31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
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e) 8. Position 198 und Position 200 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />
Für die Pos. 198 „Geburtshilflicher Ultraschall“ wird das Limit von 5 % auf 6 % der Fälle und <strong>für</strong><br />
die Position 200 „Gynäkologischer Ultraschall“ wird das Limit von 19 % auf 21 % der Fälle erweitert.<br />
e) 9. Position 233 und Position 234 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />
Für die Pos. 233 „Otomikroskopie“ wird das Limit von 60 % auf 70 % der Fälle und <strong>für</strong> die<br />
Pos. 324 “Impedanzaudiometrie“ wird das Limit von 15 % auf 20 % der Fälle erweitert.<br />
2)2. Änderungen der Honorarordnung mit Wirksamkeit 1.4.2009<br />
2) 2.1. Neue Position 39 (Abschnitt D der Honorarordnung)<br />
Mit 1.4.2009 wird <strong>für</strong> die sanfte Endoskopie folgende neue Position als Zuschlag zur Pos. 53b<br />
Coloskopie und zur Pos. 263 Oesophago-Gastro-Duodenoskopie in die Honorarordnung aufgenommen:<br />
Pos 39<br />
Intravenöse Verabreichung von Midozalom (Dormicum) oder gleichwertige<br />
Sedativa im Rahmen endoskopischer Eingriffe inkl. Überwachung mittels<br />
Pulsoximetrie<br />
48,4 Punkte<br />
(Punktwert: € 0,387166)<br />
Nicht gleichzeitig neben den Positionen 14, 27, 38 und 40 verrechenbar.<br />
3) Beteiligung der ÄK im Zusammenhang mit der Heilmittelkostenentwicklung<br />
Aufgrund der Überschreitung der vereinbarten Messlatte <strong>für</strong> die Beteiligung der ÄK im Zusammenhang<br />
mit der Heilmittelkostenentwicklung im Kalenderjahr 2009 (vgl. 29. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt<br />
III. 1.) im Ausmaß von 0,81 % gebührt der Kasse der vereinbarte Maximalbetrag von € 2 Mio.,<br />
der von der ÄK aus dem Topf „PEQ“ rückvergütet wird. Gemeinsam mit dem <strong>für</strong> 2008 gebührenden<br />
Betrag in Höhe von € 3.028.637,06 belaufen sich die Verbindlichkeiten der ÄK auf<br />
€ 5.028.637,06.<br />
Diese Verbindlichkeiten reduzieren sich im Kalenderjahr 2009 um € 594.151,99 auf<br />
€ 4.434.485,07 aufgrund der Frequenzlattenunterschreitung 2008 und der Nichtanhebung <strong>für</strong><br />
Labor (vgl.29. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt. II.1. und dieses <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt II.1.)<br />
4) EPA (Europäisches Praxisassessment) Förderung aus dem Topf „PEQ“<br />
OÖ Kassen-Ordinationen (ausgenommen Fachärzte <strong>für</strong> medizinische und chemische Labordiagnostik),<br />
die das EPA-Verfahren vollständig durchlaufen haben und von ÄK und Kasse festgelegte<br />
Zertifikatskriterien erfüllen, erhalten ab 01. Juli 2009 eine Förderung in der Höhe von €<br />
1.000,00 aus dem Topf „PEQ“.