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Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

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Vorwort des<br />

Verbands der Anschlussbahnunternehmen<br />

Die <strong>Anschlussbahnen</strong> sind das Rückgrat des Güterverkehrs auf der Schiene. In Österreich werden<br />

ca. zwei Drittel des Güterumschlags im Schienenverkehr über die <strong>Anschlussbahnen</strong> abgewickelt.<br />

Die österreichischen <strong>Anschlussbahnen</strong> sind so<strong>mit</strong> ein wichtiger Bestandteil <strong>für</strong> einen<br />

funktionierenden Güterverkehr auf der Schiene. Die Unterstützung des Verkehrsträgers Schiene<br />

beim Gütertransport ist ein wesentlicher Grundauftrag des Verbandes <strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen<br />

(VABU).<br />

Hauptziele des Verbandes <strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen (VABU) sind neben der Interessensvertretung<br />

die Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene, Sichern der Kostenwahrheit bei<br />

den Verkehrsträgern und Einforderung des fairen Wettbewerbs. Weitere Hauptziele sind der Arbeitnehmerschutz<br />

und die Unfallverhütung auf <strong>Anschlussbahnen</strong> sowie die Gewährleistung eines<br />

wirtschaftlichen Anschlussbahnbetriebes.<br />

Abhängig vom Status eines Anschlussbahnunternehmens (<strong>mit</strong> oder ohne Eigenbetrieb) müssen<br />

mehrere Voraussetzungen nach dem Eisenbahnrecht erfüllt werden. So sind <strong>Anschlussbahnen</strong><br />

<strong>mit</strong> Eigenbetrieb gemäß Eisenbahngesetz § 21a verpflichtet, die allgemeinen Anordnungen an<br />

die Eisenbahnbedienstete im Interesse der Sicherheit und Ordnung schriftlich zu regeln. Diese<br />

allgemeinen Anordnungen werden in der Praxis in eine <strong>Betriebsvorschrift</strong> zusammengeführt und<br />

müssen bei der zuständigen Eisenbahnbehörde zu Genehmigung vorgelegt werden. Für die <strong>Anschlussbahnen</strong><br />

<strong>mit</strong> Eigenbetrieb <strong>mit</strong>tels sonstiger Verschubeinrichtungen besteht die Ausnahme,<br />

dass die allgemeinen Anordnungen (<strong>Betriebsvorschrift</strong>) nicht genehmigungspflichtig sind.<br />

Zur besseren Übersichtlichkeit und zur Reduzierung des Aufwandes wurde von den Ämtern der<br />

Landesregierung, dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI) und dem Verband <strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen<br />

eine Musterbetriebsvorschrift <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> <strong>mit</strong> Eigenbetrieb erstellt. Änderungen<br />

der Rechtsgrundlagen werden in die Musterbetriebsvorschrift eingearbeitet und in neuen<br />

Auflagen veröffentlicht. Der VABU will da<strong>mit</strong> einen hilfreichen Leitfaden <strong>für</strong> die Erstellung einer<br />

<strong>Betriebsvorschrift</strong> <strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen, Behörden und Betriebsleiter anbieten.<br />

Wien, im Juli 2012<br />

Ing. Markus Schinko<br />

(Präsident)<br />

Mag. Robert Woppel<br />

(Geschäftsführer)

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