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Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

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1.16 Kraftfahrzeug (Kfz)<br />

Nicht schienengebundenes Fahrzeug <strong>mit</strong> Motorantrieb, das <strong>für</strong> den Verschub<br />

herangezogen wird, z.B. Stapler, Zugmaschine.<br />

1.17 Kuppeln<br />

Tätigkeit des Verschubes, die das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen<br />

umfasst.<br />

1.18 Lichtraum<br />

Freizuhaltender Raum, der <strong>für</strong> den sicheren Durchgang der Schienenfahrzeuge<br />

erforderlich ist.<br />

1.19 Luftbremskopf<br />

Durch den Luftbremskopf können bei geschobenen, druckluftgebremsten<br />

Fahrten die Bremsen von der Spitze aus, durch Entlüften der Hauptluftleitung<br />

betätigt werden.<br />

1.20 Schaltbefugter<br />

Arbeitnehmer, der zum Betätigen von Schaltern der elektrischen Anlage der<br />

AB befugt ist.<br />

1.21 Seilzuganlage<br />

Ortsfestes Verschiebe<strong>mit</strong>tel, <strong>mit</strong> dem Wagen <strong>mit</strong> Hilfe eines Seils bewegt werden.<br />

1.22 Triebfahrzeug (Tfz)<br />

Schienenfahrzeug <strong>mit</strong> eigenem Fahrantrieb und einem Führerstand. Dazu<br />

zählt auch ein Zweiwegefahrzeug, wenn es schienengebunden verkehrt. Das<br />

Tfz wird vom Tfz-Führer bedient. Nicht zu den Triebfahrzeugen zählen Verschubrobot<br />

und indirekt angetriebene Verschubgeräte.<br />

1.23 Verschiebe<strong>mit</strong>tel<br />

Fahrzeug oder Einrichtung, <strong>mit</strong> dem oder <strong>mit</strong> der Wagen bewegt werden. Zu<br />

unterscheiden sind schienengebundene, selbstfahrende Verschiebe<strong>mit</strong>tel<br />

(Triebfahrzeuge, Verschubrobot, indirekt angetriebene Verschubgeräte, handgeführte<br />

Verschubgeräte), nicht schienengebundene Verschiebe<strong>mit</strong>tel (Kraftfahrzeuge,<br />

handgeführte Verschubgeräte) und ortsfeste Verschiebe<strong>mit</strong>tel (Seilzuganlagen).<br />

1.24 Verschub<br />

Alle beabsichtigten Fahrzeugbewegungen und die da<strong>mit</strong> verbundenen Tätig-<br />

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