31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
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e) Strukturverbesserungen<br />
Folgende Strukturverbesserungen bzw. neue Leistungen werden ab 1.1.2009 umgesetzt:<br />
e) 1. Neue Positionen 44a, 47a und 1324 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />
Mit 1.1.2009 werden folgende neue Positionen in die Honorarordnung aufgenommen:<br />
Pos. 44a* Legen eines Dauer-(Verweil-)Katheters beim Mann 30 Punkte<br />
(Punktwert: € 0,387166)<br />
Nicht gleichzeitig neben der Position 44 verrechenbar.<br />
Pos. 47a* Legen eines Dauer-(Verweil-)Katheters bei der Frau 24 Punkte<br />
(Punktwert: € 0,387166)<br />
Nicht gleichzeitig neben der Position 47 verrechenbar.<br />
*Nicht gesondert verrechenbar bei primärer Durchführung der Endoskopie (Pos. Nr. 281a, 281b,<br />
285).<br />
Pos. 1324<br />
Orientierender Schnelltest auf A-Streptokokken-Gruppenantigen aus dem<br />
Rachenabstrich bei Kindern und Jugendlichen bis <strong>zum</strong> 16. Lebensjahr<br />
(Punktwert: € 0,215366)<br />
34,1 Punkte<br />
Verrechenbar von Ärzten <strong>für</strong> Allgemeinmedizin, Fachärzten <strong>für</strong> HNO-Krankheiten und Fachärzten<br />
<strong>für</strong> Kinder- und Jugendheilkunde einmal pro Fall und Quartal.<br />
Limitierungsbestimmung:<br />
Die Verrechenbarkeit ist <strong>für</strong> Ärzte <strong>für</strong> Allgemeinmedizin und Fachärzte <strong>für</strong> HNO-Krankheiten mit<br />
2 % und <strong>für</strong> Fachärzte <strong>für</strong> Kinder- und Jugendheilkunde mit 5 % der Fälle limitiert.<br />
Die Leistung unterliegt nicht dem Laborlimit und wird bei Fachärzten <strong>für</strong> Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten<br />
und bei Fachärzten <strong>für</strong> Kinder- und Jugendheilkunde der Limitierung der Quartalshonorarabrechnung<br />
unterworfen.<br />
e) 2. Position 318 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />
Die Pos. 318 „Klimakammerbehandlung“ wird aus der Honorarordnung gestrichen.<br />
e) 3. Position 27b (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />
Die unlimitiert verrechenbare intravenöse Tropfinfusion Pos. 27b wird um die Diagnosen Tinnitus<br />
und Borreliose erweitert. Die neue Positionstextierung lautet:<br />
Pos 27b<br />
Intravenöse Tropfinfusion bei Karzinompatienten (Chemotherapie),<br />
Asthmapatienten, akute Depression, akute oder therapieresistente Wirbel<br />
säulenbeschwerden, Tinnituspatienten, Borrelienpatienten 24 Punkte<br />
Die entsprechende Diagnose muss am Behandlungsschein vermerkt werden.