22.11.2013 Aufrufe

31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 13 -<br />

Durch die Maßnahmen sollen die Ökonomie und die Effizienz gesteigert werden; die Versorgungsqualität<br />

darf sich nicht verschlechtern.<br />

1) Umgesetzte Maßnahmen<br />

1)1. Stufenplan zur Umsetzung der Konkretisierung der RÖV ab 01.7.2010<br />

Um die verpflichtende Einhaltung der konkretisierten RÖV (vgl.29. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt. b.1.)<br />

noch effektiver durchsetzen zu können, wurden folgende Maßnahmen vereinbart:<br />

• Gemeinsamer Brief von ÄK und Kasse an Vertragsärzte, die beim Generikaanteil (Verordnungen)<br />

unter dem Fachgruppenschnitt und außerhalb der Standardabweichungen<br />

liegen (bezieht sich auf den Anteil der Generikaverordnungen aus dem generikafähigen<br />

Bereich)<br />

• Gemeinsame Kommission ÄK/Kasse, wenn sich das Verordnungsverhalten des Arztes<br />

nicht signifikant in Richtung Einhaltung der RÖV ändert<br />

• Ökonomieverfahren, wenn Arzt trotzdem noch unökonomisch verordnet; ÄK unterstützt<br />

Arzt nicht bei diesem Verfahren<br />

1)2. Veranstalten von gemeinsamen Ärzteforen<br />

Die bisher von der Kasse alleine abgehaltenen Ärzteforen werden seit 2010 gemeinsam mit der<br />

ÄK sowie Vertretern von Krankenanstalten veranstaltet. Die Bezirke werden (teilweise zusammengefasst)<br />

in einem Zeitraum von 2 Jahren besucht. Bei den geplanten Podiumsdiskussionen<br />

unterstützt die ÄK die Initiativen der Kasse zur Dämpfung der Folgekosten. Die Finanzierung der<br />

Ärzteforen erfolgt zu 50 % aus dem Topf „PEQ“ und zu 50 % durch die Kasse.<br />

1)3. Stufenplan <strong>für</strong> Einlagen, Zurichtungen und orthopädische Schuhe<br />

Um unnötige Kosten im Bereich Fußversorgung zu vermeiden, wurde folgender Stufenplan zwischen<br />

ÄK und Kasse vereinbart und der Ärzteschaft in einem gemeinsamen Rundschreiben<br />

kommuniziert:<br />

1. Nicht jede Beschwerde hat Krankheitswert im Sinne des ASVG:<br />

Die Entwicklung auf dem Gebiet der Schuherzeugung bzw. Einlagenfertigung hat dazu geführt,<br />

dass früher ausschließlich mit individuell gefertigten Lösungen versorgbare Beschwerden heute<br />

mit Fertigeinlagen oder Schuhwerk mit ordentlichem Fußbett begegnet werden kann.<br />

Es ist daher vom Vertragsarzt zu prüfen, ob anstelle einer individuell gefertigten orthopädischen<br />

Einlagenversorgung die Empfehlung an Patienten, vorerst andere Maßnahmen wie Fußgymnastik<br />

bzw. das Tragen von geeignetem Schuhwerk zu probieren, möglich ist.<br />

2. Individuell gefertigte Einlagen:<br />

Sollte mit Maßnahmen nach Ziffer 1. nicht das Auslangen gefunden werden, können individuell<br />

gefertigte orthopädische Schuheinlagen verordnet werden. Diese sind je nach Indikationsstellung<br />

als Maßeinlagen (der Fuß wird vermessen, aber noch nicht in einem Modell abgebildet)<br />

oder Modelleinlagen (der Fuß wird vermessen und in einem Modell abgebildet) verfügbar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!