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31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

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- 6 -<br />

e) Strukturverbesserungen<br />

Folgende Strukturverbesserungen bzw. neue Leistungen werden ab 1.1.2009 umgesetzt:<br />

e) 1. Neue Positionen 44a, 47a und 1324 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />

Mit 1.1.2009 werden folgende neue Positionen in die Honorarordnung aufgenommen:<br />

Pos. 44a* Legen eines Dauer-(Verweil-)Katheters beim Mann 30 Punkte<br />

(Punktwert: € 0,387166)<br />

Nicht gleichzeitig neben der Position 44 verrechenbar.<br />

Pos. 47a* Legen eines Dauer-(Verweil-)Katheters bei der Frau 24 Punkte<br />

(Punktwert: € 0,387166)<br />

Nicht gleichzeitig neben der Position 47 verrechenbar.<br />

*Nicht gesondert verrechenbar bei primärer Durchführung der Endoskopie (Pos. Nr. 281a, 281b,<br />

285).<br />

Pos. 1324<br />

Orientierender Schnelltest auf A-Streptokokken-Gruppenantigen aus dem<br />

Rachenabstrich bei Kindern und Jugendlichen bis <strong>zum</strong> 16. Lebensjahr<br />

(Punktwert: € 0,215366)<br />

34,1 Punkte<br />

Verrechenbar von Ärzten <strong>für</strong> Allgemeinmedizin, Fachärzten <strong>für</strong> HNO-Krankheiten und Fachärzten<br />

<strong>für</strong> Kinder- und Jugendheilkunde einmal pro Fall und Quartal.<br />

Limitierungsbestimmung:<br />

Die Verrechenbarkeit ist <strong>für</strong> Ärzte <strong>für</strong> Allgemeinmedizin und Fachärzte <strong>für</strong> HNO-Krankheiten mit<br />

2 % und <strong>für</strong> Fachärzte <strong>für</strong> Kinder- und Jugendheilkunde mit 5 % der Fälle limitiert.<br />

Die Leistung unterliegt nicht dem Laborlimit und wird bei Fachärzten <strong>für</strong> Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten<br />

und bei Fachärzten <strong>für</strong> Kinder- und Jugendheilkunde der Limitierung der Quartalshonorarabrechnung<br />

unterworfen.<br />

e) 2. Position 318 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />

Die Pos. 318 „Klimakammerbehandlung“ wird aus der Honorarordnung gestrichen.<br />

e) 3. Position 27b (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />

Die unlimitiert verrechenbare intravenöse Tropfinfusion Pos. 27b wird um die Diagnosen Tinnitus<br />

und Borreliose erweitert. Die neue Positionstextierung lautet:<br />

Pos 27b<br />

Intravenöse Tropfinfusion bei Karzinompatienten (Chemotherapie),<br />

Asthmapatienten, akute Depression, akute oder therapieresistente Wirbel<br />

säulenbeschwerden, Tinnituspatienten, Borrelienpatienten 24 Punkte<br />

Die entsprechende Diagnose muss am Behandlungsschein vermerkt werden.

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