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Grundzüge der Außen- und Sicherheitspolitik Russlands unter ...

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Dezember 1998) <strong>und</strong> die NATO-Intervention gegen Jugoslawien<br />

(„Allied Force“, März bis Juni 1999) ohne Befassung des UNO-<br />

Sicherheitsrates durchgeführt wurden, was Russland <strong>der</strong> Möglichkeit<br />

beraubte, sie mit seinem Vetorecht zu verhin<strong>der</strong>n. Daher for<strong>der</strong>t die<br />

Konzeption für <strong>Außen</strong>politik, dass die UNO „Hauptregulierungszentrum<br />

<strong>der</strong> internationalen Beziehungen im XXI. Jahrhun<strong>der</strong>t“ bleiben müsse.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des Kosovo-Krieges 1999 ist auch die in <strong>der</strong><br />

Konzeption (nochmals) verankerte russische Ablehnung von „humanitären<br />

Interventionen“ zu betrachten, die nur dazu dienen könnten,<br />

„einseitige Gewaltaktionen“ <strong>unter</strong> Umgehung des UNO-Sicherheitsrates<br />

(d. h. wie<strong>der</strong>um: des dortigen russischen Vetorechts, M.M.) zu rechtfertigen.<br />

Die Konzeption warnt vor „Einmischungen in die inneren<br />

Angelegenheiten“ von Staaten, zu denen es kommen könne, wenn „die<br />

Rolle des souveränen Staates als gr<strong>und</strong>legendes Element <strong>der</strong> internationalen<br />

Beziehungen“ geschwächt werde.<br />

Unter den „regionalen Prioritäten“ Moskaus stellt auch die „Konzeption“<br />

die GUS an die erste Stelle. Weiters verweist die Konzeption auf die<br />

Wichtigkeit <strong>der</strong> OSZE <strong>und</strong> des Vertrages über konventionelle Rüstung in<br />

Europa (VKSE), des Europarates, <strong>der</strong> Beziehungen zur EU, zur NATO<br />

(<strong>der</strong>en Aktivitäten würden den Sicherheitsinteressen <strong>Russlands</strong> „bisweilen<br />

direkt“ wi<strong>der</strong>sprechen), zu Westeuropa, Zentral- <strong>und</strong> Osteuropa,<br />

den baltischen Staaten (von denen eine „Respektierung <strong>der</strong> russischen<br />

Interessen“ verlangt wird), <strong>und</strong> <strong>der</strong> Balkanregion; erst dann finden die<br />

USA Erwähnung, mit denen „ernsthafte, in einer Reihe von Fällen<br />

prinzipielle Meinungs<strong>unter</strong>schiede“ bestünden. Vom „Schutz <strong>der</strong> Rechte<br />

<strong>und</strong> Interessen russischer Bürger <strong>und</strong> Landsleute im Ausland“ ist an drei<br />

Stellen <strong>der</strong> Konzeption die Rede. Der Begriff „Landsleute“ wird in dem<br />

Dokument nicht näher definiert o<strong>der</strong> erklärt; es ist allerdings offensichtlich,<br />

dass damit die „Russischsprachigen“ (<strong>und</strong> in erster Linie<br />

Russen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e russifizierte Slawen) in <strong>der</strong> GUS <strong>und</strong> im Baltikum<br />

gemeint sind, denen sich Moskau auch dann annehmen will, wenn sie<br />

keine russische Staatsbürgerschaft besitzen.<br />

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