Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion
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Vorwort des<br />
Verbands der Anschlussbahnunternehmen<br />
Die <strong>Anschlussbahnen</strong> sind das Rückgrat des Güterverkehrs auf der Schiene. In Österreich werden<br />
ca. zwei Drittel des Güterumschlags im Schienenverkehr über die <strong>Anschlussbahnen</strong> abgewickelt.<br />
Die österreichischen <strong>Anschlussbahnen</strong> sind so<strong>mit</strong> ein wichtiger Bestandteil <strong>für</strong> einen<br />
funktionierenden Güterverkehr auf der Schiene. Die Unterstützung des Verkehrsträgers Schiene<br />
beim Gütertransport ist ein wesentlicher Grundauftrag des Verbandes <strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen<br />
(VABU).<br />
Hauptziele des Verbandes <strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen (VABU) sind neben der Interessensvertretung<br />
die Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene, Sichern der Kostenwahrheit bei<br />
den Verkehrsträgern und Einforderung des fairen Wettbewerbs. Weitere Hauptziele sind der Arbeitnehmerschutz<br />
und die Unfallverhütung auf <strong>Anschlussbahnen</strong> sowie die Gewährleistung eines<br />
wirtschaftlichen Anschlussbahnbetriebes.<br />
Abhängig vom Status eines Anschlussbahnunternehmens (<strong>mit</strong> oder ohne Eigenbetrieb) müssen<br />
mehrere Voraussetzungen nach dem Eisenbahnrecht erfüllt werden. So sind <strong>Anschlussbahnen</strong><br />
<strong>mit</strong> Eigenbetrieb gemäß Eisenbahngesetz § 21a verpflichtet, die allgemeinen Anordnungen an<br />
die Eisenbahnbedienstete im Interesse der Sicherheit und Ordnung schriftlich zu regeln. Diese<br />
allgemeinen Anordnungen werden in der Praxis in eine <strong>Betriebsvorschrift</strong> zusammengeführt und<br />
müssen bei der zuständigen Eisenbahnbehörde zu Genehmigung vorgelegt werden. Für die <strong>Anschlussbahnen</strong><br />
<strong>mit</strong> Eigenbetrieb <strong>mit</strong>tels sonstiger Verschubeinrichtungen besteht die Ausnahme,<br />
dass die allgemeinen Anordnungen (<strong>Betriebsvorschrift</strong>) nicht genehmigungspflichtig sind.<br />
Zur besseren Übersichtlichkeit und zur Reduzierung des Aufwandes wurde von den Ämtern der<br />
Landesregierung, dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI) und dem Verband <strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen<br />
eine Musterbetriebsvorschrift <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> <strong>mit</strong> Eigenbetrieb erstellt. Änderungen<br />
der Rechtsgrundlagen werden in die Musterbetriebsvorschrift eingearbeitet und in neuen<br />
Auflagen veröffentlicht. Der VABU will da<strong>mit</strong> einen hilfreichen Leitfaden <strong>für</strong> die Erstellung einer<br />
<strong>Betriebsvorschrift</strong> <strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen, Behörden und Betriebsleiter anbieten.<br />
Wien, im Juli 2012<br />
Ing. Markus Schinko<br />
(Präsident)<br />
Mag. Robert Woppel<br />
(Geschäftsführer)