31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
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Entwicklung bei der digitalen Radiologie – zunehmend durch Thoraxaufnahmen ersetzt, weshalb<br />
ab 1.7.2010 jeder Facharzt <strong>für</strong> Lungenkrankheiten auswählen kann, ob er als Aufnahmearzt<br />
oder Durchleuchtungsarzt abrechnen möchte. Die Tarifhöhe bleibt unverändert.<br />
Ein Umstieg vom/<strong>zum</strong> Aufnahmearzt ist jeweils mit Quartalswechsel, nach schriftlicher Meldung,<br />
möglich.<br />
Daraus ergeben sich folgende neue Limitierungsbestimmungen:<br />
Aufnahmearzt:<br />
Limitierung <strong>für</strong> Pos. 345 und 345a:<br />
je 100 Behandlungsfälle<br />
je 10 Behandlungsfälle<br />
1.000 Punkte<br />
100 Punkte<br />
Durchleuchtungsarzt:<br />
Limitierung <strong>für</strong> die Positionsgruppe 346l -352l:<br />
je 100 Behandlungsfälle<br />
1.000 Punkte<br />
je 10 Behandlungsfälle<br />
100 Punkte<br />
b) Neue Position 1164 (Pilotprojekt)<br />
Als weiteren Schritt <strong>zum</strong> zielgerichteten Antibiotikaeinsatz haben sich Ärztekammer und Kasse<br />
auf die Einführung der neuen Position „CRP“ (C-reaktives Protein quantitativ) geeinigt. Neben<br />
einer Qualitätsverbesserung wird auch eine Reduktion der Antibiotikaverordnungen erwartet.<br />
Diese Position ist vorerst <strong>für</strong> die Pilotphase von 01.7.2010 bis 30.6.2012 befristet. Eine Verlängerung<br />
wird von den Ergebnissen der Evaluierung abhängig sein.<br />
Pos. 1164 C-reaktives Protein quantitativ (CRP)<br />
(Punktwert: € 0,215366)<br />
33,8 Punkte<br />
Nur von Fachärzten <strong>für</strong> Kinder- und Jugendheilkunde verrechenbar.<br />
Limitierungsbestimmungen:<br />
Diese Position ist mit maximal 9 % der Fälle limitiert und unterliegt dem Laborlimit. Nicht gleichzeitig<br />
neben den Positionen 1212 und 1213 verrechenbar.<br />
b. REGELUNGEN ZUR FOLGEKOSTENDÄMPFUNG UNTER BEIBEHALTUNG<br />
DER QUALITÄTSMEDIZIN<br />
Zur nachhaltigen Dämpfung der Folgekosten unter Beibehaltung der Qualitätsmedizin wurden<br />
im Rahmen der Honorarverhandlungen im Jahr 2010 diverse Maßnahmen festgelegt. Einige<br />
dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, andere vorerst grundsätzlich vereinbart. Eine<br />
Umsetzung erfolgt schrittweise.<br />
Durch diese Maßnahmen sollen sich die Kosten im Bereich Heilmittel, Heilbehelfe/Hilfsmittel<br />
inkl. medizinische Rehabilitation, Transporte und Krankengeld deutlich niedriger entwickeln als<br />
bei anderen Gebietskrankenkassen, wobei bei den Heilmitteln eine Orientierung an Salzburg<br />
und Vorarlberg erfolgt, weil diese ähnliche Kopfquoten wie die <strong>OÖGKK</strong> haben. Bei den anderen<br />
Folgekostenbereichen erfolgt die Orientierung an der Entwicklung am Österreich-Schnitt.