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Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

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Vorwort der Verfasser<br />

Die österreichischen <strong>Anschlussbahnen</strong> stellen eine bedeutende Schnittstelle <strong>für</strong> die Verlagerung<br />

von Gütern auf die Schiene und da<strong>mit</strong> eine wichtige wirtschaftliche Grundlage <strong>für</strong> die Eisenbahnverkehrswirtschaft<br />

dar. Für eine Unterstützung des Verkehrsträgers Schiene beim Gütertransport<br />

sind einfache und übersichtliche Regelungsgrundlagen auch <strong>für</strong> die <strong>Anschlussbahnen</strong> erforderlich,<br />

insbesondere sollten <strong>für</strong> die Verkehrsregelungen und Ausbildungsgrundlagen auf <strong>Anschlussbahnen</strong><br />

einheitliche Vorgaben angeboten werden.<br />

Die Anschlussbahnunternehmen sind nach dem Eisenbahnrecht (insbesondere § 21a Eisenbahngesetz)<br />

und nach dem Arbeitnehmerschutzrecht (insbesondere §§ 12 und 14 Arbeitnehmerschutzgesetz)<br />

verpflichtet, allgemeine Festlegungen über das Verhalten der Bediensteten und die<br />

Ausbildung des Personals zu treffen. Einerseits zur Reduzierung des Aufwandes und andererseits<br />

zur besseren Übersicht sollten diese Festlegungen sinnvoller Weise in einer einzigen Regelung<br />

des Eisenbahnunternehmens, der so genannten „Anschlussbahn-<strong>Betriebsvorschrift</strong>“, zusammenfassend<br />

getroffen werden.<br />

Mit der Eisenbahngesetznovelle 2002 wurde die eisenbahnrechtliche Zuständigkeit <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong><br />

(Genehmigung, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung, Betriebsleiter, <strong>Betriebsvorschrift</strong>,<br />

Aufsicht usw.) auf die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen. Eine zusammenfassende<br />

Regelung der <strong>Anschlussbahnen</strong> in einer Anschlussbahnverordnung wurde bisher jedoch noch<br />

nicht erlassen.<br />

Seit dem Jahr 2005 steht die Musterbetriebsvorschrift <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> zur Verfügung, die in<br />

einer Arbeitsgruppe von Vertretern der Ämter der Landesregierung, des Verbandes der Anschlussbahnunternehmen,<br />

der Österreichischen Bundesbahnen und des Verkehrs-Arbeitsinspektorates<br />

erarbeitet wurde. Diese Vorlage soll einerseits die Erstellung einer <strong>Betriebsvorschrift</strong><br />

<strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen erleichtern und andererseits einen österreichweit einheitlichen<br />

Standard von <strong>Betriebsvorschrift</strong>en auf <strong>Anschlussbahnen</strong> unterstützen. Die Musterbetriebsvorschrift<br />

<strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> wurde als Broschüre der Versicherungsanstalt <strong>für</strong> Eisenbahnen und<br />

Bergbau und auf der Homepage des Verkehrs-Arbeitsinspektorates zur Verfügung gestellt.<br />

Die Musterbetriebsvorschrift <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> hat sich in den vergangenen Jahren ausgezeichnet<br />

bewährt. Sie wurde sowohl von den <strong>Anschlussbahnen</strong> als Grundlage <strong>für</strong> die Erstellung<br />

der Anschlussbahn-<strong>Betriebsvorschrift</strong>en verwendet als auch von den Eisenbahnbehörden als<br />

Rahmenvorgabe <strong>für</strong> die Genehmigung der Anschlussbahn-<strong>Betriebsvorschrift</strong>en herangezogen.<br />

Die nun vorliegende zweite Auflage der Musterbetriebsvorschrift <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> wurde im<br />

Jahr 2009 in Abstimmung zwischen den Ämtern der Landesregierung, dem Verband der Anschlussbahnunternehmen<br />

und dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat erstellt. Dabei wurden keine wesentlichen<br />

inhaltlichen Änderungen vorgenommen, sondern sollten nur seit der Erstellung der

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