31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 4 -<br />
a. HONORARORDNUNG FÜR ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN UND FACH-<br />
ÄRZTE<br />
I. Vertragszeitraum und Regelungsbereich<br />
Diese Vereinbarung regelt die Honorierung der vertragsärztlichen Tätigkeit der Vertragsärzte der<br />
OÖ § 2-Krankenversicherungsträger und gilt <strong>für</strong> die Zeit ab 1.1.2009.<br />
Soweit im Folgenden keine gesonderte Regelung getroffen wird, gilt die Honorarordnung in der<br />
Fassung des 29. und 30. <strong>Zusatzprotokoll</strong>es weiter.<br />
II. Honorierung der vertragsärztlichen Tätigkeit im Kalenderjahr 2009<br />
1) Betrag <strong>für</strong> Tarifanhebung 2009<br />
Auf Basis der im 27. <strong>Zusatzprotokoll</strong> vom 1. Juli 2006 unter Punkt VI dargestellten Grundsatzeinigung<br />
„Neuorientierung der oö Honorarpolitik“ steht <strong>für</strong> die Tarifanhebung im Kalenderjahr 2009<br />
ein Betrag im Ausmaß von 2,0 % des Basisbetrages Ärztliche Hilfe 2008 zur Verfügung. Dieser<br />
Betrag ergibt sich wie folgt:<br />
0,3 % des Basisbetrags 2008 aufgrund des garantierten Heilmittelbonus und des garantierten<br />
FOKO-Bonus aus der gesamtvertraglichen Vereinbarung „Neuorientierung der oö Honorarpolitik<br />
(vgl. 27. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt VI.B)2.1. und 3.)<br />
1,6 % des Basisbetrages 2008 als weitere Tarifanhebung <strong>für</strong> das Jahr 2009<br />
0,1 % des Basisbetrags 2007 Frequenznachzahlung aufgrund der Unterschreitung der Frequenzlatte<br />
2008 (vgl. 28. <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt II. 1); der Ausgleich <strong>für</strong> das Kalenderjahr<br />
2008 erfolgt durch eine Teiltilgung der Verbindlichkeiten der ÄK (vgl. dieses <strong>Zusatzprotokoll</strong>,<br />
Punkt II.3.)<br />
Mit dieser Tarifanhebung sind <strong>für</strong> 2009 alle aus der Grundsatzvereinbarung „Neuorientierung<br />
der oö Honorarpolitik“ gebührenden Bonifikationen (auch Einmalbeträge) abgegolten.<br />
Als Frequenzlatte <strong>für</strong> das Kalenderjahr 2009 wird eine Frequenzentwicklung (Anzahl der Fälle<br />
und Leistungen pro Fall) von 1 % des Basisbetrages 2008 festgelegt. Erhöhen sich die Frequenzen<br />
gegenüber 2008 um weniger als 1 %, so erhöht sich die Tarifanhebung um die Unterschreitungsdifferenz;<br />
steigen die Frequenzen um mehr als 1 %, so wird die Tarifanhebung entsprechend<br />
vermindert. Die finanziellen Auswirkungen werden bei der Tarifanhebung <strong>für</strong> das<br />
Kalenderjahr 2010 rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2009 berücksichtigt.<br />
Die Leistungen der Laborfachärzte sowie die Laborleistungen der Ärzte <strong>für</strong> Allgemeinmedizin<br />
und der allgemeinen Fachärzte werden im Kalenderjahr 2009 nicht angehoben. Die Mittel fließen<br />
solange jährlich (valorisiert mit der Entwicklung des Basisbetrages) in den Topf „PEQ“, bis<br />
die Forderungen der Kasse (vgl. dieses <strong>Zusatzprotokoll</strong>, Punkt II.3.) ausgeglichen werden können bzw.<br />
ÄK und Kasse dies weiterhin vereinbaren. Erfolgt keine Einzahlung der „Mittel aus der Nichtanhebung<br />
des Labors“ mehr, werden diese den Honoraren zugeführt.