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31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

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e) 8. Position 198 und Position 200 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />

Für die Pos. 198 „Geburtshilflicher Ultraschall“ wird das Limit von 5 % auf 6 % der Fälle und <strong>für</strong><br />

die Position 200 „Gynäkologischer Ultraschall“ wird das Limit von 19 % auf 21 % der Fälle erweitert.<br />

e) 9. Position 233 und Position 234 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />

Für die Pos. 233 „Otomikroskopie“ wird das Limit von 60 % auf 70 % der Fälle und <strong>für</strong> die<br />

Pos. 324 “Impedanzaudiometrie“ wird das Limit von 15 % auf 20 % der Fälle erweitert.<br />

2)2. Änderungen der Honorarordnung mit Wirksamkeit 1.4.2009<br />

2) 2.1. Neue Position 39 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />

Mit 1.4.2009 wird <strong>für</strong> die sanfte Endoskopie folgende neue Position als Zuschlag zur Pos. 53b<br />

Coloskopie und zur Pos. 263 Oesophago-Gastro-Duodenoskopie in die Honorarordnung aufgenommen:<br />

Pos 39<br />

Intravenöse Verabreichung von Midozalom (Dormicum) oder gleichwertige<br />

Sedativa im Rahmen endoskopischer Eingriffe inkl. Überwachung mittels<br />

Pulsoximetrie<br />

48,4 Punkte<br />

(Punktwert: € 0,387166)<br />

Nicht gleichzeitig neben den Positionen 14, 27, 38 und 40 verrechenbar.<br />

3) Beteiligung der ÄK im Zusammenhang mit der Heilmittelkostenentwicklung<br />

Aufgrund der Überschreitung der vereinbarten Messlatte <strong>für</strong> die Beteiligung der ÄK im Zusammenhang<br />

mit der Heilmittelkostenentwicklung im Kalenderjahr 2009 (vgl. 29. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt<br />

III. 1.) im Ausmaß von 0,81 % gebührt der Kasse der vereinbarte Maximalbetrag von € 2 Mio.,<br />

der von der ÄK aus dem Topf „PEQ“ rückvergütet wird. Gemeinsam mit dem <strong>für</strong> 2008 gebührenden<br />

Betrag in Höhe von € 3.028.637,06 belaufen sich die Verbindlichkeiten der ÄK auf<br />

€ 5.028.637,06.<br />

Diese Verbindlichkeiten reduzieren sich im Kalenderjahr 2009 um € 594.151,99 auf<br />

€ 4.434.485,07 aufgrund der Frequenzlattenunterschreitung 2008 und der Nichtanhebung <strong>für</strong><br />

Labor (vgl.29. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt. II.1. und dieses <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt II.1.)<br />

4) EPA (Europäisches Praxisassessment) Förderung aus dem Topf „PEQ“<br />

OÖ Kassen-Ordinationen (ausgenommen Fachärzte <strong>für</strong> medizinische und chemische Labordiagnostik),<br />

die das EPA-Verfahren vollständig durchlaufen haben und von ÄK und Kasse festgelegte<br />

Zertifikatskriterien erfüllen, erhalten ab 01. Juli 2009 eine Förderung in der Höhe von €<br />

1.000,00 aus dem Topf „PEQ“.

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