Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion
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Vorwort der Verfasser<br />
Die österreichischen <strong>Anschlussbahnen</strong> stellen eine bedeutende Schnittstelle <strong>für</strong> die Verlagerung<br />
von Gütern auf die Schiene und da<strong>mit</strong> eine wichtige wirtschaftliche Grundlage <strong>für</strong> die Eisenbahnverkehrswirtschaft<br />
dar. Für eine Unterstützung des Verkehrsträgers Schiene beim Gütertransport<br />
sind einfache und übersichtliche Regelungsgrundlagen auch <strong>für</strong> die <strong>Anschlussbahnen</strong> erforderlich,<br />
insbesondere sollten <strong>für</strong> die Verkehrsregelungen und Ausbildungsgrundlagen auf <strong>Anschlussbahnen</strong><br />
einheitliche Vorgaben angeboten werden.<br />
Die Anschlussbahnunternehmen sind nach dem Eisenbahnrecht (insbesondere § 21a Eisenbahngesetz)<br />
und nach dem Arbeitnehmerschutzrecht (insbesondere §§ 12 und 14 Arbeitnehmerschutzgesetz)<br />
verpflichtet, allgemeine Festlegungen über das Verhalten der Bediensteten und die<br />
Ausbildung des Personals zu treffen. Einerseits zur Reduzierung des Aufwandes und andererseits<br />
zur besseren Übersicht sollten diese Festlegungen sinnvoller Weise in einer einzigen Regelung<br />
des Eisenbahnunternehmens, der so genannten „Anschlussbahn-<strong>Betriebsvorschrift</strong>“, zusammenfassend<br />
getroffen werden.<br />
Mit der Eisenbahngesetznovelle 2002 wurde die eisenbahnrechtliche Zuständigkeit <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong><br />
(Genehmigung, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung, Betriebsleiter, <strong>Betriebsvorschrift</strong>,<br />
Aufsicht usw.) auf die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen. Eine zusammenfassende<br />
Regelung der <strong>Anschlussbahnen</strong> in einer Anschlussbahnverordnung wurde bisher jedoch noch<br />
nicht erlassen.<br />
Seit dem Jahr 2005 steht die Musterbetriebsvorschrift <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> zur Verfügung, die in<br />
einer Arbeitsgruppe von Vertretern der Ämter der Landesregierung, des Verbandes der Anschlussbahnunternehmen,<br />
der Österreichischen Bundesbahnen und des Verkehrs-Arbeitsinspektorates<br />
erarbeitet wurde. Diese Vorlage soll einerseits die Erstellung einer <strong>Betriebsvorschrift</strong><br />
<strong>für</strong> Anschlussbahnunternehmen erleichtern und andererseits einen österreichweit einheitlichen<br />
Standard von <strong>Betriebsvorschrift</strong>en auf <strong>Anschlussbahnen</strong> unterstützen. Die Musterbetriebsvorschrift<br />
<strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> wurde als Broschüre der Versicherungsanstalt <strong>für</strong> Eisenbahnen und<br />
Bergbau und auf der Homepage des Verkehrs-Arbeitsinspektorates zur Verfügung gestellt.<br />
Die Musterbetriebsvorschrift <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> hat sich in den vergangenen Jahren ausgezeichnet<br />
bewährt. Sie wurde sowohl von den <strong>Anschlussbahnen</strong> als Grundlage <strong>für</strong> die Erstellung<br />
der Anschlussbahn-<strong>Betriebsvorschrift</strong>en verwendet als auch von den Eisenbahnbehörden als<br />
Rahmenvorgabe <strong>für</strong> die Genehmigung der Anschlussbahn-<strong>Betriebsvorschrift</strong>en herangezogen.<br />
Die nun vorliegende zweite Auflage der Musterbetriebsvorschrift <strong>für</strong> <strong>Anschlussbahnen</strong> wurde im<br />
Jahr 2009 in Abstimmung zwischen den Ämtern der Landesregierung, dem Verband der Anschlussbahnunternehmen<br />
und dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat erstellt. Dabei wurden keine wesentlichen<br />
inhaltlichen Änderungen vorgenommen, sondern sollten nur seit der Erstellung der