<strong>Im</strong> <strong>Fokus</strong> <strong>ZVO</strong>-Ressort Umwelt und Chemie informiert Seminar zum Thema Arbeitsschutz Die Berufsgenossenschaften BG ETEM und BG HM und der <strong>ZVO</strong> haben sich vorgenommen, mit gemeinsamen Seminaren mehr und tiefer gehende Informationen zur Umsetzung der Forderungen aus REACh und CLP- Verordnung in Be zug auf den Arbeitsschutz für ihre Mit glieds unter nehmen zu vermitteln. Die Veranstaltung wurde am 8. und 29. Juni sowie am 20. Juli mit inhaltlich gleichen Vorträgen an drei unterschiedlichen Tagungsorten durchgeführt, um allen interessierten Unternehmen ei ne optimale Information bei geringen Kosten und kurzen Anfahrtswegen zu er möglichen. Margret Böckler von der BG ETEM führte nach den Grußworten durch das Veranstaltungsprogramm. Herbert Breidenbach, <strong>ZVO</strong>-Ressort Umwelt und Chemie, vermittelte die Bedeutung der Wertschöpfungskette in ner halb von REACH. Er ging in diesem Zusammenhang auch auf die SVHC- Kandidatenliste für die Aufnahme in den Anhang 14 der Verordnung ein. Michael Rocker bzw. Thomas Rabente, BG HM, stellten ausführlich die sich aus der CLP-Verordnung ergebenden Neuerungen zur Einstufung und Kennzeichnung vor. Außerdem arbeiteten sie die aus der Gefahrstoffverordnung resultierenden Neuerungen heraus und erläuterten, dass die Einstufung in Schutzstufen und der TRK-Wert nicht übernommen wurden. Ein Schwerpunkt dieser Verordnung ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. An praktischen Beispielen zeigte Peter Michels, BG ETEM, sodann, wie eine solche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann. Nach der Mittagspause behandelte Breidenbach die gesetzliche Forderung der Kennzeichnung von Rohrleitungen und Behältern sowie die TRGS 510. Michels ging in seinem zweiten Referat intensiver auf den Arbeitsschutz beschäftigter Personen ein. Er beschrieb, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen zunächst technisch und wenn erforderlich durch organisatorische Änderungen erfüllt werden müssen. Erst wenn dies nicht Interessierte Zuhörer Bewertung der Veranstaltungen Gesamtbeurteilung: 1,8 Referenten/Art d. Vortrages: 2,0 Referenten/Inhalt d. Vortrages: 1,7 Die Erwartungen an die Veranstaltung wurden erfüllt: 97% Ich würde die Veranstaltung Weiterempfehlen: 100% den gewünschten Schutz bringt, sind persönliche Maßnahmen einzuführen und deren Anwendung zu kontrollieren. Den abschließenden Beitrag lieferte Dr. Dirk Martin, Werksarztzentrum Hagen. Er zeigte aus Sicht eines Arbeitsmediziners auf, wie wichtig und sinnvoll die Einhaltung der von seinen Vorrednern geforderten Maßnahmen ist. Das Feedback der Teilnehmer war durchweg positiv und eine Wiederholung der Veranstaltung in Abständen wurde angeregt. Herbert Breidenbach SVHC in beschichteten Produkten? REACH for dert, dass jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen Stoff enthält, der die Kriterien des Artikels 57 erfüllt, gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelt wurde und eine Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent aufweist, dem Abnehmer ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stellt, mindestens aber den Namen des betreffenden Stoffes angibt. Eine Galvanik ist nach REACH- Definition als sogenannter „nachgeschalteter Anwender (Downstream- User)“ ein Hersteller von Erzeugnissen. Aus Gründen der Informationspflicht innerhalb der Wertschöpfungskette „Gal vanotechnik“ teilen wir daher mit, dass folgende Stoffe aus der SVHC-Liste in den gelieferten Prozesschemikalien ent halten sein können: Arsentrioxid Chromtrioxid Mono-, Di-Chromsäure und deren Oli - gomere Kobalt-II-Chlorid Kobaltnitrat Kobaltsulfat Kobaltacetat Angaben, ob ein oder mehrere der oben genannten Stoffe in Ihrem Hause eingesetzt werden, sind den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern ihrer Zulieferfirmen zu entnehmen. Arsentrioxid, Chrom-VI-Verbindungen und Kobalt-II-Salze können als Zusätze in elektrochemischen Verfahren enthalten sein. Dies bedeutet, dass durch das Anlegen eines elektrischen Potenzials diese als Metalle abgeschieden werden und somit nicht mehr als sogenannte SVHC- Stoffe im Erzeugnis vorliegen. Das eingesetzte Salz liegt im Erzeugnis nicht bzw. unterhalb der geforderten 0,1 w-% vor. Chrom-VI-Salze könnten unter anderem Verwendung in Chromatierungen finden. Bei der Umwandlung von Ober flächenschichten wird das Chromat in Erzeugnissen praktisch nur als schwerlösliches Salz und im Allgemeinen < 0,1 w.-% zu finden sein. Die einzuhaltenden Forderungen beim Umgang und Einbau in Erzeugnisse werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand somit erfüllt. Zur Klärung weiterer Fragen setzen Sie sich mit Ihrem Prozesschemikalien- Lieferanten in Verbindung. 28 <strong>ZVO</strong>report Ausgabe 4 – August 2011
<strong>Im</strong> <strong>Fokus</strong> <strong>ZVO</strong>report Ausgabe 2 – März 2009 29