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31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

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a. HONORARORDNUNG FÜR ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN UND FACH-<br />

ÄRZTE<br />

I. Vertragszeitraum und Regelungsbereich<br />

Diese Vereinbarung regelt die Honorierung der vertragsärztlichen Tätigkeit der Vertragsärzte der<br />

OÖ § 2-Krankenversicherungsträger und gilt <strong>für</strong> die Zeit ab 1.1.2009.<br />

Soweit im Folgenden keine gesonderte Regelung getroffen wird, gilt die Honorarordnung in der<br />

Fassung des 29. und 30. <strong>Zusatzprotokoll</strong>es weiter.<br />

II. Honorierung der vertragsärztlichen Tätigkeit im Kalenderjahr 2009<br />

1) Betrag <strong>für</strong> Tarifanhebung 2009<br />

Auf Basis der im 27. <strong>Zusatzprotokoll</strong> vom 1. Juli 2006 unter Punkt VI dargestellten Grundsatzeinigung<br />

„Neuorientierung der oö Honorarpolitik“ steht <strong>für</strong> die Tarifanhebung im Kalenderjahr 2009<br />

ein Betrag im Ausmaß von 2,0 % des Basisbetrages Ärztliche Hilfe 2008 zur Verfügung. Dieser<br />

Betrag ergibt sich wie folgt:<br />

0,3 % des Basisbetrags 2008 aufgrund des garantierten Heilmittelbonus und des garantierten<br />

FOKO-Bonus aus der gesamtvertraglichen Vereinbarung „Neuorientierung der oö Honorarpolitik<br />

(vgl. 27. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt VI.B)2.1. und 3.)<br />

1,6 % des Basisbetrages 2008 als weitere Tarifanhebung <strong>für</strong> das Jahr 2009<br />

0,1 % des Basisbetrags 2007 Frequenznachzahlung aufgrund der Unterschreitung der Frequenzlatte<br />

2008 (vgl. 28. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt II. 1); der Ausgleich <strong>für</strong> das Kalenderjahr<br />

2008 erfolgt durch eine Teiltilgung der Verbindlichkeiten der ÄK (vgl. dieses <strong>Zusatzprotokoll</strong>,<br />

Punkt II.3.)<br />

Mit dieser Tarifanhebung sind <strong>für</strong> 2009 alle aus der Grundsatzvereinbarung „Neuorientierung<br />

der oö Honorarpolitik“ gebührenden Bonifikationen (auch Einmalbeträge) abgegolten.<br />

Als Frequenzlatte <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2009 wird eine Frequenzentwicklung (Anzahl der Fälle<br />

und Leistungen pro Fall) von 1 % des Basisbetrages 2008 festgelegt. Erhöhen sich die Frequenzen<br />

gegenüber 2008 um weniger als 1 %, so erhöht sich die Tarifanhebung um die Unterschreitungsdifferenz;<br />

steigen die Frequenzen um mehr als 1 %, so wird die Tarifanhebung entsprechend<br />

vermindert. Die finanziellen Auswirkungen werden bei der Tarifanhebung <strong>für</strong> das<br />

Kalenderjahr 2010 rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2009 berücksichtigt.<br />

Die Leistungen der Laborfachärzte sowie die Laborleistungen der Ärzte <strong>für</strong> Allgemeinmedizin<br />

und der allgemeinen Fachärzte werden im Kalenderjahr 2009 nicht angehoben. Die Mittel fließen<br />

solange jährlich (valorisiert mit der Entwicklung des Basisbetrages) in den Topf „PEQ“, bis<br />

die Forderungen der Kasse (vgl. dieses <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt II.3.) ausgeglichen werden können bzw.<br />

ÄK und Kasse dies weiterhin vereinbaren. Erfolgt keine Einzahlung der „Mittel aus der Nichtanhebung<br />

des Labors“ mehr, werden diese den Honoraren zugeführt.

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