Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion
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6.2.5 Zur Warnung von Personen im Gefahrenbereich des Gleises hat der Tfz-Führer/Bediener<br />
des Verschubrobots durch die Abgabe des Signals „Achtung“ die<br />
Annäherung des Verschubteils anzukündigen.<br />
6.2.6 Während des Verschubbetriebes darf sich der Tfz-Führer/Bediener des Verschubrobots<br />
nur <strong>mit</strong> Zustimmung des VL vom Tfz/Verschubrobot entfernen.<br />
Wird das Tfz/der Verschubrobot nicht beaufsichtigt, ist es gegen unbefugte<br />
Benützung zu sperren.<br />
6.3 Zusätzliche Bestimmung <strong>für</strong> Zweiwegefahrzeug<br />
Das ordnungsgemäße Aufgleisen des Zweiwegefahrzeugs und die Fixierung<br />
des Lenkrades sind vom Zweiwegefahrzeug-Führer augenscheinlich zu prüfen.<br />
6.4 Zusätzliche Bestimmungen <strong>für</strong> Verschub <strong>mit</strong> funkferngesteuertem<br />
Triebfahrzeug und Verschubrobot<br />
6.4.1 Der Funklokführer/Bediener des Verschubrobots hat die Aufgaben des VL zu<br />
übernehmen.<br />
6.4.2 Bei Beginn der Dienstschicht sind folgende Einrichtungen <strong>mit</strong>tels Fernbediengerät<br />
vom Führerstand aus zu überprüfen:<br />
a) Sicherheitsfahrschaltung <strong>mit</strong>tels Neigungsschalter,<br />
b) Fahrsperre,<br />
c) Anlegen und Lösen der direkten und indirekten Bremse unter Beobachtung<br />
des Bremszylinderdruckes,<br />
d) Signalpfeife/Makrofon.<br />
6.4.3 Ist die Funkfernsteuerung aktiviert, so hat der Funklokführer/Bediener das<br />
Fernbediengerät des Verschubrobots stets ordnungsgemäß bei sich am Körper<br />
zu tragen.<br />
6.4.4 Das Kuppeln durch den Funklokführer/Bediener des Verschubrobots darf nur<br />
dann erfolgen, wenn die Bremsen des Tfz/Verschubrobot angelegt sind und<br />
die Fahrtsperre eingelegt ist bzw. die Nothalteinrichtung aktiv ist.<br />
6.4.5 Der Funklokführer/Bediener des Verschubrobots hat die Bedienung des<br />
Tfz/Verschubrobot <strong>mit</strong>tels Funkfernsteuerung von einer begehbaren Plattform<br />
aus (gesicherter Standort) stirnseitig durchzuführen. Der Aufenthalt auf Ver-<br />
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