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31. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag für ... - OÖGKK

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Das Ergebnis dieser Begutachtung ist jedenfalls der Kasse in Form eines Befundberichtes zu<br />

übermitteln. Die Inhalte der Begutachtung ergeben sich sinngemäß aus Punkt e.1.6.<br />

e.2.<br />

Änderungen in der Honorarordnung<br />

Für jene Ärzte, die diesen Prozess der Hörgeräteversorgung einhalten, werden nachfolgende<br />

Tarifpositionen in der Honorarordnung adaptiert bzw. neu geschaffen:<br />

Position<br />

Pos 233 Ohrmikroskopie<br />

Pos 234 Impedanzaudiometrie<br />

Pos 10ah Ausf. Therap. Aussprache<br />

bei hörgerätebedürftiger Hörstörung<br />

Pos 10h Befundbericht im Rahmen<br />

der Kontrolluntersuchung einer Hörgeräteversorgung<br />

Adaptierung bzw. Neuerung<br />

Erweiterung der Limitierung von 70 % der Fälle<br />

auf 100 % der Fälle<br />

Erweiterung der Limitierung von 20 % der Fälle<br />

auf 30 % der Fälle<br />

In 8 % der Fälle verrechenbar<br />

Unlimitiert 1x pro Patient im Rahmen der Kontrolluntersuchung<br />

einer Hörgeräteversorgung<br />

verrechenbar<br />

Die Ergebnisse der Kontrolluntersuchung sind<br />

zu dokumentieren und der ÄK bzw. der Kasse<br />

auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.<br />

Für die Sprachaudiometrie im Freifeld wird folgende Position als Zuschlag zur bestehenden Position<br />

229 geschaffen:<br />

Pos. 229a Zuschlag <strong>für</strong> Sprachaudiometrie im Freifeld € 3,86<br />

Diese Position kann als Zuschlag zur „Pos. 229 Sprachaudiometrie“ im Zusammenhang mit einer Hörgeräteversorgung<br />

verrechnet werden.<br />

Verrechenbar nur von Fachärzten <strong>für</strong> HNO Krankheiten die von den Kassen im Einvernehmen mit der<br />

Ärztekammer <strong>für</strong> Oberösterreich hiezu berechtigt wurden.<br />

Limitierungsbestimmungen:<br />

Die Verrechenbarkeit ist mit 12 % der Fälle limitiert.<br />

Die Berechtigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:<br />

Die Qualitätsvoraussetzungen im Zusammenhang mit dem Störschall entsprechen jenen des<br />

Akustikervertrages (Zusammenfassung siehe Anlage 3) und werden mit folgender Konkretisierung<br />

übernommen:<br />

o Diagonale Raumlänge von 2,5m<br />

o Störschallmessung entsprechend den realen Bedingungen in der Ordination<br />

Als Nachweis ist der Kasse eine Bestätigung der Firma vorzulegen, welche die Adaptierungsmaßnahmen<br />

durchgeführt hat.<br />

Die <strong>OÖGKK</strong> behält sich vor, stichprobenartige Prüfungen vorzunehmen.<br />

Aus- und Weiterbildungsvoraussetzungen:<br />

Für Ordinationspersonal: 2-tägiger Kurs (14 Stunden)<br />

Für Ärzte: Verpflichtende Fortbildung in Audiologie (3-4 h alle 2-3 Jahre).

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