Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion
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Richtlinie <strong>für</strong> die Ausbildung<br />
zum Tfz-Führer <strong>für</strong> Tfz über 500 kW<br />
oder über 25 km/h<br />
sowie zum Bediener eines Verschub -<br />
robots der Klasse II über 25km/h<br />
Anlage 3<br />
Hinweis:<br />
Bei Tfz, deren Nennleistung mehr als 500 kW oder deren zulässige<br />
Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h beträgt sind <strong>für</strong> die Ausbildung<br />
des Tfz-Führers die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.<br />
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