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31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

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Entwicklung bei der digitalen Radiologie – zunehmend durch Thoraxaufnahmen ersetzt, weshalb<br />

ab 1.7.2010 jeder Facharzt <strong>für</strong> Lungenkrankheiten auswählen kann, ob er als Aufnahmearzt<br />

oder Durchleuchtungsarzt abrechnen möchte. Die Tarifhöhe bleibt unverändert.<br />

Ein Umstieg vom/<strong>zum</strong> Aufnahmearzt ist jeweils mit Quartalswechsel, nach schriftlicher Meldung,<br />

möglich.<br />

Daraus ergeben sich folgende neue Limitierungsbestimmungen:<br />

Aufnahmearzt:<br />

Limitierung <strong>für</strong> Pos. 345 und 345a:<br />

je 100 Behandlungsfälle<br />

je 10 Behandlungsfälle<br />

1.000 Punkte<br />

100 Punkte<br />

Durchleuchtungsarzt:<br />

Limitierung <strong>für</strong> die Positionsgruppe 346l -352l:<br />

je 100 Behandlungsfälle<br />

1.000 Punkte<br />

je 10 Behandlungsfälle<br />

100 Punkte<br />

b) Neue Position 1164 (Pilotprojekt)<br />

Als weiteren Schritt <strong>zum</strong> zielgerichteten Antibiotikaeinsatz haben sich Ärztekammer und Kasse<br />

auf die Einführung der neuen Position „CRP“ (C-reaktives Protein quantitativ) geeinigt. Neben<br />

einer Qualitätsverbesserung wird auch eine Reduktion der Antibiotikaverordnungen erwartet.<br />

Diese Position ist vorerst <strong>für</strong> die Pilotphase von 01.7.2010 bis 30.6.2012 befristet. Eine Verlängerung<br />

wird von den Ergebnissen der Evaluierung abhängig sein.<br />

Pos. 1164 C-reaktives Protein quantitativ (CRP)<br />

(Punktwert: € 0,215366)<br />

33,8 Punkte<br />

Nur von Fachärzten <strong>für</strong> Kinder- und Jugendheilkunde verrechenbar.<br />

Limitierungsbestimmungen:<br />

Diese Position ist mit maximal 9 % der Fälle limitiert und unterliegt dem Laborlimit. Nicht gleichzeitig<br />

neben den Positionen 1212 und 1213 verrechenbar.<br />

b. REGELUNGEN ZUR FOLGEKOSTENDÄMPFUNG UNTER BEIBEHALTUNG<br />

DER QUALITÄTSMEDIZIN<br />

Zur nachhaltigen Dämpfung der Folgekosten unter Beibehaltung der Qualitätsmedizin wurden<br />

im Rahmen der Honorarverhandlungen im Jahr 2010 diverse Maßnahmen festgelegt. Einige<br />

dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, andere vorerst grundsätzlich vereinbart. Eine<br />

Umsetzung erfolgt schrittweise.<br />

Durch diese Maßnahmen sollen sich die Kosten im Bereich Heilmittel, Heilbehelfe/Hilfsmittel<br />

inkl. medizinische Rehabilitation, Transporte und Krankengeld deutlich niedriger entwickeln als<br />

bei anderen Gebietskrankenkassen, wobei bei den Heilmitteln eine Orientierung an Salzburg<br />

und Vorarlberg erfolgt, weil diese ähnliche Kopfquoten wie die <strong>OÖGKK</strong> haben. Bei den anderen<br />

Folgekostenbereichen erfolgt die Orientierung an der Entwicklung am Österreich-Schnitt.

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