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PDF-Download - Hohe Tauern

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Damit die Balz nicht verstummt –<br />

Hühnervögel zwischen Jagd und Artenschutz 47<br />

bei beiden Arten für den Kanton längerfristig keine Tendenz zur Zu- oder Abnahme<br />

erkennen. Dazu trägt sicher auch die geographische Lage des Kantons bei. Gute<br />

Abschirmung gegenüber den Niederschlägen bei Westwindlagen und Föhn- bzw.<br />

Nordföhn bedingte Verzögerung von Wetterverschlechterungen. Die Jagdstrecken<br />

von Birk- und Schneehuhn sind seit 1919 dokumentiert. Seit 1992 beeinflusst die<br />

Jagdplanung das Ergebnis der Jagdstrecken stark, d.h. dass der Rückgang der<br />

Abschüsse seither vor allem auf neue Vorschriften zurückzuführen ist.<br />

Zweckmässige Jagdbetriebsvorschriften<br />

Die traditionsreiche Jagd auf Raufußhühner wird hauptsächlich als Teil der Gebirgs-<br />

Niederjagd ausgeübt, zusammen mit der Jagd auf Schnee- und Feldhasen. Nur ein<br />

Teil der Jäger setzt dazu Vorstehhunde ein. Die Niederjagd, die u.a. auch die<br />

Wasserflugwildjagd, sowie die Oktober-Nachtjagd auf Dachs und Fuchs beinhaltet,<br />

wird von rund 1.700 Patentjägern ausgeübt. Sie dauert vom 1. Oktober bis zum 30.<br />

November, für Birk- und Schneehuhn vom 16. Oktober bis 30. November.<br />

Jagdberechtigt sind in Graubünden nur Jägerinnen und Jäger, welche die Bündner<br />

Jagdprüfung bestanden und dabei die obligatorischen Hegestunden (mindestens 50)<br />

geleistet haben. Gegen eine Anerkennung weiterer Jagdprüfungen wehrt sich der<br />

Kanton, weil gerade bei der Niederjagd die Gefahr besteht, dass ein eigentlicher<br />

Jagdtourismus einsetzt. Wie für die Hochjagd, ist im Kanton Graubünden auch für die<br />

Niederjagd der Motorfahrzeuggebrauch rigoros eingeschränkt (bis Ortschaft mit<br />

Ortstafel, Bahnhof, Passhöhe). Dies bietet Gewähr, dass die erfolgreiche Jagd auf<br />

Raufußhühner in der Regel auch mit einer körperlichen Leistung verbunden ist.<br />

Ein Netz von Wildschutzgebieten überzieht den ganzen Kanton. Birk- und<br />

Schneehuhn sind in 255 Wildschutzgebieten auf einer Fläche von 907 km² geschützt.<br />

Dies sind 124 Gebiete bzw. 165 km² mehr, als noch 1991, vor der Einführung der<br />

Jagdplanung.<br />

Die Anzahl Vögel, die ein Jäger während der ganzen Niederjagd erlegen darf, ist<br />

limitiert. Beim Birkhahn wurde das Kontingent schon im Jahre 1960 auf drei, 1984 auf<br />

zwei und im Jahre 1992 auf einen Hahn pro Jäger festgelegt. Im selben Jahr wurde<br />

der Schutz der Junghähne aufgehoben, die vormals nur jagdbar waren, „sofern sie<br />

nicht das rostbraune Jugendkleid trugen“ - ein Relikt aus dem klassischen<br />

Jungtierschutz, verankert im Eidgenössischen Jagdgesetz bis 1986. Beim<br />

Schneehuhn wurde 1984 ein Tageskontingent eingeführt und auf 2 Vögel pro Tag<br />

festgelegt.<br />

Nationalparkakademie <strong>Hohe</strong> <strong>Tauern</strong>

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