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Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion

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Richtlinie <strong>für</strong> die Ausbildung<br />

zum Tfz-Führer im Verschubbetrieb<br />

<strong>mit</strong> Tfz bis 500 kW und bis 25 km/h<br />

sowie zum Bediener eines Verschubrobot<br />

der Klasse II bis 25 km/h<br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Der Geltungsbereich dieser Richtlinie umfasst die Ausbildung zur selbständigen<br />

Führung von Tfz aller Antriebsarten, deren Nennleistung maximal 500 kW<br />

und deren zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt sowie<br />

zur selbständigen Bedienung von Verschubrobots aller Antriebsarten der<br />

Klasse II bis 25 km/h.<br />

1.2 Zusätzlich zur Ausbildung gemäß Anlage 1 sind ein Prüfungsnachweis gemäß<br />

dieser Richtlinie sowie eine Fahrbewilligung durch den BL erforderlich.<br />

1.3 Als Tfz im Sinne dieser Richtlinie gelten auch Zweiwegefahrzeuge während ihres<br />

Einsatzes als Schienenfahrzeuge.<br />

Anlage 2<br />

2 Tfz-Führerausbildung<br />

2.1 Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die<br />

Erstausbildung beträgt mindestens 40 Stunden.<br />

2.2 Die theoretische Ausbildung hat durch eine fachkundige Person eines Eisenbahnunternehmens<br />

zu erfolgen.<br />

2.3 Die praktische Ausbildung hat durch einen erfahrenen Tfz-Führer/Bediener eines<br />

Verschubrobots der Klasse II zu erfolgen. Der Anwärter darf das Tfz/den<br />

Verschubrobot nur unter Aufsicht des Ausbildenden führen/bedienen.<br />

3 Tfz-Führerprüfung<br />

3.1 Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.<br />

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