Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion
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- Bei länger andauernden geschobenen Verschubbewegungen sollte grundsätzlich ein<br />
Luftbremskopf eingesetzt werden.<br />
- Das Signal „Markierte Grenzmarke“ sollte nur in Ausnahmefällen bei einem Gleisabstand<br />
von 3,5 m verwendet werden, ansonsten sollte das Signal versetzt und durch das Signal<br />
„Grenzmarke“ (ohne rote Markierung“) ersetzt werden (siehe Punkt 15.4).<br />
Die Versicherungsanstalt <strong>für</strong> Eisenbahnen und Bergbau freut sich, nunmehr die dritte Auflage<br />
dieses Merkblattes Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Behörden und Sachverständigen als Arbeitsgrundlage<br />
anbieten zu können.<br />
Wien, im Juli 2012<br />
Dr Reinhart Kuntner<br />
(Verkehrs-Arbeitsinspektorat)<br />
Obmann Gottfried Winkler<br />
(Versicherungsanstalt<br />
<strong>für</strong> Eisenbahnen und Bergbau)