31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK
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Das Ergebnis dieser Begutachtung ist jedenfalls der Kasse in Form eines Befundberichtes zu<br />
übermitteln. Die Inhalte der Begutachtung ergeben sich sinngemäß aus Punkt e.1.6.<br />
e.2.<br />
Änderungen in der Honorarordnung<br />
Für jene Ärzte, die diesen Prozess der Hörgeräteversorgung einhalten, werden nachfolgende<br />
Tarifpositionen in der Honorarordnung adaptiert bzw. neu geschaffen:<br />
Position<br />
Pos 233 Ohrmikroskopie<br />
Pos 234 Impedanzaudiometrie<br />
Pos 10ah Ausf. Therap. Aussprache<br />
bei hörgerätebedürftiger Hörstörung<br />
Pos 10h Befundbericht im Rahmen<br />
der Kontrolluntersuchung einer Hörgeräteversorgung<br />
Adaptierung bzw. Neuerung<br />
Erweiterung der Limitierung von 70 % der Fälle<br />
auf 100 % der Fälle<br />
Erweiterung der Limitierung von 20 % der Fälle<br />
auf 30 % der Fälle<br />
In 8 % der Fälle verrechenbar<br />
Unlimitiert 1x pro Patient im Rahmen der Kontrolluntersuchung<br />
einer Hörgeräteversorgung<br />
verrechenbar<br />
Die Ergebnisse der Kontrolluntersuchung sind<br />
zu dokumentieren und der ÄK bzw. der Kasse<br />
auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.<br />
Für die Sprachaudiometrie im Freifeld wird folgende Position als Zuschlag zur bestehenden Position<br />
229 geschaffen:<br />
Pos. 229a Zuschlag <strong>für</strong> Sprachaudiometrie im Freifeld € 3,86<br />
Diese Position kann als Zuschlag zur „Pos. 229 Sprachaudiometrie“ im Zusammenhang mit einer Hörgeräteversorgung<br />
verrechnet werden.<br />
Verrechenbar nur von Fachärzten <strong>für</strong> HNO Krankheiten die von den Kassen im Einvernehmen mit der<br />
Ärztekammer <strong>für</strong> Oberösterreich hiezu berechtigt wurden.<br />
Limitierungsbestimmungen:<br />
Die Verrechenbarkeit ist mit 12 % der Fälle limitiert.<br />
Die Berechtigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:<br />
Die Qualitätsvoraussetzungen im Zusammenhang mit dem Störschall entsprechen jenen des<br />
Akustikervertrages (Zusammenfassung siehe Anlage 3) und werden mit folgender Konkretisierung<br />
übernommen:<br />
o Diagonale Raumlänge von 2,5m<br />
o Störschallmessung entsprechend den realen Bedingungen in der Ordination<br />
Als Nachweis ist der Kasse eine Bestätigung der Firma vorzulegen, welche die Adaptierungsmaßnahmen<br />
durchgeführt hat.<br />
Die <strong>OÖGKK</strong> behält sich vor, stichprobenartige Prüfungen vorzunehmen.<br />
Aus- und Weiterbildungsvoraussetzungen:<br />
Für Ordinationspersonal: 2-tägiger Kurs (14 Stunden)<br />
Für Ärzte: Verpflichtende Fortbildung in Audiologie (3-4 h alle 2-3 Jahre).