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Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

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Richtlinie <strong>für</strong> die Ausbildung<br />

zum Tfz-Führer <strong>für</strong> Tfz über 500 kW<br />

oder über 25 km/h<br />

sowie zum Bediener eines Verschub -<br />

robots der Klasse II über 25km/h<br />

Anlage 3<br />

Hinweis:<br />

Bei Tfz, deren Nennleistung mehr als 500 kW oder deren zulässige<br />

Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h beträgt sind <strong>für</strong> die Ausbildung<br />

des Tfz-Führers die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.<br />

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