Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit ... - Arbeitsinspektion
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Richtlinie <strong>für</strong> die Ausbildung<br />
zum Tfz-Führer im Verschubbetrieb<br />
<strong>mit</strong> Tfz bis 500 kW und bis 25 km/h<br />
sowie zum Bediener eines Verschubrobot<br />
der Klasse II bis 25 km/h<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Der Geltungsbereich dieser Richtlinie umfasst die Ausbildung zur selbständigen<br />
Führung von Tfz aller Antriebsarten, deren Nennleistung maximal 500 kW<br />
und deren zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt sowie<br />
zur selbständigen Bedienung von Verschubrobots aller Antriebsarten der<br />
Klasse II bis 25 km/h.<br />
1.2 Zusätzlich zur Ausbildung gemäß Anlage 1 sind ein Prüfungsnachweis gemäß<br />
dieser Richtlinie sowie eine Fahrbewilligung durch den BL erforderlich.<br />
1.3 Als Tfz im Sinne dieser Richtlinie gelten auch Zweiwegefahrzeuge während ihres<br />
Einsatzes als Schienenfahrzeuge.<br />
Anlage 2<br />
2 Tfz-Führerausbildung<br />
2.1 Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die<br />
Erstausbildung beträgt mindestens 40 Stunden.<br />
2.2 Die theoretische Ausbildung hat durch eine fachkundige Person eines Eisenbahnunternehmens<br />
zu erfolgen.<br />
2.3 Die praktische Ausbildung hat durch einen erfahrenen Tfz-Führer/Bediener eines<br />
Verschubrobots der Klasse II zu erfolgen. Der Anwärter darf das Tfz/den<br />
Verschubrobot nur unter Aufsicht des Ausbildenden führen/bedienen.<br />
3 Tfz-Führerprüfung<br />
3.1 Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.<br />
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