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PDF-Download - Hohe Tauern

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Damit die Balz nicht verstummt –<br />

Hühnervögel zwischen Jagd und Artenschutz 42<br />

In Südtirol wurde auf die Möglichkeit der Jagdausübung des Auerhahnes bereits ab<br />

dem Jahre 1984 verzichtet. Die Balzjagd auf den Auerhahn hat die Jägerschaft von<br />

sich aus eingeschränkt. Aus den ursprünglichen eineinhalb Monaten Jagdzeit ging<br />

man in der 60er Jahren auf einen Monat zurück, und ab Beginn der 70er Jahre durfte<br />

nur mehr an ein bis zwei Wochen in der ersten Maihälfte auf den großen Hahn gejagt<br />

werden. Zwischendurch verzichtete die Jägerschaft ganz auf eine Jagdausübung,<br />

um mit organisierten Zählungen den Bestand zu erheben. Im Jahr 1979 einige man<br />

sich schließlich mit den Naturschützern auf eine alternierende Jagd, jedes zweite<br />

Jahr wurde ausgesetzt. 1983 war die Frühjahrsjagd das letzte Mal erlaubt. Danach<br />

suchte der Landesjagdausschuss nicht mehr um eine Jagderöffnung an. Die<br />

Chancen auf eine Genehmigung waren ohnehin auf praktisch Null geschwunden.<br />

Das Landesjagdgesetz von 1987 listete den Auerhahn nicht mehr unter den<br />

jagdbaren Tieren auf.<br />

Birkhahn: Die Balzjagd ist laut Vogelrichtlinie und italienisches Rahmengesetz nicht<br />

mehr erlaubt.<br />

Im damaligen Jagdkomitee, bei der Diskussion mit den Naturschutzorganisationen,<br />

einigte man sich auch für die Spielhahnjagd im Frühjahr auf eine alternierende<br />

Eröffnung, dieses Modell klappte aber nur von 1979 bis 1986. 1987 war wieder eine<br />

Balzjagd vorgesehen und von der Jagdbehörde auch schon erlaubt. Auf einen<br />

Rekurs von Naturschutzverbänden hin setzte das Verwaltungsgericht die<br />

Jagderöffnung aus. Die Hahnenjagd blieb zu. 1989 gelang noch einmal eine<br />

Jagderöffnung im Frühjahr, aber ein nachträgliches Gerichtsurteil gab dem Einwand<br />

einiger Jagdgegner Recht. Das zuständige Gericht verurteilte die Frühjahrsjagd als<br />

nicht den internationalen und den staatlichen Bestimmungen entsprechend.<br />

Der Birkhahn ist nun in Südtirol, laut Landesgesetz, vom 15.10. bis 15.12. jagdbar.<br />

Die jährliche Entnahme ist ungefähr auf die Hälfte reduziert: 250-300 jährlich<br />

landesweit.<br />

Haselhühner: Im Anhang II der Vogelrichtlinie ist die Bejagung der Haselhühner für<br />

Italien nicht vorgesehen.<br />

Das Haselhuhn war schon bei der ersten Verabschiedung des Landesjagdgesetzes<br />

im Jahr 1987 aus der Liste der jagdbaren Tiere gestrichen worden. Südtirol<br />

entsprach damit den Vorgaben der EU-Vogelrichtlinie.<br />

In Südtirol wurden die Haselhühner bis zum Jahre 1986 bejagt.<br />

Schneehühner: Was die Schneehühner anbelangt, so gab es im Land Südtirol eine<br />

besondere Ausgangslage. Schneehühner werden bevorzugt von den Jägern des<br />

norditalienischen Raumes mit Vorstehhunden bejagt. Diese Jäger drängten in unsere<br />

wildreichen Reviere und zahlten gute Preise für die Tagesgastkarten. Das wiederum<br />

führte zu Unverständnis und auch zu Protesten im eigenen Land. Der Jagdverband<br />

und die Jagdbehörde regten ein Verbot bzw. eine Einschränkung des Verkaufes von<br />

Tageskarten an Provinzfremde an. Nun dürfen pro Jahr und pro Jäger nur mehr<br />

sechs Stück erlegt werden, pro Tag höchstens zwei. Das Ziel dieser Einschränkung<br />

lautet, den auswärtigen Jägern das Interesse an einem teuren Jagderlaubnisschein<br />

in Südtirol zu entziehen.<br />

Die Jagdzeit ist von 1.10. bis 15.12. zugelassen – Die Entnahme hat sich auf 350 bis<br />

600 Stück jährlich landesweit reduziert.<br />

Nationalparkakademie <strong>Hohe</strong> <strong>Tauern</strong>

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