31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
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dann gestellt werden, wenn die Kriterien der BAV erfüllt sind. Die Kriterien der BAV (Anlage 3)<br />
sind integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />
e.1.4. Ausstellung und Mitgaben der Verordnung<br />
Bei gegebener Indikation kommen je nach vorliegender Patientencompliance folgende Konstellationen<br />
in Frage:<br />
* Bei guter Compliance: Ausstellung der Verordnung und Übergabe der Verordnung an den Patienten<br />
mit den Audiometrieergebnissen zur freien Auswahl eines Hörgeräteakustikers. Vereinbarung<br />
eines Kontrolltermins in spätestens 3 Monaten<br />
* Bei schlechter Compliance: Terminvereinbarung <strong>zum</strong> Sprachhörtest im Freifeld mit und ohne<br />
Störlärm, um dem Patienten sein Handicap besser verständlich zu machen<br />
Danach bei guter Compliance: Ausstellung der Verordnung wie oben<br />
* Bei weiterhin schlechter Compliance: Kontrolle und Audiometrie in 6 Monaten und neuerliche<br />
Beratung, zwischenzeitlich Beobachtung der Situationen, bei denen ein Hördefizit besteht, durch<br />
den Patienten selbst<br />
e.1.5. Anpassung und Bewilligung<br />
Der Akustiker passt an und sendet die Verordnung zur Bewilligung an die Kasse.<br />
e.1.6. Begutachtung nach bewilligter Hörgeräteanpassung durch den verordnenden HNO<br />
Arzt<br />
Die <strong>OÖGKK</strong> informiert den Arzt einmal pro Woche mit einer Excel Tabelle per FAX über die von<br />
der <strong>OÖGKK</strong> bewilligten Hörgeräteversorgungen seiner Patienten. Auf dieser Wissensbasis<br />
macht sich der Arzt im Rahmen des vereinbarten Kontrolltermins ein Bild vom Erfolg der Hörgeräteversorgung.<br />
Dabei führt er folgende Untersuchungen durch:<br />
- Ohrmikroskopie<br />
- Sprachaudiometrie im Freifeld<br />
Weiters führt der Arzt an Hand eines Fragebogens (Anlage 4) ein Beratungsgespräch mit insbesondere<br />
folgenden Inhalten:<br />
- Beratung und Therapie bei Problemen seitens der Otoplastik, falls erforderlich Therapie<br />
- Beratung bei Problemen seitens des Hörerfolges, gegebenenfalls Rücküberweisung an den<br />
Akustiker<br />
- Befragung bzw. Beratung hinsichtlich der Tragezeit<br />
- Befragung bzw. Beratung hinsichtlich der Zufriedenheit in unterschiedlichen Situationen des<br />
täglichen Lebens<br />
Die Anlage 4 ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />
e.1.7. Ergebnis der Begutachtung<br />
Der Arzt hält das Ergebnis der Begutachtung im Patientenakt fest. Im Fall, dass die Versorgung<br />
abschließend als nicht in Ordnung befunden wird, erstellt er einen Befundbericht und leitet diesen<br />
dann an die <strong>OÖGKK</strong> weiter. Unauffällige Begutachtungsfälle trägt der Arzt in die Excel Tabelle<br />
ein und faxt diese ohne weitere Unterlagen einmal pro Woche (sofern mindestens ein Patient<br />
befundet worden ist) an die Kasse zurück.<br />
Ist eine Befundung wegen endgültigen Nichterscheinens des Patienten nicht möglich, teilt dies<br />
der Arzt der Kasse mit.<br />
e.1.8. Begutachtung vor bewilligter Hörgeräteversorgung<br />
In Einzelfällen wird der Arzt bereits vor der Bewilligung durch die Kasse eine Begutachtung der<br />
angepassten Hörgeräte vornehmen. Die Patientennamen werden von der Kasse bekanntgegeben.