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Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

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5.4.6 Sind beim Kuppeln die Bremsluftleitungen zu verbinden, so ist folgende Reihenfolge<br />

einzuhalten:<br />

1. Schraubenkupplung verbinden,<br />

2. Bremskupplung verbinden,<br />

3. beide Luftabsperrhähne öffnen.<br />

5.4.7 Beim Trennen der Kupplungen ist in umgekehrter Reihenfolge vorzugehen:<br />

1. beide Luftabsperrhähne gleichzeitig schließen,<br />

2. Bremskupplung trennen und in die vorgesehene Aufhängung einhängen,<br />

3. Schraubenkupplung am Gelenk anfassen, aushängen und in die vorgesehene<br />

Aufhängung einhängen.<br />

5.4.8 Nicht verwendete Kupplungen sind in den hier<strong>für</strong> vorgesehenen Aufhängungen<br />

zu verwahren.<br />

5.4.9 Nach dem Kuppeln hat der Arbeitnehmer durch Hochhalten des Armes (bei<br />

Tag) bzw. der Handlampe (bei Nacht) anzuzeigen, dass er sich aus dem Gefahrenraum<br />

des Gleises entfernt hat.<br />

5.5 Verhalten bei Arbeiten im Gefahrenraum der Gleise<br />

5.5.1 Bedeutung der Gefahrenkennzeichnung<br />

5.5.1.1 Rot/weiße Streifen kennzeichnen Einschränkungen des seitlichen Sicherheitsabstandes<br />

(Quetschgefahr).<br />

5.5.1.2 Schwarz/gelbe Streifen oder gelbe Kennzeichnungen (Stellgewicht von Weichen<br />

ohne festgelegter Grundstellung o.ä.) kennzeichnen Einschränkungen<br />

des Bedienungsraumes und Stolperstellen im Bedienungsraum.<br />

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