21.11.2013 Aufrufe

Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- Bei länger andauernden geschobenen Verschubbewegungen sollte grundsätzlich ein<br />

Luftbremskopf eingesetzt werden.<br />

- Das Signal „Markierte Grenzmarke“ sollte nur in Ausnahmefällen bei einem Gleisabstand<br />

von 3,5 m verwendet werden, ansonsten sollte das Signal versetzt und durch das Signal<br />

„Grenzmarke“ (ohne rote Markierung“) ersetzt werden (siehe Punkt 15.4).<br />

Die Versicherungsanstalt <strong>für</strong> Eisenbahnen und Bergbau freut sich, nunmehr die dritte Auflage<br />

dieses Merkblattes Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Behörden und Sachverständigen als Arbeitsgrundlage<br />

anbieten zu können.<br />

Wien, im Juli 2012<br />

Dr Reinhart Kuntner<br />

(Verkehrs-Arbeitsinspektorat)<br />

Obmann Gottfried Winkler<br />

(Versicherungsanstalt<br />

<strong>für</strong> Eisenbahnen und Bergbau)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!