naturschutzorganisationen,<br />
einigte man sich auch für die Spielhahnjagd im Frühjahr auf eine alternierende<br />
Eröffnung, dieses Modell klappte aber nur von 1979 bis 1986. 1987 war wieder eine<br />
Balzjagd vorgesehen und von der Jagdbehörde auch schon erlaubt. Auf einen<br />
Rekurs von Naturschutzverbänden hin setzte das Verwaltungsgericht die<br />
Jagderöffnung aus. Die Hahnenjagd blieb zu. 1989 gelang noch einmal eine<br />
Jagderöffnung im Frühjahr, aber ein nachträgliches Gerichtsurteil gab dem Einwand<br />
einiger Jagdgegner Recht. Das zuständige Gericht verurteilte die Frühjahrsjagd als<br />
nicht den internationalen und den staatlichen Bestimmungen entsprechend.<br />
Der Birkhahn ist nun in Südtirol, laut Landesgesetz, vom 15.10. bis 15.12. jagdbar.<br />
Die jährliche Entnahme ist ungefähr auf die Hälfte reduziert: 250-300 jährlich<br />
landesweit.<br />
Haselhühner: Im Anhang II der Vogelrichtlinie ist die Bejagung der Haselhühner für<br />
Italien nicht vorgesehen.<br />
Das Haselhuhn war schon bei der ersten Verabschiedung des Landesjagdgesetzes<br />
im Jahr 1987 aus der Liste der jagdbaren Tiere gestrichen worden. Südtirol<br />
entsprach damit den Vorgaben der EU-Vogelrichtlinie.<br />
In Südtirol wurden die Haselhühner bis zum Jahre 1986 bejagt.<br />
Schneehühner: Was die Schneehühner anbelangt, so gab es im Land Südtirol eine<br />
besondere Ausgangslage. Schneehühner werden bevorzugt von den Jägern des<br />
norditalienischen Raumes mit Vorstehhunden bejagt. Diese Jäger drängten in unsere<br />
wildreichen Reviere und zahlten gute Preise für die Tagesgastkarten. Das wiederum<br />
führte zu Unverständnis und auch zu Protesten im eigenen Land. Der Jagdverband<br />
und die Jagdbehörde regten ein Verbot bzw. eine Einschränkung des Verkaufes von<br />
Tageskarten an Provinzfremde an. Nun dürfen pro Jahr und pro Jäger nur mehr<br />
sechs Stück erlegt werden, pro Tag höchstens zwei. Das Ziel dieser Einschränkung<br />
lautet, den auswärtigen Jägern das Interesse an einem teuren Jagderlaubnisschein<br />
in Südtirol zu entziehen.<br />
Die Jagdzeit ist von 1.10. bis 15.12. zugelassen – Die Entnahme hat sich auf 350 bis<br />
600 Stück jährlich landesweit reduziert.<br />
Nationalparkakademie <strong>Hohe</strong> <strong>Tauern</strong>