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31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

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Ausnahme: Die Person ist auf Grund einer zusätzlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung<br />

nicht in der Lage ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen (zB Rollstuhlfahrer, Nachwirkungen<br />

einer Narkose nach einem tageschirurgischen Eingriff, usw.).<br />

Ausstellung einer Transportverordnung<br />

Die Notwendigkeit eines Transportes wird im Vorhinein vom Behandler entschieden. Im Nachhinein<br />

darf keine Transportverordnung ausgestellt werden. Erste Hilfefahrten können ohne<br />

Transportverordnung mit der Kasse abgerechnet werden.<br />

Für die Ausstellung eines Transportscheines ist jene Stelle verantwortlich, welche<br />

auch die Behandlung bzw. Untersuchung veranlasst hat.<br />

Wird der Patient nach einer ambulanten oder stationären Behandlung zu einer Nachuntersuchung<br />

bestellt, so ist die Transportverordnung vom Krankenhaus auszustellen.<br />

Ist jedoch eine Nachkontrolle erst nach einem Zeitraum von einigen Monaten vorgesehen, so<br />

wäre es unsinnig den Patienten lediglich zur Besorgung einer Transportverordnung an das<br />

Krankenhaus, womöglich noch in einem anderen Bundesland (Uniklinik Wien, Uniklinik Innsbruck)<br />

zu verweisen.<br />

Um den Patienten bürokratische Wege zur Erlangung eines Transportscheines zu ersparen, soll<br />

in diesen Fällen die Transportverordnung vom Allgemeinmediziner oder Facharzt ausgestellt<br />

werden.<br />

Korrekt ausgefertigte Transportverordnungen<br />

Bei Transportverordnungen ist besonders auf die Begründung der Gehunfähigkeit (unabhängig<br />

von der zu behandelnden Krankheit) <strong>für</strong> einen Transport und auf die nächstgelegene Behandlungsstelle<br />

zu achten.<br />

Bestätigung der behandelnden Stelle<br />

Die behandelnden Stellen (zB KH Ambulanzen, Physikalische Institute usw.) bestätigen auf<br />

den Krankentransportverordnungen grundsätzlich bis maximal 4 Fahrten. Bei Serienbehandlungen,<br />

wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sind Bestätigungen <strong>für</strong> 10 Fahrten, maximal<br />

jedoch <strong>für</strong> einen Monatszyklus (vom 1. bis Monatsletzten) möglich. Bei anderen Serienbehandlungen<br />

(wie zB Physiotherapie, usw.) ist in begründeten Ausnahmefällen (abhängig von der<br />

Schwere der Verletzung oder Erkrankung zB Rollstuhlfahrer) ebenfalls eine<br />

mehrmalige Bestätigung möglich.<br />

Unterstützung durch die Kasse<br />

Zur Unterstützung <strong>für</strong> die Ärzteschaft wurden ein Patientenfolder und ein Plakat <strong>für</strong> die Ordination<br />

erstellt.<br />

1)5. Verbesserung der direkten Kommunikation im Bereich Arbeitsunfähigkeit<br />

Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Dienststellen der Kasse und den Bezirksärzten,<br />

um Botschaften im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit auf direktem Weg vermitteln<br />

zu können, nehmen ein Vertreter der Dienststelle sowie der örtliche Chefarzt einmal im Jahr<br />

an den Bezirksärztetreffen teil.

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